Behörden dürften "eigentlich" dem BS/ÖR keine Amtshilfe leisten, das ist klar. Nur hilft uns diese Erkenntnis nicht weiter, weil ja einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht.
Richtigstellung: Doch, die Erkenntnis hilft insofern weiter, das so nicht hinzunehmen sondern dagegen vorzugehen, denn es ist ein Trugschluss, anzunehmen, dass
"einfach eine Vorschrift und Vertrag gemacht wurde, dass es doch geht".
Es geht nicht, wird aber gemacht - und genau das gehört konsequent und unnachgiebig ausgefochten. Die Vollstreckungsabwehrklagen gehen jetzt erst so langsam los. ARD-ZDF-GEZ und die Gerichte werden keine Ruhe bekommen, bis dort nicht ein Riegel orgeschoben oder eine andere Form der "Eintreibung" festgelegt wurde.
Die "Regelung" im RBStV, dass "Festsetzungsbescheide [im Charakter nicht vollstreckungsfähiger Feststellungsbescheide] im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt werden", steht im krassen Widerspruch
a) zum Totalausschluss der "Landesrundfunkanstalten" aus dem VwVfG und damit auch zum Totalausschluss dieser Rundfunksender-Tendenzbetriebe und Grundrechtsträger nach Art. 5 GG von der "Amts-/Vollstreckungshilfe"
b) zur Regelung der Verwaltungsvollstreckungsgesetze, dass nur Verwaltungsakte mit vollstreckungsfähigem Inhalt (also z.B. Leistungsgebot) vollstreckt werden können - und genau diese (Leistungsbescheide) gibt es nicht, weil die "Schickschuld" als "Quasi-Titel" in "Gesetz" geschrieben wurde, nur dass eine Vollstreckung aus dem Gesetz heraus ohne Verwaltungsakt nicht zulässig ist. Wenn sich sowas etabliert, dann braucht es überhaupt keine Verwaltungsakte mehr, sondern dann wird am besten gleich alles aus dem Gesetz heraus vollstreckt. Schöne Welt! NEIN!
Aber wie oben bereits dargelegt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27735.msg174472.html#msg174472
gibt es dazu schon eigenständige Diskussionen, weshalb dies hier bitte nicht weiter vertieft werden soll.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.