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Autor Thema: Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr  (Gelesen 21791 mal)

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Was steht denn für das Konglomerat ÖRR und Politik an erster und einziger Stelle?   

ÖRR (Geld) + Politik (Macht) = eine Einheit


Das ist doch viel zu kurz gegriffen! Die eigentlichen Vertreter der Macht sind die Lobbyisten der Großkonzerne, sie benutzen die Polititik doch nur als Katalisatoren.
Automobilkonzerne (Dieselgate), Chemie-Riesen (Glyphosat), Nikotindrogen-Mafia (140000 Tote pro Jahr allein in Deutschland), Arzneimittelhersteller (Wucherpreise in Deutschland) , viele weitere  und nicht zuletzt der teure Moloch (Gehälter) ÖRR. Ich möchte nicht wissen , wie da offensichtlich nach Strich und Faden die Politik geschmiert wird und warum nicht auch die Richter, dann hat man doch direkt schwarz auf weiß, dass man im "Recht" ist und nicht die Dummen, dekadenten Bürger.
Ich denke, dass die von mir hier angefühten Beispiele vielsagend genug sind und an dieser Stelle nun nicht weiter vertieft werden müssen.

Es ist halt ein gesamtdemokratisches Problem, nicht wie vom GG vorgegeben liegt die Macht beim Volke, sondern bei den Großkonzernen. Und dies setzt sich immer weiter fort, indem systematisch durch fortschreitende Zusammenschlüsse  der Wettbewerb ausgebremst wird!

Solange wir als Grundrechteträger es nicht schaffen, die verloren gegangene Macht wieder halbwegs zurück zu gewinnen, z.B. mittels Volksbegehen, Sammelklagen usw. werden wir weiter von den "Oberen Zehntausend" wie Leibeigene gehalten.

Gruß in die Runde
Klaus


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ok. Bei Festnetz oder antiquierten Mobiltelefonen nicht (womit wir wieder beim "Einsiedler" sind).

Einsiedler mit Mobiltelefon? Echt?

Zitat
Du hättest deine Behauptung vorsichtiger fomulieren sollen. "Einziger Zweck" (zum Einnahmen steigern) ist halt nicht belegt (und imho auch kaum belegbar).

Natürlich hatten die Gesetzgeber einige blumige Erklärungen bei der Einführung. Z. B. sollte es weniger Eingriffe in die Privatspäre geben. - Daher der Meldedatenabgleich? - weniger Verwaltungsaufwand, Staatsferne - gab es die vorher nicht? -  Beitragsstabilität - Hörfunknutzer und Nichtnutzer erinnern sich - Beachtung des Datenschutzes und europarechtlicher Forderungen usw. Sie hielten aber das alte System nicht mehr für zukunftsfähig,  u. a. weil die Erträge sanken. Dabei hatte man ab 2009 - der RBStV stammt von 2011 - die Gebühren gerade erst kräftig erhöht. Entlarvend ist jedoch, dass man sich in den Auswirkungen neben der Beschwörung angeblicher Unsicherheiten durch die Umstellung - die Volkszählung hatte gerade mehrere Millionen mehr Wohnungen identifiziert als es Teilnehmerkonten gab, die Zahl wollte man aber angeblich nicht glauben, - vor allem mit zusätzlichen Ertragspotentialen befasste:

Zitat
Darüber hinaus wurden in der Ertragsplanung für die Periode 2013-2016 folgende Annahmen getroffen:
  • Hebung von 390.000 privaten Teilnehmerkonten durch den einmaligen Meldedatenabgleich, davon 40 % im Jahre 2013 und 60 % im Jahre 2014 (2013-2016: 286,0 Mio. €)
  • Erfassung von 400.000 zusätzlichen Betriebsstätten, davon 250.000 im Jahre 2013, und je 50.000 in den Jahren 2014-2016 (2013-2016: 204,8 Mio. €)
  • Erfassung von 200.000 nicht-privat genutzten Kfz, davon 80.000 im Jahre 2013, 60.000 im Jahre 2014, 40.000 im Jahre 2015 und 20.000 im Jahre 2016 (2013-2016: 43,3 Mio. €, vor Berücksichtigung der Ertragsauswirkungen der Anrechenbarkeit)
  • Hebung von 120.000 privaten Teilnehmerkonten durch den regelmäßigen Meldedatenabgleich, davon 60.000 im Jahre 2015 und 60.000 im Jahre 2016 (2013-2016: 38,8 Mio. €)
  • Aktivierung von 50 % (12,5 % p.a.) der derzeit 678.278 ruhenden Teilnehmerkonten linear über den Planungszeitraum und damit Generierung eines Ertragsaufkommens von 183,0 Mio. €.
Quelle: KEF 18. Bericht.

Man kalkulierte also, allen "Unsicherheiten" zum Trotz, mit ca. 750 Millionen Euro Mehreinnahmen. Bekanntlich beliefen sich diese dann, trotz einer Absenkung des "Beitrags" in 2015 auf fast 2 Milliarden. Ich hatte übrigens 2012 anhand damals bekannter Zahlen ausgerechnet, dass man mindestens 20% aller Zahlungspflichtigen befreien müsste, wollte man das Versprechen einlösen nicht mehr einzunehmen als vorher. Angesichts der Beteiligung von Hör-/Sehbehinderten an den "Beiträgen" war das ein ziemlich utopische Behauptung.

M. Boettcher
?


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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