Hallo zusammen,
Person P – studierend (schreibt gerade Abschlussarbeit im Erststudium), ohne weiteren Bafög-Anspruch sowie ohne „echtes“ Einkommen bzw. mit finanziellen Mitteln unterhalb des (angeblich ja verfassungsrechtlich geschützten(?!?)) menschenwürdigen Existenzminimums – war vor ein paar Tagen bei einer kostenlosen Rechtsberatung für Bedürftige, um sich zu erkundigen, ob eine Klage gegen den „Beitragsservice“/die Landesrundfunkanstalt überhaupt Aussichten auf Erfolg haben könnte.
Der dort anwesende Anwalt teilte P mit, es habe in jüngerer Vergangenheit ein
Urteil(!) gegeben, in dem es um eine Studentin ohne Einkommen ging, die dann tatsächlich vom Rundfunk“beitrag“ befreit wurde (P fragte extra noch nach, ob es sich tatsächlich um ein
Urteil handele, da P seitens der GEZ bisher nur die Taktik des „Einlenkens“ bekannt gewesen ist, bevor es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt). Der Anwalt suchte auch nach diesem Urteil, fand es aber nicht so schnell. Seiner Erinnerung nach handelte es sich dabei um ein
Urteil von „so Ende 2016“, möglicherweise vom VG Köln (wobei er sich da nicht sicher war). Ps Internet-Recherche war leider erfolglos und leider hat P auch über den Uni-Server keinen Volltextzugriff auf Datenbanken aus dem Bereich Rechtswissenschaften, wo sie sonst ebenfalls noch gesucht hätte. P hatte dem Anwalt daraufhin zwar noch eine Mail gesendet, aber zum einen hat der seit Samstag Urlaub und kommt erst an dem Tag wieder, bis zu dem eine eventuelle Klage eingereicht sein muss; zum anderen ist ungewiss, ob dieser die Mail dann tatsächlich beantwortet.
Da nur noch wenig Zeit bleibt, um ggf. noch Klage einzureichen, frage ich im Namen von P:
Kennt jemand dieses (oder evtl. ähnliches) Urteil aus der jüngeren Vergangenheit? Oder wurde das hier sogar schon irgendwo gepostet? (Suchfunktion wurde zwar genutzt, aber außer den Hinweisen zu zwei positiven Ausgängen vor dem VG Saarlouis -
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22958.msg148115.html - leider nichts gefunden, und zu letzteren ist im Internet ja anscheinend nichts Genaueres vorhanden.)
(Person P sagte mir übrigens, in Bezug auf Studierende habe sie bislang nur asoziale Urteile wie das des VG Ansbach, Az.: AN 6 K 15.02442 –
https://online-boykott.de/ablage2/public/download/VG_Ansbach_klein.pdf – gelesen, die einen den Glauben an Recht und Gerechtigkeit verlieren lassen. Angesichts solcher Urteile glaubt P jedenfalls, dass GG Art. 1, Abs. 1 für die Rechtsprechung (jedenfalls auf Ebene der Verwaltungsgerichte) zumindest dann
nicht gilt, wenn es um die Eintreibung des Rundfunk“beitrags“ geht (aus dem Weniger als dem menschenwürdigen Existenzminimum) und eine Klage demzufolge erfolglos sein dürfte. P ist hinsichtlich Klageeinreichung ja/nein allerdings noch ambivalent und möchte, dass ich den Fall hier veröffentliche, in der Hoffnung, dass die Forenmitglieder evtl. bei der Entscheidungsfindung behilflich sind. Das dann später unter einem anderen Betreff.)
Edit "DumbTV":
Thema präzisiert