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Autor Thema: Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer  (Gelesen 14696 mal)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung


Bundesverfassungsgericht
Mündliche Anhörung – Ein Kommentar von René Ketterer
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk im 21. Jahrhundert

Ich betreibe die größte Plattform Deutschlands, die sich mit diesem Thema befasst. Das im Jahre 2007 gegründete Forum GEZ-Boykott.de ist in den letzten Jahren zur größten Informationsquelle über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung avanciert.

Letzten Mittwoch wohnte ich der mündlichen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht bei. Hier wurden die Systemverwerfungen einmal wieder sehr deutlich. Die Richter stellten richtigerweise längst überfällige Fragen über die Finanzierungsform. Diese Fragen, deren Antworten der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht überzeugend zu beantworten vermochte, warfen grundsätzliche Fragen auf: Brauchen wir im 21. Jahrhundert wirklich einen derart großen öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Meine Meinung dazu ist eindeutig: Nein!

Im Jahre 1986 wurde das sog. „Niedersachsenurteil“ gefällt, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk neben einer Bestands- und Entwicklungsgarantie noch alle Freiheiten bezüglich der Programmgestaltung gab. Darauf basiert schließlich die gesamte darauffolgende Rechtsprechung, die den Fortbestand des öffentlich-rechtlichen Rundfunks begründet.

1986? Damals existierte nur die analoge Übertragungtechnik – Frequenzen waren ein knappes und teures Gut. Die Welt war noch in Ost und West geteilt. Die zarten „Privaten“ erblickten damals gerade das Licht der Welt und das Internet als Massenmedium war noch nicht einmal geboren. Unter diesen Aspekten war die damalige Entscheidung richtig. Es war richtig, dass neben Bildung und Information auch die Übertragung von Unterhaltung und Sport finanziert wurde. Grundversorgung wurde das genannt. Das liegt aber 32 Jahre zurück!

Durch die Digitalisierung haben wir heute eine andere Welt, bevölkert von fast unendlich vielen Privatsendern aus dem ganzen Globus. Diese haben längst ein Großteil der damaligen Grundversorgung übernommen. Unterhaltung und Sport fallen heute aus dem Begriff der Grundversorgung heraus. Aber auch andere Sendungsformate wie Information und Bildung sind längst von anderen besetzt. Die Weiten des Internets kommen noch dazu, so dass wir heute an einer Überversorgung leiden. Wo ist hier noch Raum für einen so großen und teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk?

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf den Kern reduziert werden, der von den Privaten und dem Internet nicht besetzt wird. Dieser Kern beschränkt sich auf das Wesentliche wie z. B. Information. Dazu benötigt man allerdings nur einen einzigen frei empfangbaren Fernseh- und Radiosender zur Information und Koordinierung im Katastrophenfall. Ein „Demokratieretter“ bzw. „Demokratiegarant“, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich selbst bezeichnet, ist eine Mär – das ist er seit Jahrzehnten nicht mehr. Dieser Kern muss durch einen bürgerlichen Rundfunkrat – bestehend aus vom Volk gewählten Vertretern – überwacht werden, um seine Neutralität zu gewährleisten. Unter diesem Aspekt stellt die gerechte Finanzierung über Steuern kein Problem dar.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen Zenit längst überschritten – eine Berechtigung für dessen Fortbestand gibt es seit Jahrzehnten nicht mehr.

Artikel auf Online-Boykott.de:
https://online-boykott.de/kommentare/178-bundesverfassungsgericht-ein-kommentar-von-rene-ketterer



Ich bedanke mich beim Team. Ohne eure Hilfe wäre das alles nicht möglich gewesen.
Ich bedanke mich auch bei allen Mitgliedern und Unterstützern.
Vielen Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 09:56 von René«

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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Wenn ich darf, möchte ich hier auch kurz einen Kommentar abgeben.  8)

Historisch gesehen fing es ja mit dem Monopol örR an. Es wurde damals eine Gebühr fällig für die "Lizenz" zum Bereithalten eines Gerätes. Die tatsächliche Nutzung war technisch nicht abrechenbar, die Überwachung des Nutzungsverhaltens wäre der damaligen Gesellschaft sauer aufgestoßen (die Erfahrung Ges**** war noch präsent). Die mögliche Nutzung wurde (wg Monopol) real am Gerätebesitz sichtbar (daher auch die "Besucher").

