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Autor Thema: BR-Intendant Wilhelm: Kirchensendungen sind wichtig  (Gelesen 7056 mal)

  • Beiträge: 884
Wie war das nocheinmal mit Verträgen zu Lasten Dritter ? Sind diese nicht rechtswidirig ?
Grüße Adonis

Nicht in Absurdistan! In einem demokratischen Rechtsstaat schon!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 02:51 von Bürger«

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat
"Die Kirchensendungen haben schließlich auch die wichtige Funktion, Wissen zu vermitteln, etwa über christliche Feiertage. Und Spiritualität ist nach meinem Eindruck in ihren unterschiedlichen Spielarten für einen wachsenden Teil der Bevölkerung wichtig."
Man darf sich fragen, welches wichtiges Wissen Kirchensendungen vermitteln.
Auch Spiritualität und Spielarten sind bezüglich Kirchensendungen äußerst fragwürdige Begriffe. So sind es doch die beiden großen Religionen die versuchen ihre langsam schwindenden Schäfchen mit Berieselung, finanziert durch einen Zwangsbeitrag, zusammenzuhalten. Oder gab es schon mal, im Sinne der Religionsfreiheit, eine Übertragung eines jüdischen oder islamischen Gottesdienst in den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen?

Zitat
"Für viele ältere Leute, die selbst nicht mehr in die Kirche gehen können und denen die Gottesdienst-Übertragungen etwas bedeuten, wollen wir ebenfalls da sein."
Auch eine Unterstützung der Gottesdienst-Übertragung durch einen Zwangsbeitrag ist mehr als fragwürdig.
Warum muss in einer Religionsfreiheit ein Atheist eine Gottesdienst-Übertragung finanzieren?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 05:08 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.795
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Es sei auch daran erinnert, dass die Sende- und Übertragungskosten solcher Kirchensendungen augenscheinlich oft genug unzulässigerweise von den Sendern übernommen werden, obwohl den Kirchen zwar per Staatsverträgen Sendezeiten zur Verfügung zu stellen seien, jedoch nicht unentgeltlich.

Siehe u.a. auch unter
ARD überträgt Freiburger Gottesdienst mit großem Aufwand
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23313.msg148626.html#msg148626
woraus ich mir der vereinfachten Diskussion wegen ein ungekürztes Eigenzitat erlaube:
Es könnte eine Nachfrage wert sein, wer für diese Kosten aufkommt.

Im
ARD-Staatsvertrag
http://www.ard.de/download/348930/ARD_Staatsvertrag.pdf
finden sich keine näheren Ausführungen zu Sendezeiten für Dritte.
Wo dies für "Das Erste" geregelt sein soll, bleibt vorerst nebulös.

Im
SWR-Staatsvertrag
http://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf

ist jedenfalls geregelt:

Zitat
§ 9 Sendezeiten für Dritte
(1) Der SWR hat der Bundesregierung und den Regierungen der Länder in Katastrophenfällen und bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen.
[...]
(3) Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften mit dem Status einer Körperschaft  des öffentlichen Rechts, den Organisationen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, den Regierungen der Länder sowie den politischen Parteien, soweit sie in einem der Parlamente der Länder Fraktionsstärke besitzen, ist Gelegenheit zu geben, ihre Auffassungen in zweckentsprechenden Sendezeiten des SWR angemessen zu vertreten.
[...]
Jedenfalls steht in Abs. 3 - im Gegensatz zu Abs. 1 - explizit nichts davon, dass die Zurverfügungstellung der "angemessenen Sendezeiten" kostenfrei/ "unentgeltlich" zu geschehen habe - und das bedeutet eigentlich, dass dies für alle in Abs. 3 genannten Dritten und also auch für die Kirchen nicht kostenfrei/ nicht "unentgeltlich" zu geschehen habe.

Wer zahlt also die Produktions- und Sendekosten für diese Verkündungssendung Dritter?

Ich erinnere diesbezüglich "gern" auch noch mal an diese Posse
LIZ/ Publikumskonferenz > Kostenbefreiung für Sendungen der Kirchen unzulässig
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14300.0.html
dort insbesondere auch
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14300.msg100838.html#msg100838
wo dargelegt wird, dass ein mglw. zur Gegenargumentation "herangezogener" § 42 RStV offenkundig nur für bundesweites privates Programm greift - nicht aber für bundesweites öffentlich-rechtliches Programm - und also auch nicht für die ARD, falls diese mit ihrem bundesweiten Programm "Das Erste" der "Verkündungssender" wäre.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Besucher: ich denke da ganz anders. Weil ich der Überzeugung bin, dass Religion Privatsache ist, hat m. E. entweder keine Religion Sendezeiten im ÖR-Rundfunk, oder jede, und sei ihre Anhängerschaft noch so klein. Das ergibt sich schon aus dem Fairnessgebot.

