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Autor Thema: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s  (Gelesen 9054 mal)

S
  • Beiträge: 403
Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#30: 04. Januar 2018, 19:35
[...]
Ich habe vor kurzem etwas zu dem Thema "vorläufige Festsetzung" gesehen: es gäbe eine Vorgabe(?) des BVerwG, da es sich um eine wiederkehrende Abgabe handelt, solle der Streitwert höher angesetzt werden als die Klage-gegenständlichen Bescheide, und zwar auf 2-3 Jahre des Beitrags -- seltsam (oder auch nicht mehr), daß die VG nun bei einer (jeweils verschiedenen!) krummen Summe knapp über 500€ landen...
[...]

Vorsicht bei der Formulierung der Anträge. Evtl. wurde das Gericht dazu verleitet, die Klage als sog. Feststellungsklage auszulegen. Dadurch wurde evtl. der Streitwert auf 5000€ festgesetzt und die Kosten erhöhten sich daher auf ca. 500€.

Siehe:
500€ Gerichtskosten, da Streitwert auf über 5.000€ festgesetzt. Und nun...?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22082.msg141156.html#msg141156


@Kobe9:

Wie wurden die Anträge formuliert? Ggf. beim VG mal nachfragen in welcher Höhe der Streitwert festgesetzt wurde und sofern möglich, etwaige Anträge bzgl. Feststellung zurückziehen.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

k
  • Beiträge: 15
Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#31: 04. Januar 2018, 19:54
@Kobe9:

Wie wurden die Anträge formuliert? Ggf. beim VG mal nachfragen in welcher Höhe der Streitwert festgesetzt wurde und sofern möglich, etwaige Anträge bzgl. Feststellung zurückziehen.

Das passt alles. Der Streitwert ist in Höhe der Wiederspruchsbescheide


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M
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#32: 03. März 2018, 20:11
>:D

Dann wartet Person A mal noch eine Woche und schickt dann alles weg.
Hast Du den QR-Code auf den Anschreiben ausgelesen?
Einmal Klage an das jeweilige VG und ein Hinweis an den BS oder?
Klage an das jeweilige VG > ja. Nix BS. Jeweils an den Intendanten.
Und alles per Einschreiben
Person K. hat gute Erfahrung mit 1) vorab als FAX (mit Sendebericht) 2) postalisch als Einwurfeinschreiben gemacht

Gruß
Kurt

Immer wenn man denkt, man hats kapiert, kommen wieder Fragezeichen:
Klage an das Verwaltungsgericht = kapiert - Wieso nix BS? Wieso dann doch direkt an den Intendanten? Sicher nicht vom VG  ??? Ist sicher die die jeweilige Rundfunksanstalt gemeint? Was denn nun? Schreibt doch mal deutsch!!!  :o

Ist es so richtig: Die Klage in zweifacher Ausfertigung - einmal ans Gericht, einmal an die Rundfunkanstalt?

Danke für jede Antwort! Ein "ja" reicht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. März 2018, 01:10 von DumbTV«

P
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#33: 03. März 2018, 23:53
Zitat
Ist es so richtig: Die Klage in zweifacher Ausfertigung - einmal ans Gericht, einmal an die Rundfunkanstalt?

Ja/Nein also fast ;-), einfach in zweifacher Ausfertigung ans Gericht geben. Auf beiden ist der Beklagte identisch. Das Gericht stellt die Klage dem Beklagten zu, die zweite Ausfertigung verbleibt beim Gericht.

Wer der Beklagte sein will ist der Rechtsbelehrung zu entnehmen.


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M
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Re: Widerspruchsbescheid von zwei LRA´s
#34: 04. März 2018, 15:56
Ok, vielen Dank!!!


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