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Autor Thema: Urteil "Studentin ohne Einkommen von Rundfunkbeitrag befreit" gesucht  (Gelesen 2228 mal)

K
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,

Person P – studierend (schreibt gerade Abschlussarbeit im Erststudium), ohne weiteren Bafög-Anspruch sowie ohne „echtes“ Einkommen bzw. mit finanziellen Mitteln unterhalb des (angeblich ja verfassungsrechtlich geschützten(?!?)) menschenwürdigen Existenzminimums – war vor ein paar Tagen bei einer kostenlosen Rechtsberatung für Bedürftige, um sich zu erkundigen, ob eine Klage gegen den „Beitragsservice“/die Landesrundfunkanstalt überhaupt Aussichten auf Erfolg haben könnte.

Der dort anwesende Anwalt teilte P mit, es habe in jüngerer Vergangenheit ein Urteil(!) gegeben, in dem es um eine Studentin ohne Einkommen ging, die dann tatsächlich vom Rundfunk“beitrag“ befreit wurde (P fragte extra noch nach, ob es sich tatsächlich um ein Urteil handele, da P seitens der GEZ bisher nur die Taktik des „Einlenkens“ bekannt gewesen ist, bevor es zu einem rechtskräftigen Urteil kommt). Der Anwalt suchte auch nach diesem Urteil, fand es aber nicht so schnell. Seiner Erinnerung nach handelte es sich dabei um ein Urteil von „so Ende 2016“, möglicherweise vom VG Köln (wobei er sich da nicht sicher war). Ps Internet-Recherche war leider erfolglos und leider hat P auch über den Uni-Server keinen Volltextzugriff auf Datenbanken aus dem Bereich Rechtswissenschaften, wo sie sonst ebenfalls noch gesucht hätte. P hatte dem Anwalt daraufhin zwar noch eine Mail gesendet, aber zum einen hat der seit Samstag Urlaub und kommt erst an dem Tag wieder, bis zu dem eine eventuelle Klage eingereicht sein muss; zum anderen ist ungewiss, ob dieser die Mail dann tatsächlich beantwortet.

Da nur noch wenig Zeit bleibt, um ggf. noch Klage einzureichen, frage ich im Namen von P: Kennt jemand dieses (oder evtl. ähnliches) Urteil aus der jüngeren Vergangenheit? Oder wurde das hier sogar schon irgendwo gepostet? (Suchfunktion wurde zwar genutzt, aber außer den Hinweisen zu zwei positiven Ausgängen vor dem VG Saarlouis - https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22958.msg148115.html - leider nichts gefunden, und zu letzteren ist im Internet ja anscheinend nichts Genaueres vorhanden.)

(Person P sagte mir übrigens, in Bezug auf Studierende habe sie bislang nur asoziale Urteile wie das des VG Ansbach, Az.: AN 6 K 15.02442 – https://online-boykott.de/ablage2/public/download/VG_Ansbach_klein.pdf – gelesen, die einen den Glauben an Recht und Gerechtigkeit verlieren lassen. Angesichts solcher Urteile glaubt P jedenfalls, dass GG Art. 1, Abs. 1 für die Rechtsprechung (jedenfalls auf Ebene der Verwaltungsgerichte) zumindest dann nicht gilt, wenn es um die Eintreibung des Rundfunk“beitrags“ geht (aus dem Weniger als dem menschenwürdigen Existenzminimum) und eine Klage demzufolge erfolglos sein dürfte. P ist hinsichtlich Klageeinreichung ja/nein allerdings noch ambivalent und möchte, dass ich den Fall hier veröffentliche, in der Hoffnung, dass die Forenmitglieder evtl. bei der Entscheidungsfindung behilflich sind. Das dann später unter einem anderen Betreff.)



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 14:45 von DumbTV«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.457
Hinweis:
Bei der Suche (in Urteilsdatenbanken) berücksichtigen, das offensichtlich nur Urteile dort eingestellt werden, die positiv für den öR entschieden wurden.

Nachweissammlung: Manipulation der Rechtsprechung durch die Sender-Juristen?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20121.msg130093.html#msg130093
[...]
Die Verwaltungsvereinbarung für Sender und Beitragsservice besagt:
"nur positive" Urteile sind in die zentrale Rechtsdatenbank Juris einzugeben und durch Kommentierung zu bekräftigen.

Aussagen wie:
"Es hat noch kein Urteil gegen den Rundfunkbeitrag gegeben"
sind kritisch zu hinterfragen.

Auch verfolgen die öR die Strategie, bei Verfahren die absehbar negativ für die LRAs ausfallen, einen Vergleich anzubieten oder gleich einzulenken um ein solches Urteil zu verhindern.

Dies hier nicht weiter vertiefen.


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  • IP logged
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Theoretisch auch schöne Grüße an fiktive Person P!

Es könnte sein, daß es ziemlich desolat aussieht. Aber trotzdem hat es durch fortwährendes Widersprechen und Klagen schon eine Vorlage beim EuGH, und in Folge auch ein BVerfG welches sich nun in Bewegung gesetzt hat. Völlige Apathie ist also nicht notwendig.

Das Tolle ist, daß der BS eine große (aber dumme!) Maschine betreibt, die Briefe erstellt und verschickt (bzw "läßt", siehe PAVCard). Denn durch zB VwGO gäbe es Formalien im Ablauf einzuhalten.

Zunächst wäre ein Festsetzungsbescheid zu widersprechen (am Besten mit "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" VwGO §80 (4) ). Dadurch liegt der Ball in der gegnerischen Hälfte, der Verein muß wieder tätig werden.

Dann: eine Möglichkeit neben der Klage im Rechtsweg wäre auch die Abwehr von Vollstreckungen. Denn würde bis zur Vollstreckung gegen die Formalien verstoßen werden, könnte die Vollstreckung dann unzulässig sein:
Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19478.0.html

Oder durch maschinell-ignorantes Versenden könnte eine Vollstreckung durch den BS selbst torpediert werden,siehe dazu auch:
Bumerang-Effekt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25185.0.html

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Dezember 2017, 20:35 von Uwe«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Es gibt vom VG Berlin zwei positive Urteile zu geringem Einkommen, das könnte evtl. nützlich sein.

VG Berlin, Urteil vom 3.07.2013, Az. 27 K 35.13 (https://openjur.de/u/645182.html)
VG Berlin, Urteil vom 24.09.2013, Az. 27 K 201.12 (https://openjur.de/u/657372.html)


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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