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Autor Thema: ARD - Themenwoche 2018 steht unter der Leitfrage „Ist das gerecht?“  (Gelesen 4185 mal)

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Medienpolitik.net     04.06.2018

Rundfunk :
ARD-Themenwoche 2018 steht unter der Leitfrage „Ist das gerecht?“

Interview mit Lutz Marmor, Intendant des NDR
Zitat
Gerechtigkeit und Chancengleichheit in unserer Gesellschaft ist das Thema der ARD-Themenwoche 2018. Unter der Leitfrage „Ist das gerecht?“ werden sich vom 11. bis zum 17. November alle Fernseh- und Radioprogramme der ARD sowie die Online-Angebote der gesamten Senderfamilie mit dem Thema beschäftigen und zur Diskussion einladen. Geplant sind Beiträge in allen Genres – von dokumentarisch bis fiktional, von informativ und investigativ bis unterhaltsam und spielerisch. Federführer ist in diesem Jahr der Norddeutsche Rundfunk. Für NDR-Intendant Lutz Marmor ist auch der Rundfunkbeitrag gerecht, da er auf dem Solidargedanken basiere: „Alle tragen mit einem vergleichsweise moderaten Betrag dazu bei, dass jede und jeder Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Medienangebot im Radio, im Fernsehen und im Netz hat."

medienpolitik.net: Ist der Rundfunkbeitrag gerecht?

Lutz Marmor: Ich finde uneingeschränkt ja. Er basiert auf dem Solidargedanken: Alle tragen mit einem vergleichsweise moderaten Betrag dazu bei, dass jede und jeder Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Medienangebot im Radio, im Fernsehen und im Netz hat. Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kann sich befreien lassen. Ein solcher Solidargedanke tut der Gesellschaft gut.
[…]
Weiterlesen auf :
http://www.medienpolitik.net/2018/06/rundfunk-der-rundfunkbeitrag-ist-gerecht/


Hinweis zur Intendanten-Sicht eines Hr. Buhrow:

So verteidigt der WDR-Intendant sein Gehalt von 399.000 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24518.0.html

Buhrow beschwert sich über Neid – ein Kommentar aus der Neidgesellschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24565.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 16:39 von Bürger«

f

fox

  • Beiträge: 437
Was er sagt:
Zitat
„Alle tragen mit einem vergleichsweise moderaten Betrag dazu bei, dass jede und jeder Zugang zu einem vielfältigen und qualitativ hochwertigen Medienangebot im Radio, im Fernsehen und im Netz hat."
Was er meiner Meinung nach meint:
Zitat
Alle tragen mit einem vergleichsweise moderaten Betrag dazu bei, dass jeder Intendant und ÖRR Mitarbeiter seine üppigen Gehälter und Pensionen sicher auch noch nach Jahren bekommen kann.
>:D >:D >:D


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D
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ja, asozial sind immer die anderen  :)


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Seit wann geht es bei einem Streit, den man zunehmend vor Gericht austrägt, um Gerechtigkeit? M. W. geht es um das Recht. Ob nun der sogn. Rundfunkbeitrag geltendem Recht entspricht ist mindestens strittig. Das er "solidarisch" ist, bestreite ich. Solidarität und Zahlungszwang passt einfach nicht zusammen. Zudem entschiede ich gern selbst, wem und in welchem Umfang ich meine solidarische Unterstützung gewähre. Der ÖR-Rundfunk steht dabei definitiv nicht auf Platz 1 der Liste. Und was "ein moderater Betrag" ist, kann man wohl kaum der Entscheidung von überbezahlten Intendanten überlassen. Zumindest ist diese Bewertung stark vom Einkommen abhängig.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2018, 16:42 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und das dann noch in Hinblick auf den oben ergänzten
Hinweis zur Intendanten-Sicht eines Hr. Buhrow:

So verteidigt der WDR-Intendant sein Gehalt von 399.000 Euro
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24518.0.html

Buhrow beschwert sich über Neid – ein Kommentar aus der Neidgesellschaft
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24565.0.html



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Z
  • Beiträge: 1.563
Zitat:"Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kann sich befreien lassen. Ein solcher Solidargedanke tut der Gesellschaft gut."

Wie geht das denn? Bitte um Auskunft! Bisher hat man in diesem Forum nur gelesen, daß man sich dieses Recht einklagen mußte und dabei auch noch zu Hauf gescheitert ist.
Mit diesen Fake-News disqualifiziert sich der ÖRR gegenüber seinem Anspruch.

