Die Dänen brauchen keinen Staatsfunk, die Dänen müssen nicht ideologisch konditioniert werden, denn soweit ich weiß, exportieren die Dänen keine Waffen.
Die Dänen haben, wie die meisten Länder in Europa, ebenso einen Staatsfunk wie wir in Dtl. Bitte hier nicht falsch verstehen.
Wir dürfen uns nicht von der grundsätzlichen Frage, ob ein Rundfunksystem, das eng mit dem Staat verbandelt ist (sei dies nun über die Finanzierung - egal ob Beitrag oder Steuer - oder über die Besetzung der Aufsichtsräte) überhaupt den grundsätzlichen Erfordernissen einer "objektiven Berichterstattung" genügen kann, wegdirigeren lassen.
Denn das ist die Frage, mit der alles fallen kann. Wollen/brauchen wir einen Staatsfunk? Sind die "Vorteile" eines Staatsfunks wirklich gegeben? Können diese "Vorteile" wirklich die Verletzung unserer Grundrechte rechtfertigen?
Kann die Meinungsvielfalt nicht viel eher dadurch gewährleistet werden, daß es viele kleine(re) Sender gibt, für bzw. gegen die sich jeder einzelne Bürger bewußt entscheiden kann?
Worin besteht eigentlich die Verpflichtung des Staates nach Art. 5 GG, einen Rundfunk zu gewährleisten? Besteht sie nicht eigentlich nur darin, die Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und jedem die Möglichkeit zu geben, am Rundfunk teilzunehmen, wenn er es will? Wird nicht auch durch die weit über das Ziel hinausschießende Interpretation dieses Artikels 5 GG gerade die staatliche Einflußnahme und hintergründige Zensur, die ausdrücklich verboten ist, durch unser duales System erhalten?
Ein freies Land hat einen freien Rundfunk.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.