Meine Klage gegen den ÖRR habe ich verloren, Beantragungsfehler.
Ich hatte mich an die Rechtsmittelbelehrung des Beitragsservice gehalten. Die darin angegebene Frist von 4 Wochen für die Einreichung der Klage war falsch.
In meinem Fall hätte ich die Klage im selben Monat einreichen müssen, in welcher der Widerspruchsbescheid ergangen war.
Das Urteil ist rechtskräftig. Die einzigen Anwälte die den Fall für eine Berufung bereit waren zu übernehmen waren Honoraranwälte a 275 Euro die Stunde, netto. Da musste ich leider passen.
Nur an einer Stelle im Urteil (Seite 17) wird halbherzig auf die Problematik eingegangen:
"Unabhängig von der (straf-)rechtlichen Bewertung entsprechender Handlungen würde es sich zuallererst um persönliche Verfehlungen der mit der Herstellung konkreter individueller Programminhalte betrauter Personen handeln, die als solche von den zuständigen Behörden zu ahnden wäre."
Laut Gesetz werden in Deutschland aber auch die, welche eine Straftat in Auftrag geben oder finanzieren, genauso bestraft wie die, welche die Tat ausführen, siehe §§ 25, 26, 27, 211 StGB, § 830 BGB. Wie die Richter dies trotz meiner Hinweise vergessen konnten?
Der ÖRR kennt die Drehbücher, ändert diese gegeben falls ab und gibt die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen in Auftrag. Also eindeutig Anstiftung zu Kindesmisshandlung. Teils produziert er die Filme aber auch selbst.
Er kauft zudem Filme mit diesen gesetzwidrigen Inhalten ein, um sie über seine Bundesweit und darüber hinaus empfangbaren Sender zu vermarkten. Damit macht er sich zusätzlich zum Mittäter an dieser von anderen aktiv begangenen Kindesmisshandlung (Unterstützung / Verbreitung / Vermarktung).
Ich hatte gegen die Richter Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht (Verfassungsfeinde). Diese ist noch nicht abgeschlossen.
Anfang 2017 hatte ich Strafantrag gegen den ÖRR eingereicht, Anzeige beim Jugendamt gestellt (beides in Köln) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz informiert.
Die Fakten in Kurzform:
Es geht darum, dass für die Erstellung von Filmen gesetzwidrig, strafbare Misshandlung Minderjähriger in großem Umfang real begangen wird.
Minderjährige werden für die Rolle zugequalmt oder müssen sogar aktiv rauchen, obwohl dies seit 2007 per Gesetz verboten ist.
Erschwerend kommt hinzu, dass wenn Kinder Arbeiten, dies immer nur über eine Ausnahmeregelung möglich ist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist extrem streng und sieht keine Ausnahmen vor, wenn es darum geht Kinder zu schützen.
„Arbeiten dürfen deren Sicherheit, Gesundheit oder Arbeitskraft und Entwicklung nicht nachteilig beeinflussen oder gefährden und sie dürfen keiner Strahlung ausgesetzt werden. Es sind die erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen zum Schutz des Kindes gegen Gefahren für Leben und Gesundheit sowie zur Vermeidung einer Beeinträchtigung der körperlichen oder seelisch-geistigen Entwicklung zu treffen.“
Beim rauchen wird Polonium 210, ein radioaktives Isotop, einer der giftigsten Stoffe überhaupt, freigesetzt, neben all den anderen hochgiftigen, krebserzeugenden und Erbgutverändernden Schadstoffen. Sie werden also vorsätzlich, entgegen anders lautender gesetzlicher Regeln einem radioaktiv belasteten hochgiftigem Giftgas (radioaktiver Strahlung) ausgesetzt, ohne Schutzmaßnahmen.
Damit sind alle diese Filme illegal erstellt und vermarktet worden.
„In Deutschland treten jährlich 500 bis 600 Todesfälle durch den plötzlichen Kindstod (SIDS) auf, wovon bis zur Hälfte der Fälle dem Passivrauchen zugeschrieben werden. Sowohl durch das Rauchen während der Schwangerschaft als auch nach der Entbindung ist das Risiko hierfür deutlich erhöht. Das Risiko von SIDS bei elterlichem Tabakkonsum ist um das Zwei- bis Vierfache höher als in rauchfreien Haushalten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfiehlt zur Risikominderung, Babys nicht mit Rauchern in einem Bett schlafen zu lassen.“
Schon heftig, wenn eine staatliche Stelle sagt, der ausgeatmete Raucheratem nach dem rauchen ist so giftig, dass Babys daran sterben können. Ich glaube dem muss man nichts hinzufügen. Unser aller Gesundheit ist dadurch bedroht.