Seit Einführung des dualen Rundfunks 1986 bröckelt allerdings diese Verbindung Gerätebesitz=Nutzung, die Privaten bauten ein konkurrenzfähiges Programm auf (sonst wären nicht genug Werbeeinnahmen zustande gekommen).

Heute gibt es allerdings zur Nutzung eines neueren TV-Geräts viele Optionen neben dem örR: Private, Pay-TV (Sky), DVD/BluRay, Internet, usw. Der Versuch, die Gebühr auf "neuartige Empfangsgeräte" auszudehnen, griff nicht. Internet ist kein Empfangsmedium (Broadcast), sondern ein Kommunikationsmedium (One-to-One); dazu sind auch diverse Internet-Geräte nicht angenehm für die Nutzung von Video-Streams. Ich stelle mich doch nicht vor meinen Kühlschrank (mit dem 5"-Display), wenn ich im Wohnzimmer ein 50"-Fernseher habe. Unterwegs achte ich eher auf meine Umgebung, um Unfälle zu vermeiden (Thema "Smombies"=Smartphone-Zombies: ist das Smartphone eine Erweiterung von mir, oder bin ich die Erweiterung eines Smartphones), ich bin vielleicht auch "old-skool" wenn ich das Smartphone nicht im Internet benutze, sondern zum Telefonieren (und ggf Navigieren und Photographieren).

Da schon die Gleichsetzung Gerätebesitz=Nutzung nicht mehr möglich ist, ist die Ausdehnung des Bezugspunktes Nutzung->Gerät->Wohnung genauso absurd wie die Erklärung, die immobile Wohnung wäre der richtige Anknüpfungspunkt für eventuelle Nutzung mit mobilen Geräten.

Mittlerweile ist die digitale Überwachung ubiquitär, dass das Bezahlen mit den eigenen Daten schon fast als unumgehbare "hoffähige Währung" für bestimmte Dienstleistungen praktiziert wird, ist überwiegend noch unter der Wahrnehmungsschwelle, es gibt aber erste Diskussionen zum Datenschutz. Den Vortrag von Eicher, es würden nicht 60 Mio Personen, sondern 42 Mio Wohnungen erfasst, die überzähligen Daten würden gelöscht, glaube ich nicht. Ich denke, aufgrund der Erfassung von Meldedaten in Verbindung mit Kontodaten ("Sie müssen per Überweisung zahlen, Bargeld wird nicht akzeptiert"), und Lebensumständen ("Begründen Sie, warum Sie nicht mehr als Single in A wohnen" -> "wohne jetzt mit X in B zusammen") wird hier gar nichts gelöscht, sondern höchstens als "inaktiv" gekennzeichnet. Die Frage "wer braucht eine Bundesmeldekartei mit solchen Zusatzinformationen, die keiner Fach- oder Rechtsaufsicht unterliegt, und die mit bekannten Protokollen für (für uns) Unbekannte zugreifbar ist?" wurde, soweit ich mitbekam, vor dem BVerfG nicht behandelt -- auf eine Antwort werden wir wohl noch länger warten müssen.

Hier kommt dieses Forum ins Spiel. Um realistisch zu bleiben: es ist zwar so, daß in einem von Laien lebenden Forum viel juristischer Müll (zT unkommentiert) stehen bleibt, es ist aber sicherlich genauso richtig, daß dieses Forum hilft, Schlagworte und Optionen aufzuzeigen, und auch aus Fehlern anderer zu lernen -- wenn wir alle alleinstehend aus eigenen Fehlern lernen müßten, hätte es sicherlich keine BVerfG am 16./17. gegeben. Die LRAen, der BS und die Vollstrecker lernen mit der Zeit dazu, ich hoffe, daß wir im Durchschnitt mit deren Lerntempo mithalten konnten. Insofern richte ich meinen Dank auch an die Moderatoren, bei Rene konnte ich mich schon persönlich bedanken.

Man konnte von Eicher hören, "Sie wissen ja nicht was beim BS los ist, wir sind am Limit". Hier danke ich allen Mit-Nichtzahlern, verbunden mit der Bitte, weiteren Nichtzahlenwollern über den inneren Schweinehund zu helfen. Vielleicht sind nicht mehr viele nötig, um das System zu überlasten.

