Der damalige ARD-Vorsitzende, Lutz Marmor, sagte dazu im März 2015: "Wir haben nun eine deutlich höhere Beitragsgerechtigkeit".
Beweist doch nun mehr der Zweite Meldedatenabgleich einen schwerwiegenden Fehler im System des Zwangsbeitrages.
Ohne eine aufwendige Kontrolle bzw. Eingriffe in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger durch die Rundfunkanstalten ist eine Beitragsgerechtigkeit nicht sicher zu stellen.
"Nun geraten diese WGs aber wieder ins Visier der Gebühreneintreiber."
Früher wurden die notwendigen Informationen der Bürgerinnen und Bürger von provisionsgierigen Schnüfflern der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geliefert.
Heute wird lediglich komfortabler, in der Form eines Zweiten Meldedatenabgleiches, geschnüffelt mit freundlicher Unterstützung der Einwohnermeldeämter.
Es stellt sich die Frage, was passiert, wenn nach dem Zweiten Meldedatenabgleich wieder ein Beitragszahler festgelegt wird, dieser aber nach einem Monat auszieht?
Wie und wann wird diese Lücke wieder geschlossen?...beim Dritten Meldedatenabgleich in 5 Jahren?