Diese Taten, schwere vorsätzliche Misshandlung Schutzbefohlener § 225 StGB - bis zu 10 Jahre Haft, vorsätzliche Verletzung der Fürsorgepflicht § 171 StGB - bis zu 3 Jahre Haft, § 221 StGB Aussetzung (Freiheitsstrafe von 1-10 Jahren), § 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung (bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe), schwere Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsrecht, Arbeitsstädteverordnung, Nichtraucherschutzgesetze, Nötigung § 253 StGB Abs 4 (gewerbsmäßig), Erpressung, Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien, Rundfunkstaatsverträge, schwere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht und weitere.
Damit sind die gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit mehr als 15 Jahren Haft bedroht.
Folgende überarbeitet Argumentation aus meinem Strafantrag an die STA Köln möchte ich hier aufzeigen:
Rundfunkgebühren:
Die Rundfunkgebühren dienen der funktionsgerechten Finanzausstattung des ÖRR. Die Mittel dienen der Sicherstellung der Grundversorgung, sind also zweckgebunden. Er ist wie jeder verpflichtet sich an Auflagen und Gesetze zu halten, was das begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen mit diesen zweckgebundenen Rundfunkgebühren definitiv ausschließt. Es wäre eine missbräuchliche Verwendung zweckgebundener Mittel.
Wenn er die Rundfunkgebühren der Bürger bereits mit dem Wissen einzieht, dass er diese missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafbaren Handlungen gegen Kinder und Jugendliche verwenden wird, dann zieht er das Geld bereits illegal von den Bürgern ein. Denn er hat, wie jeder andere auch, kein Recht, zwangsweise Geld einzuziehen um damit gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder oder irgendjemand anderen zu finanzieren.
Auch wenn er die Rundfunkgebühren rechtens eingezogen und erst später entschieden hätte, diese zweckgebundenen Gelder missbräuchlich zum begehen von gesetzwidrigen, strafrechtlichen Handlungen zu verwenden, wäre er in beiden Fällen immer Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflichtig.
Aufgrund dessen das er durch mich bereits 2013 hierüber schriftlich informiert wurde, trifft die erste Option zu. Er begeht dies zudem bereits seit Jahrzehnten gewerbsmäßig. Die ganzen Diskussionen über die Gefahren des Rauchens und die Gesetzesänderungen sind ihm bekannt (er beschäftigt viele Anwälte), dennoch ignoriert er dies hartnäckig. Ebenso muss im zweifelsfrei bekannt gewesen sein, dass er illegales mit den Geldern finanzieren will/wird. Minderjährige an der Gesundheit zu schädigen kann nie mit künstlerischer Freiheit erklärt werden, dies ist auch dem ÖRR bekannt. Die realen Fakten sind unwiderlegbar.
In beiden Fällen läge zum strafrechtlichen auch ein Sittenwidriges Verhalten durch den ÖRR vor.
Den Rundfunkgebührenzahlern entsteht so monatlich ein Schaden von über 700 Mio. Euro. Aufgrund des Mangels muss jedem der gesamte Rundfunkbeitrag zurückerstattet werden, so wie es viele Gerichte in anderen Fällen schon entschieden haben, wegen z.B. Schummelsoftware (Abgasskandal) dies zum Rücktritt bei einem Neuwagen berechtigt. Dabei macht diese Schummelsoftware (Sachmangel/arglistige Täuschung) nur einen sehr sehr kleinen Teil des Fahrzeuges aus und könnte durch eine funktionierende Software ersetzt werden. Aber, und das ist ganz entscheidend, bei der Herstellung der Schummelsoftware wurde niemand geschädigt. Bei der Herstellung der Filme wurden dagegen unzählige Kinder vorsätzlich, entgegen anderslautender gesetzlicher Regelungen zu ihrem Schutz, schwer an der Gesundheit geschädigt. Der vom ÖRR so seit Jahrzehnten verursachte Gesundheitsschaden bei all den vielen Menschen ist nicht reparabel. Die heutige Medizin kann es noch immer nicht heilen und für die daran gestorbenen kommt bereits jede Hilfe zu spät. Somit ist dies um ein vielfaches schwerwiegender wie der VW Abgasskandal.