"Ein Prinzip ist nur so viel wert, wie man es sich kosten läßt" -- IMHO ist das Prinzip der Freiheit (bspw als "Privatautonomie") eines der wichtigsten.

Danke fürs Mitmachen, Danke fürs Lesen, Danke fürs Weitermachen.  8)
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Mai 2018, 11:52 von maikl_nait«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 7.392
Die Frage "wer braucht eine Bundesmeldekartei mit solchen Zusatzinformationen, die keiner Fach- oder Rechtsaufsicht unterliegt, und die mit bekannten Protokollen für (für uns) Unbekannte zugreifbar ist?" wurde, soweit ich mitbekam, vor dem BVerfG nicht behandelt -- auf eine Antwort werden wir wohl noch länger warten müssen.
Das braucht das BVerfG nicht behandeln, weil es schon vom EuGH behandelt worden ist; das Az. hab' ich allerdings gerade nicht zur Hand.

In der Entscheidung ging es darum, daß die zentrale Erfassung der Meldedaten in einem Bundesmeldezentralregister vom Bund, (also hier in Deutschland), nicht vorgesehen ist und deshalb nach EU-Recht rechtswidrig wäre.

Daß ein Meldedatenzentralregister in anderen EU-Ländern zulässig ist, begründet sich darin, daß die Erfassung der Meldedaten dort anders, eben zentral, geregelt ist, wohingegen sie in Deutschland alle de-zentral erfasst werden; insofern ist dann auch nach EU-Recht nur die de-zentrale Erfassung zulässig.

Sofern Tübingen hier mitliest, könnte das ja zur Vorlage nachgereicht werden?

Nach EU-Recht, bzw. EuGH ist ja auch die Vorratsdatenspeicherung ganz konkret auf Straftäter begrenzt und "allgemein" nicht mit EU-Recht vereinbar.


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Zum Datenabgleich haben wir bereits seit mehr als 3/4 Jahr brisant berichtet. Hier nochmals:
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug


Zitat
Rundfunkbeitrag - einmaliger Meldedatenabgleich gegen Kostenerstattung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Januar 2017 ist der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) und damit ein neuer Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) in Kraft getreten. § 14 Absatz 9a RBStV sieht einen vollständigen Meldedatenabgleich zur Sicherstellung der Aktualität des Datenbestandes vor. Dazu übermitteln die Meldebehörden Meldedaten aller volljährigen Personen an die Landesrundfunkanstalten im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis längstens 31. Dezember 2018.

Die Durchführung des Meldedatenabgleichs in 2018 obliegt dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Als Datum für den Bestandsdatenabzug wurde der 6. Mai 2018, 00:00 Uhr (Stichtag), vorgeschlagen. Der Beitragsservice erarbeitet derzeit ein Lieferkonzept, nach dem die Daten im Jahr 2018 zu übermitteln sind. Danach wird der Beitragsservice bekannt geben, welche Daten in welcher Form zu welchem Zeitpunkt geliefert werden sollen.

Bereits zum Stichtag 3. März 2013 wurde ein Erstbestand an Meldedaten gemäß § 14 Absatz 9 RBStV in Verbindung mit dem Lieferkonzept des Beitragsservice gegen Kostenerstattung übermittelt. Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hat seinerzeit eine Rahmenvereinbarung erarbeitet und mit Datum vom 8. November 2012 mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg abgeschlossen, die die einmalige Meldedatenübermittlung zum Zwecke der Bestands- und Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag gegen die Erstattung einer Kostenpauschale von 0,05 Euro je Personendatensatz vorsah. Auch wenn der Betrag von 0,05 Euro je Personendatensatz keine wesentliche Einnahme im Gesamthaushalt einer Stadt, einer Gemeinde bzw. eines Amtes darstellte, so war doch die Kostenpauschale geeignet, den mit der einmaligen Meldedatenübermittlung anfallenden Aufwand abzudecken. Am 17. Dezember 2012 befasste sich das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg in seiner 24. Sitzung mit der Meldedatenübermittlung zum Stichtag 3. März 2013 zum Zwecke der Ersterfassung für den neuen Rundfunkbeitrag und nahm den Abschluss der Rahmenvereinbarung zur Kenntnis.

