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Autor Thema: Umweltaktivist zahlt trotz Urteil nicht: „Werde mich dem nie unterwerfen"  (Gelesen 1682 mal)

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az-online, 10.03.2018

Umweltaktivist zahlt trotz Urteil nicht
„Werde mich dem nie unterwerfen“

Rittleben. Wenn ein Fernsehprogramm zur Verfügung gestellt wird, sei das „ein Vorteil, der eine Zahlungspflicht begründet“. Das ist ein Argument des Verwaltungsgerichtes für den Rundfunkbeitrag, den der Altmärker Dr. Christfried Lenz partout nicht bezahlen will (AZ berichtete).

Von Ulrike Meineke

Zitat
Er sieht in dem angeblichen Vorteil einen Nachteil, da die Programmgestaltung „Lethargie verbreitet“. Gegen das Urteil war Lenz in Berufung gegangen, aber das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seinen Antrag wegen Formfehlern abgelehnt. Der Umweltaktivist aus Rittleben (Apenburg-Winterfeld) glaubt allerdings eher, dass sich das OVG nicht „mit fragwürdigen Aussagen im erstinstanzlichen Urteil“ auseinandersetzen will.

So sei es „eine ausgemachte Frechheit“, dass Geringverdiener das Gleiche bezahlen müssen wie der Multimillionär. Dem werde er sich „niemals unterwerfen“. Lenz zahlt den anteiligen Beitrag für den Deutschlandfunk, der die für ihn wichtigen, umweltrelevanten Themen aufgreife, seit Jahren, nicht aber die Gebühren für ARD und ZDF. […]

Weiterlesen auf:
https://www.az-online.de/altmark/salzwedel/werde-mich-unterwerfen-9680057.html

siehe auch:
Umweltaktivist zahlt trotz Urteil weiterhin keine Rundfunkabgabe vom 16.12.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25631.msg161858.html#msg161858

TV-Rebell streitet vor Gericht vom 17.11.2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25269.msg159820.html#msg159820


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2018, 17:08 von ChrisLPZ«
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Eine Frechheit ist es, wenn Rundfunknichtnutzer zur Finanzierung einer von ihnen nicht bestellten Dienstleistung herangezogen werden.

Wenn ein Geringverdiener den gleichen Preis für eine Dienstleistung zahlt, wie ein Höchstverdiener, begründet sich das im Umstand, dass der Preis für eine Ware oder Dienstleistung für alle, die sie bestellen bzw. nutzen bzw. in Auftrag gegeben haben, gleich hoch ist.

Wäre der Rundfunkbeitrag auch offiziell eine Steuer, müsste er die individuelle Leistungsfähigkeit allerdings berücksichtigen, so dass Geringverdiener trotz Inanspruchnahme dieser Dienstleistung u. U. nicht leistungspflichtig wären.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2018, 22:34 von Bürger«
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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

m
  • Beiträge: 243
  • Murks? Nein danke!
Zudem ist es höchst anmaßend, von Vorteil zu sprechen, wenn auch ganz klar ein Nachteil für alle unterstellt werden kann.

Die Verdummung durch "die bewusste und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen", welche durch eine "Demokratieabgabe" erzwungen werden soll, kann nicht dem Menschenbild entsprechen, was förderungsfähig wäre.



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