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Autor Thema: "Wir sind kein Staatsfunk" - Gespräch mit Claus Kleber über die Rolle der örR  (Gelesen 13407 mal)

H
  • Beiträge: 582
Focus, 03.03.2018
"Finde den Preis für unser Angebot fair": Claus Kleber verteidigt Rundfunkgebühr

Darum geht es (uns) doch gar nicht.

Egal ob das Angebot fair, unfair oder Wucher ist:
Lasst Euch von denen bezahlen, die es nutzen, konsumieren und entlohnen wollen.

Aber wendet Euch nicht mit einer Zwangsabgabe an Menschen, die es nicht wollen, teilweise nichteinmal nutzen können (Blind, taub, technisch nicht in der Lage) und hört auf, uns mit Eurem Rumgejammer auf die Nerven zu gehen.

Heult woanders, aber verschont uns davon.

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. März 2018, 23:35 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Focus, 03.03.2018
"Finde den Preis für unser Angebot fair": Claus Kleber verteidigt Rundfunkgebühr
Genau: Angebot.
Es bleibt ein Angebot, denn einen Anschluss und Benutzungszwang gibt es nicht. Das tolle an Angeboten ist, diese können ohne Rechtsnachteile abgelehnt werden. Das Problem dabei ist, dass die Gegenseite bei Ablehnung diese nicht wahrnehmen will und trotzdem denkt, Kosten geltend machen zu können. Der Ablehnende kann ja dann kostenpflichtig dagegen Klage erheben, obwohl er zur Wahrung seiner Grundrechte dazu gar nicht genötigt werden dürfte. Am Ende wird sich herausstellen, dass die vielen Widersprüche und Klagen vor den Verwaltungsgerichten gar nicht notwendig gewesen wären, wenn die Angebote "nur besser erklärt" abgelehnt worden wären. ;)

Die Ablehnung folgt aus Art 5 GG. Und gut zu wissen das es kein Staatsfunk ist, dann ist es wohl auch keine Behörde und es gibt auch kein Unterordnungsverhältnis.

Der Auftrag zur Grundversorgung zum Start 1.1 2013 hätte Europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Das alte System wurde über das Datum 31.12.2012 nicht verlängert weil die Anknüpfung an Geräte einer Prüfung nicht standhalten würde.

Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht sowas bereits geahnt und die Zahlungspflicht nur bei Nutzern und somit Teilnehmern gesehen - und eine Finanzverantwortung der unbeteiligten Dritten Nichtnutzer nur unter besonderen Umständen.

Damals war das Erkennungsmerkmal von "vermuteter Nutzung" sprich Teilnehmern ein Gerät.

Das Erkennungsmerkmal von Nutzung\Teilnehmern der Angebote heute ist?

Wichtig: Zur Beantwortung der Frage muss man klären, wie die Annahme eines Angebot aussieht.

In der Vergangenheit waren es ebenfalls Angebote, die Annahme der Nutzung der Angebote erfolgte durch Bereithalten eines Geräts. Ja die Annahme der Nutzung wurde fingiert, also unterstellt.

Dieses Unterstellen ist das Problem, was diese alte Regelung baden gehen lässt, denn diese ist maximal zulässig, solange damit der Zusammenhang zur Nutzung tatsächlich herleitet lässt. Aber das ist gerade nicht möglich, wenn es mehr als einen Anbieter gibt.

Deswegen wollten sie ab dem 1.1.2013 eine neue Regel, aber diese ist noch weniger tragbar.
Zum Glück sind es nur Angebote. Die Finanzierung kann der Angebotserbringer gegenüber dem Auftraggeber einklagen, dann sollte er das machen, wenn die Bürger diese Angebote ablehnen.

Nicht zielführend ist jedenfalls, wenn immer mehr Bürger die Verwaltungsgerichte mit diesen Dingen belasten. Und diese dann ablehnen und der Bürger ohne Anwalt vor das OVG ziehen wird. Dazu muss er ja nur ein paar Angebote von Anwälten einholen und die Antworten sammeln und 2 Anträge stellen, einen auf Zulassung und einen auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten. Zum Glück ist das leicht. Nach dem OVG kommt sicherlich das Bundesverfassungsgericht, aber ob das hilft bei einfachen Angeboten ohne Anschluss und Benutzungszwang? Müsste es doch eine Beschwer geben, dass der Bürger den Rundfunk nicht ablehnen darf, das konnte bisher nicht gefunden werden. Somit ist die Ablehnung von Angeboten nicht unzulässig. Die Kosten können abgelehnt werden mit Verweis GG Art. 5, freie Wahl.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2018, 00:44 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aber mal zum Interview des "sterns" mit Clausi Kleber:
[...]
Das Gegenteil war der Fall - man wollte seine frisch gebackenen BundesbürgerInnen davor schützen, dass sie genau Leuten wie Dir jemals wieder auf den Leim gehen oder Dir gar zuhören müssen (oder stattdessen - z.Z. viel hochmoderner - auch noch einen Obolus für ein Dir-Nichtzuhören zu entrichten haben).
Verzeihung - kleiner Kalauer:
Dem Kleber auf den Leim gehen > geht gaaaaar nicht!
Hihihi... ;) ;D


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v
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Zitat
...
ZDF berichtet: GroKo kommt!

09.02 Uhr: Das ZDF kennt das Ergebnis offenbar vorab!
Laut Bericht stimmt die SPD FÜR die GroKo! Die Genossen haben sich also mehrheitlich für ein Bündnis mit CDU und CSU ausgesprochen.  Gleich wollen Schatzmeister Dietmar Nietan und der kommissarische Parteichef Olaf Scholz das Ergebnis verkünden.
...

https://www.focus.de/politik/deutschland/groko-im-news-ticker-gibt-es-eine-neue-groko-ergebnis-des-spd-mitgliederentscheids-mit-spannung-erwartet_id_8556961.html

Wer will da noch die Verbindungen zwischen Politik und Öffrech leugnen?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
Kein Staatsfunk? Echt? :o
Gut, dann wie es bei anderen Profit-Unternehmen der Fall ist, kann der örR sein Schicksal ab sofort dem freien Markt überlassen. Und Nichtnutzer endlich in Ruhe lassen.


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

  • Beiträge: 7.389
Genau: Angebot.
Eben, dafür alleine genügt ein Blick in den Rundfunkstaatsvertrag, denn es wurde ja vom Gesetzgeber definiert, daß der Rundfunk Angebote unterbreitet.

Was glaubst Du zudem, warum in Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste in Erwägungsgrund 82 zu lesen steht, daß die Bestimmungen über unlautere Geschäftspraktiken zu gelten haben und der EuGH entschieden hat, daß die Erwägungsgründe bindend sind?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
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