Der Beitragsservice Köln teilte jetzt mit, es sei technisch sichergestellt, dass sich die Landesrundfunkanstalten der im Meldewesen vorhandenen standardisierten Datensatzbeschreibung OSCI-XMeld und des Übermittlungsprotokolls OSCI-Transport bedienen können, wodurch sich der Aufwand der Meldebehörden erheblich reduzieren soll. Aufgrund dieses technischen Fortschritts sei die Übermittlung der Datensätze kaum noch mit einem nennenswerten Aufwand verbunden. Der technische Aufwand entspräche nach Aussagen des Beitragsservice einem finanziellen Aufwand von 0,003 Cent pro Datensatz.

Zur technischen Umsetzung des vollständigen Meldedatenabgleichs wird der Fachverfahrensanbieter HSH der Melderechtssoftware MESO die Melderohdaten nach § 14 Abs. 9a RBStV, wie im Jahr 2013, in eine spezielle Tabelle schreiben, zum Übermittlungstermin in den X-Meld-Standard formatieren und im technisch vereinbarten Standard OSCI-Transport übermitteln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden überprüfen sodann die Richtigkeit der erfolgten Datenübermittlung anhand der Übermittlungsprotokolle.

Hinsichtlich der Höhe der Kostenerstattung gab es erste fernmündliche Gespräche mit dem Abteilungsleiter Beitragsfinanzwesen des Beitragsservice, Herrn Michael Renz. Wir verdeutlichten Herrn Renz gegenüber, dass eine Kostenerstattung von lediglich 0,003 Cent für brandenburgische Meldebehörden viel zu gering bemessen sei. Zwar läuft aufgrund des technischen Fortschritts die Übermittlung der Datensätze weitestgehend standardisiert ab, es gibt jedoch unserer Auffassung nach einen nennenswerten technischen Aufwand in Brandenburg. Entgegen dem zentralen Einspielen von Updates der Melderechtssoftware in kommunalen Rechenzentren anderer Bundesländer wird in den brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern die Melderechtssoftware dezentral von den lokalen Administratoren aufgespielt. Auch wenn das Aufspielen der Updates der Melderechtssoftware nicht allein durch den Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) veranlasst wird, lässt sich ein nicht unwesentlicher Kostenanteil hierfür bemessen.

Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg hat das Land Brandenburg mit Stand vom 31. Dezember 2015 2.484.800 Einwohner. 85 Prozent der brandenburgischen Bevölkerung sind nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg volljährig; das sind 2.112.080 Einwohner. Deren Datensätze unterliegen der Meldedatenübermittlung gemäß § 14 Absatz 9a RBStV. Ca. 2.112.080 Einwohnerdatensätze sind demzufolge an die Landesrundfunkanstalt zu übermitteln.

Bei einer Kostenerstattung von 0,003 Cent pro Datensatz betrüge diese im Falle der Übermittlung von 2.112.080 Einwohnerdatensätze lediglich 63,36 Euro, dies ist nicht hinnehmbar. Stattdessen haben wir uns auf eine Kostenerstattung für die Städte, Gemeinden und Ämter im Land Brandenburg in Höhe von 60.000,- Euro insgesamt verständigt. Das entspricht einer Kostenerstattung in Höhe von 0,0284 Euro pro Datensatz landesweit. Da der technische Aufwand der Installation des Updates sowie der Prüfaufwand durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Meldebehörden in allen Verwaltungen nahezu identisch ist, sprechen wir uns für eine Kostenaufteilung pro Verwaltung und nicht pro übermittelten Datensatz aus. Bei 200 brandenburgischen Städten, Gemeinden und Ämtern mit Meldeamt würden für die Meldedatenübermittlung

somit 300,- Euro auf jede Verwaltung

entfallen. Das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg hat dieses geplante Vorgehen in seiner 18. Sitzung am 3. Juli 2017 mit seinem Beschluss bekräftigt.

Zur Erstattung der Kosten der Bestandsdatenübermittlung im Jahr 2013 haben die brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter einen Antrag auf Kostenersatz mittels eines von der Geschäftsstelle entwickelten Formulars gestellt. Eine Vereinfachung der Abwicklung der Kostenerstattung für das Jahr 2018 könnte erzielt werden, wenn dem Beitragsservice vorab alle erforderlichen Daten übermittelt werden und der Beitragsservice die Kostenerstattung nach Datenlieferung — ohne gesondertes Antragsverfahren mittels Überweisung an jede Stadt, an jede Gemeinde und jedes Amt — ausführen kann.

