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Autor Thema: Prof. Koblenzer: „Vergebliche Suche nach der öffentlich-rechtlichen Leistung“  (Gelesen 1880 mal)

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Handelsblatt (Printausgabe vom 18.04.2018, S.18)

Thomas Koblenzer
„Vergebliche Suche nach der öffentlich-rechtlichen Leistung“

Düsseldorfer Wirtschaftsanwalt bestreitet vor dem Bundesverfassungsgericht, dass der Rundfunkbeitrag vom Grundgesetz gedeckt ist.

Zitat
[…]
Herr Koblenzer, was haben Sie gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Ich persönlich habe an sich nichts gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und zwar ungeachtet der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in seiner jetzigen Ausgestaltung sich tatsächlich noch auf seinen öffentlichen Auftrag beschränkt. […] Ich habe aber etwas dagegen, wenn die Länder eine Abgabe einführen, die den Grundprinzipien der deutschen Finanzverfassung widerspricht und gegen wesentliche Grundrechte verstößt.
[…]

Und deshalb ist der Beitrag verfassungswidrig?
Ja. Anders als die Bezeichnung „Rundfunkbeitrag“ suggeriert, handelt es sich eben nicht um eine nichtsteuerliche Abgabe in Form eines Beitrags, sondern um eine zweckgebundene Steuer. So hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen betont, dass es für die Einordnung einer Abgabe als nichtsteuerliche Abgabe erforderlich ist, dass die Abgabepflicht im Gesetz selber mit einer besonderen öffentlichen Leistung verknüpft ist. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um eine Steuer. Unterlässt der Gesetzgeber eine Verknüpfung von Abgabepflicht und staatlicher Leistung, hat er also formal eine Steuer eingeführt. Die Länder haben dafür keine Gesetzgebungskompetenz.
[…]

Weiterlesen in der Printausgabe des Handelsblatts vom 18.04.2018 (S.18)


Querverweis - siehe u.a. auch unter
Gegner der Rundfunkgebühr lehnen Verfassungsrichter wegen Befangenheit ab
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27133.0.html


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Schön dass es nochmal jemand sagt, aber die Gerichte urteilen anders bzw. weisen die Klage direkt ab.


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