Eigenständige und unabhängige Menschen bezahlen alles, was sie konsumieren, am liebsten selbst. Das wäre auch für die Finanzierung des Radio- und Fernsehkonsums die freiheitlichste Lösung: Die Kunden bezahlen aufgrund ihrer Präferenzen und ihres Konsums, und die Kosten sowie das unternehmerische Risiko werden durch private, staatsunabhängige Medienunternehmen getragen, die miteinander im Wettbewerb stehen. Dazu braucht es Medienunternehmer mit unterschiedlichem Profil, die mit qualifizierten und ideologisch unbefangenen Medienschaffenden kooperieren.
Dies ist in einer Demokratie das einzig gangbare (sprich: verfassungsgemäße) Prinzip der Rundfunkfinanzierung!
Der Staat hat sich nicht die eigenen Speichellecker vom unwilligen (bzw. unmündig gehaltenen) Volk zwangsfinanzieren zu lassen.
Schluss endlich mit dem Märchen vom unabhängigen ör-Rundfunk, der ja ach so notwendig für eine gesunde Demokratie ist (das sieht man auch daran, wie man in den LRA auf Programmbeschwerden reagiert*)!
* Artikel aus Rubikon:
"Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation" (31.01.2018)
https://www.rubikon.news/artikel/offentlich-rechtliche-massenmanipulation Im Forum u.a. unter
Öffentlich-rechtliche Massenmanipulation / Was nützen Programmbeschwerden?https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26156.0.htmlWenn die Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft dieses ökonomische Plebiszit nicht überleben sollte, was sehr unwahrscheinlich ist, braucht es in einer Demokratie eine Möglichkeit, die politisch notwendige Behördeninformation zu garantieren.
Das ist genau das, was ich unter "Grundversorgung" verstehe: Dass nachvollziehbar darüber informiert wird, ob und welche Gesetze geändert/abgeschafft/neu erfunden wurden und derzeit vom EuGH überprüft werden, während sie gleichzeitig schon angewendet werden. Dass man tatsächlich über potentielle Wetterkatastrophen informiert wird (hier hat der örR nachweislich immer wieder versagt), dass auch Life-Schaltungen in den Bundestag und die Landtage gebracht werden, so dass man sieht, wie viele Politiker wieder einmal nicht anwesend sind, etc.
Ich möchte noch auf den Kommentar
"Die Schweiz braucht keine Staatsmedien" (15.12.2017)
https://www.nzz.ch/meinung/die-schweiz-braucht-keine-staatsmedien-ld.1339261im Forum u.a. unter
Die Schweiz braucht keine Staatsmedienhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25672.0.htmlverweisen:
Gäbe es die SRG nicht längstens, käme heute niemand auf die Idee, sie zu erfinden. ...
Die Behauptung, nur ein öffentlichrechtlicher Sender könne die sozialen Schichten, Regionen und Sprachen verbinden, ist so vermessen wie totalitär. ...
Politisches Wissen ist in der Demokratie essenziell. Dazu gehört, daß der Einzelne darüber entscheiden kann, wo er sich informiert und wie viel er dafür berappen will. Es braucht keinen Staatsfunk, um in jedem Haushalt die «richtige» Nachrichtenquelle sicherzustellen. Schließlich legt die Regierung auch nicht das «richtige» Abstimmungsergebnis fest. Warum man den Bürgern die Kompetenz an der Urne, nicht aber bei der Wahl der Medien zutraut, bleibt das Geheimnis der SRG-Lobby....
Immerhin findet man sich hier in guter Gesellschaft. Das Problem des Staatsfunks ist kein rein Deutschland betreffendes, sondern eine europaweite Seuche. Sie kann nur mit echter Demokratie bekämpft werden.
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.