Vor diesem Hintergrund wird der Städte- und Gemeindebund Brandenburg eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) mit dem Beitragsservice abschließen, in deren Anlage sich eine Tabelle mit allen Verwaltungen der brandenburgischen Städte, Gemeinden und Ämter als Zahlungsempfänger befindet, in der deren Bankverbindungen sowie der vom Beitragsservice noch festzusetzende Verwendungszweck festgehalten wird. Die entsprechende Rahmenvereinbarung nebst Anlage bereitet die Geschäftsstelle unter Beachtung des Datenschutzes und der vertraulichen Handhabung der Bankverbindungen vor.

Zur Erarbeitung der Rahmenvereinbarung nebst Anlage bitten wir um Mitteilung Ihrer Bankverbindung für die Kostenerstattung nach Meldedatenlieferung gemäß § 14 Absatz 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV). Füllen Sie bitte die Anlage aus und übersenden diese bis zum

14. August 2017

per Fax an unsere Geschäftsstelle.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die zuständige **********, Frau **********, gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

in Vertretung

Unterschrift

G****


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@René

Möchtest Du evtl., weil Dir das Originaldokument vorliegt(?), unsere Staatskanzlei damit konfrontieren?

Kann ja wohl nicht wahr sein, daß sich der Städtebund unseres Landes über die eigene Landesverfassung hinwegsetzt, bzw. dabei mithilft, daß sich die einzelnen, niederen  Gebietskörperschaften, also die Städte und Gemeinden, dieses tun.

-> EMRK;
-> -> Landesgrundrecht im Land Brandenburg gemäß Art. 2, Abs. 3 der Landesverfassung in Verbindung zu Art. 5, Abs. 1, der Landesverfassung;
-> -> -> Art. 10 EMRK zur Informations- und Meinungsfreiheit

"Without interference by public authority" - "Ohne Einflußnahme durch öffentliche Authorität"


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Bin am Überlegen, was man in dieser Richtung alles machen kann. Aber wenn mir jemand die Arbeit abnimmt, habe ich nichts dagegen,. Das Dokument kann jeder gerne benutzen.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Aus der Auswahl der Leitverfahren kann ich eigentlich nicht erkennen, dass es bei den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch um „die Mär der angeblichen Unabhängigkeit der örR“ gehen soll, die der Akzeptanz und Glaubwürdigkeit von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesem Lande großen Schaden zugefügt hat. Aus meiner Sicht wäre es sowieso besser, wenn man in diesem Kontext von einer Doktrin der staatlichen Pressefreiheit sprechen würde, da ich davon ausgehe, dass das Bundesverfassungsgericht an dieser unsinnigen Maxime eben nicht rütteln wird. Unter dieser Doktrin verstehe ich die vorherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, die davon ausgeht, dass Pressfreiheit in einem Staat nur dann möglich sei, wenn öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit staatlicher Hilfe finanziert werden würden. Diese Doktrin ist für mich schon alleine deshalb absurd, weil eine solche durch den Staat geförderte Presse in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat steht, dass dieser ihr eben nicht erlauben wird, frei von staatlichem Einfluss zu handeln. Ein solches Abhängigkeitsverhältnis wird dann nicht dadurch eingeschränkt, dass man die Anzahl der Beamten in einem Rundfunkrat limitiert, wie man es im so genannten ZDF-Urteil versucht hat zu lösen (vgl. Urteil des 1. Senats vom 25. März 2014 - 1 BvF 1/11 und 1 BvF 4/11). So etwas ist Unsinn.

Bundesverfassungsgericht, Landesregierungen und Landesrundfunkanstalten sollten in dieser Richtung mal ehrlicher werden, so wie es in der Schweiz der Fall gewesen ist, als die Vertreter des Schweizer Fernsehens seine Bürger bei der Volksabstimmung mit der Behauptung eingeschüchtert haben, dass es ohne sie nur noch Fernsehen aus Frankreich, Deutschland und Italien geben würde. 


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

 
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