Person A fordert das Schreiben Barrierefrei an. Möglicherweise kann A es durch die Farbwahl im Schreiben nicht erkennen. Deshalb gleich angeben, dass das Schreiben mit hohem Kontrast und größter Schrift benötigt wird.
Das kann A dann später einem Richter vorlegen, dann muss der nicht so lange die Kontonummer suchen. Erst kürzlich hat das ein Richter in Sachsen tatsächlich versucht und sich gewundert, dass solche fehlen.
Der Gedanke beim Beobachter war, dass fällt aber zeitig auf, nachdem die ersten Verfahren ja aus 2014 stammen und es da mit Sicherheit ebenfalls so war. Da muss man schon mal fragen, was geprüft wurde.
Und A unterliegt einem Irrtum, denn ein Konto ist sicherlich angegeben, dass Beitragskonto. Und wo steht das? Unten in der Tabelle? Na dann ist ja jetzt alles klar. Viel Erfolg beim Versuch zu bezahlen.