Ganz besondere Bedeutung kommt auch dem Umstand zu, dass es sich bei den Rundfunkstaatsverträgen um einen Zwangsvertrag und um eine Zwangszahlung handelt. Gerade bei einem solchen Zwangsvertrag ist vor allem die Qualität des der Zahlung gegenüberstehenden Produktes, der erbrachten Leistung von ganz besonderer Bedeutung, da der Zwangskunde kein Rückgaberecht ausüben kann. Wenn das Produkt aber so eindeutig gesetzwidrig ist, hat der Hersteller und Vermarkter des Produktes einen einseitigen Rechtsbruch und in diesem Fall umfangreiche gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Minderjährige begangen. Hinzu kommen noch all die anderen Skandale und Falschmeldungen die über den Sender verbreitet wurden/werden.
Allein die gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen (und wir sprechen hier über Delikte am Menschen, Minderjährigen) führen bereits zur Sittenwidrigkeit, einem nicht rechtskonformen und damit nicht vermarktungsfähigen Produkt und damit der Nichtigkeit des Zwangsvertrag, den dadurch steht der eingezogenen Zwangsgebühr keine den Gesetzen entsprechende Gegenleistung gegenüber. Das Produkt ist aufgrund seiner gesetzwidrigen/strafbaren Verfehlungen bei der Herstellung Wertlos. Vor keinem Gericht kann man für ein Verbrechen eine Bezahlung verlangen oder einklagen. Im Gegensatz zur Schummelsoftware, die nur einen kleinen Teil eines Fahrzeugs ausmacht, ist das Programm des ÖRR von diesen gesetzwidrigen/strafbaren Handlungen seit sehr langer Zeit großflächig durchdrungen. Menschen, Kinder zahlen mit ihrer Gesundheit bereits für die Erstellung der Filme und jeder Zwangskunde zahlt mit seinem gutem Geld, um als folge langfristig erheblich an der Gesundheit geschädigt und zum Mittäter gemacht zu werden, nebst der hohen Kosten in den Sozialsystemen, die allen dadurch entstehen. Das ist eine gigantische Ausbeutung der Massen mit einem illegalen Produkt über einen Zwangsvertrag, der deshalb schon lange jeder Grundlage entbehrt.
Die Führung des ÖRR agiert somit schon lange außerhalb der Gesetze und sie Unterschreiben wissentlich gefälschte Bilanzen (Finanzierung gesetzwidriger und strafbarer Handlungen mit zweckgebunden Mitteln) und haben die Gebührenzahler damit massiv Betrogen und übers Ohr gehauen, über 70 Mrd. Euro Schaden nur in den letzten 10 Jahren.
Dieses Filmmaterial hätte nie erstellt und erst recht nicht vermarktet werden dürfen, da es nicht mit den Deutschen- und dem europäischen Recht in Einklang ist. Daraus ergibt sich eine Schadenersatz-, Regres- und Entschädigungspflicht.
Die überragende Bedeutung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele kann nicht geleugnet werden, da das BVerfGE und der BGH bereits Entschieden haben, dass der gesundheitliche Schutz der Menschen Vorrang vor allem anderen hat und damit sind auch Minderjährige gemeint.
Es geht hier nicht nur um den größten Fall von vorsätzlicher Förderung von Kindestötung, schwerster Kindesmisshandlung, sowie der Schädigung der Volksgesundheit allgemein, sondern auch um einen der größten Betrugsfälle, weil hier Straftaten gegen Minderjährige von einer ganzen Nation zwangsweise finanziert werden müssen. Damit ist der ÖRR wohl mit Abstand das kriminellste Unternehmen in ganz Deutschland und der größte gewerbsmäßige Serientäter in diesem Bereich.
Außerdem darf nicht sein, dass jeder zwangsweise gesetzwidrige, strafbare Handlungen gegen Kinder und andere Menschen finanzieren muss, und so zum Mittäter auf Lebenszeit gemacht wird.
Mit Presse-, bzw. künstlerischer Freiheit hat das nichts zu tun. Es wurde gegen Gesetze verstoßen und spätestens dort endet die Presse-, bzw. künstlerische Freiheit.
So weit der Auszug aus meinem Strafantrag.