Und warum müssen Alleinerziehende "solidarischer" sein, als größere Familien?


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Aus einem Urteil des VGH München (Az. 7 BV 17.770) gegen eine Studentin, deren Masterstudium aufgrund eines Studienfachwechsels als Zweitstudium gilt:

Zitat
Die zulässige Berufung der Klägerin hat keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat die Klage zu Recht abgewiesen.

Eine vom gesetzlichen Normalfall abweichende, atypische Sondersituation ist dem Vortrag der Klägerin nicht zu entnehmen. Die Klägerin macht geltend, sie erhalte wegen ihres Zweitstudiums keine Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sie finanziere ihr Studium mit Hilfe ihrer nicht vermögenden Eltern und habe ein Gesamteinkommen, das unterhalb des sozialstaatlichen Minimums liege. Sie verfüge lediglich über ein Einkommen von rund 577 Euro einschließlich Wohngeld; nach Abzug der Miete verblieben ihr rund 337 Euro und damit habe sie weniger Geld zur Verfügung als ein Empfänger von Arbeitslosengeld II.

Beides rechtfertigt nicht die Annahme eines vom Gesetzgeber nicht vorhersehbaren und auch nicht vorhergesehenen Härtefalls nach § 4 Abs. 6 RBStV. [...] Gegebenenfalls ist ein Student während des nicht geförderten Zweitstudiums darauf zu verweisen, nicht nur seinen Lebensunterhalt, sondern auch den Rundfunkbeitrag durch eigene Anstrengungen zu finanzieren.

Zur grundsätzlichen Rechtmäßigkeit des "Rundfunkbeitrags":
Zitat
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere dargestellt, dass der Rundfunkbeitrag eine nichtsteuerliche Abgabe ist, deren Erhebung von der Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Rundfunkrecht gedeckt ist, die Beitragserhebung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, weil der Rundfunkbeitrag eine angemessene Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt und er als Gegenleistung für den individuell zurechenbaren Vorteil anzusehen ist, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können.

Die Anknüpfung der Beitragspflicht an das Innehaben einer Wohnung ist sachgerecht, weil Rundfunkprogramme nicht mehr nur herkömmlich – terrestrisch, über Kabel oder Satellit – verbreitet, sondern im Rahmen des für neue Verbreitungsformen offenen Funktionsauftrags zugleich auch in das Internet eingestellt werden. [...] Deshalb darf der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die effektive Möglichkeit der Programmnutzung als abzugeltender Vorteil allgemein und geräteunabhängig in jeder Wohnung besteht.


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  • Weg mit der Zwangsabgabe
Zitat
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Was ist daran gerecht oder "solidarisch", wenn Geringverdiener die Privilegien der Rundfunkmitarbeiter - üppige Gehälter und Zusatzpensionen von durchschnittlich 1500 Euro – zwangsweise finanzieren müssen? Wer diese angepriesene Zwangsbeglückung nicht will, soll trotzdem dafür zahlen.
Solidarität (mit wem?) kann nicht in anmaßender Manier von oben herab verordnet werden.

Zitat
Wer wirtschaftlich nicht in der Lage ist, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, kann sich befreien lassen.

Eben nicht. Es gibt Hunderttausende an der Armutsgrenze, für die dieser "moderate Beitrag", der noch dazu in Zukunft automatisch mit der Inflationsrate steigen soll, eine große Einbuße bedeutet und die sich trotzdem nicht davon "befreien" lassen können. Was weiß ein hochbezahlter Intendant davon?

Zitat
Ein solcher Solidargedanke tut der Gesellschaft gut.

Dieses verlogene Gesülze ist nicht mehr zu ertragen.





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  • Beiträge: 1.575
Ich finde 17,50 Euro monatlich schon vom Betrag her nicht "moderat". Das ist ungefähr die Monatsausgabe für eine gute Wochenzeitschrift.

Und "moderat" schon gar nicht, wenn quasi jeder Erwachsene in Deutschland diesen Betrag abdrückt, also finanziell eine Wochenzeitschrift abonnieren muss, ohne gefragt zu werden.

Es gibt Leute, die würden ja 1-2 Euro akzeptieren. Aber nicht 17 Euro - fast zwei Stunden mit Mindestlohn. Jeder! Wo ist das "gerecht"!?

In welcher Filterblase lebt dieser Marmor eigentlich?  Ist er schon von der Sorte "haben die Armen kein Brot, sollen sie halt Kuchen essen"?


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