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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung trotz vorläufigem Rechtsschutz u. Klage VG FR  (Gelesen 3140 mal)

J
  • Beiträge: 2
Hallo,

folgende fiktive Situation:

Person A hat Anfang des Jahres Klage eingereicht und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Der letzte Brief vom VG war die Info dass der SWR beantragt alles abzuweisen. Das war im April. Seither kam kein Brief mehr vom VG. Nurnoch Bettelbriefe vom BS.
Nun kam dieser Tage ein Brief vom SWR und kurz darauf vom BS dass die elektronische Sperre des Beitragskontos von Person A aufgehoben wird weil sonst die Verjährung der Ansprüche droht.
Im Brief vom BS steht das der Gerichtsvollzieher beauftragt wurde.
Nun ist die Frage was tun?
Warum kommt vom Gericht nichts? Was ist mit dem Antrag auf Rechtsschutz? Kann der GV eintreiben obwohl nicht über den Antrag entschieden wurde?

Habe leider keinen vergleichbaren Fall gefunden.

Viele Grüße
JMC


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Theo Rettisch auch schöne Grüße an fiktive Person A.

Der BS könnte möglicherweise einen fiktiven GV eine fiktive Person A vollstrecken lassen, da vom Gericht noch nicht über den Antrag entschieden wurde. Erst eine Entscheidung des Gerichts bewirkt den Rechtsschutz.

a) Es wäre möglicherweise dem fiktiven GV eine Kopie des Antrags bei Gericht vorzubereiten, und den GV bei seinem "Antrittsbesuch" bitten, auf die Klärung mit dem Gericht zu warten. Der GV könn dann mit dem Original vergleichen und die Kopie zu seinen Akten nehmen, Person A würde sich dann mit dem VG beschäftigen um den Stand des Antrags zu erfahren.

b) Dazu könnte fiktive Person A hypothetisch sich mit Fall "Zossen" (und ähnlichen) beschäftigen, um in der eingeleiteten (Zwangs)vollstreckung Fehler zu finden, sobald die "Ankündigung" eintrifft. Manche Fehler könnten eine Vollstreckung unzulässig machen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 710
Man könne das Gericht konkret mit dem Umstand betrauen und erfordern eine eindeutige Antwort haben zu wollen.

Das vollstreckende Amt müsse warten bis der Rechtschutz vom Gericht bestätigt oder abgesagt würde.
Es könne auch sein dass das Amt den Schuldner die Aufgabe erteilt, die Antwort des Gerichts einzuholen.

Besteht bei Rechtschutz keine Vollstreckung?
Solle man sich fragen.

Ansonsten Angriffe der Mahngebühren (sollten diese vollstreckt werden, wären sie eben nicht vollstreckbar).


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- Wie alles begann 2016 https://bit.ly/2POB90G
- Zweiter Bescheid während Klage 2018https://bit.ly/2OKfavL

 
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