Die beiden großen Kirchen agieren hier aber als quasi "Staatskirchen", mit Privilegien und Vorteilen, die ich nicht hinnehmen will aber derzeit mit finanzieren muss. Es ist daher wichtig, der von oben verkündeten Treue zu diesen Strukturen immer und immer wieder zu widersprechen, gegen zu halten. Ich habe meine Kinder nicht abgehalten am Religionsunterricht teilzunehmen, den zu veranstalten mir schon völlig gegen den Strich geht, ihnen Kirchenbesuch erlaubt etc. Sie sind aber nicht getauft, das wäre für mich nämlich praktisch Gewalt. In der Erziehung folge ich humanistischen Prinzipien und ich bin ziemlich sicher, das keines meiner Kinder an ein Wesen glaubt, das die Geschicke aller lenkt. Aber auch ihre Überzeugung ist letztlich ihre Privatsache. Sollten sie sich also zu einer Religion hingezogen fühlen, so ist mir das zwar nicht gleichgültig, aber ändert meine Beziehung zu ihnen nicht. Sie müssten aber damit leben, dass ihr "alter Herr" sich immer wieder kritisch zu jeder Religion äußert.

Bei Religion geht es m. E. um Macht, um nichts anderes. Ist der Posten des Häuptlings unerreichbar, so kann man ggf. als "Medizinmann" versuchen auch als eher schmächtig gebauter Mensch und Kopfarbeiter Einfluss auf alle Entscheidungen an der Spitze des Stammes nehmen. Priester und Co. sind nichts anderes als Medizinmänner, die mit Spökenkiekerei Menschen nach ihren Vorstellungen und zu ihrem persönlichen Nutzen manipulieren wollen und Teil des Machtapparates sind. Wenn Herr Wilhelm nun einer Machtgruppe der Gesellschaft seine Unterstützung zusagt, dann hofft er naturgemäß darauf, dass diese ihn ihrerseits unterstützt, sollte das erforderlich sein. Ein Geschäft, mehr nicht. Diese Seilschaft wird m. E. weder dadurch besonders gestützt, dass man auf sie aufmerksam macht, die Beteiligten und ihre Motive nennt, noch dadurch, das man sich mit seiner Kritik an den Verhältnissen und den handelnden Personen zurück hält.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 1.677
  • This is the way!
OT:

Zitat
These: Ähnlichkeit Rundfunkrecht / Kirchenrecht / Erhebung Kirchensteuer / Rundfunkbeitrag:

Ein- und Austritt sind problematisch, siehe BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2014, - 2 BvR 278/11 - Rn. (37):

Zitat
a) Eigene Angelegenheiten in diesem Sinne sind auch die Rechte und Pflichten der Mitglieder der einzelnen Religionsgemeinschaft, insbesondere Bestimmungen, die den Ein- und Austritt, die mitgliedschaftliche Stellung sowie den Ausschluss von Glaubensangehörigen regeln (Korioth, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 137 WRV Rn. 33 (Feb. 2003); Magen, in: Umbach/Clemens, Grundgesetz, 1. Aufl. 2002, Art. 140 Rn. 69; vgl. Morlok, in: Dreier, GG, Bd. 3, 2. Aufl. 2008, Art.137 WRV Rn. 50, 70 „Mitgliedschaftsrecht“). Die mitgliedschaftliche Zuordnung zu einer Religionsgesellschaft ordnet diese nach Art. 137 Abs. 3 WRV in Verbindung mit Art. 140 GG als eigene Angelegenheit selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes (BVerfGE 30, 415 <422>). Wenn staatliche Behörden und Gerichte angehalten werden, etwa im Kirchensteuerrecht, die innerkirchliche Ordnung zugrunde zu legen, soweit sie die entscheidungserheblichen Rechtsbegriffe und Rechtsverhältnisse aus dem kirchlichen Bereich prägt, so liegt darin keine verfassungswidrige Identifizierung des Staates mit der Kirche (vgl. BVerfGE 24, 236 <247 f.>; 30, 415 <422>). Dem entspricht es, die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft mit Wirkung für den weltlichen Bereich (etwa als Voraussetzung für die Kirchensteuerpflicht) grundsätzlich nach den Regeln der jeweiligen Religionsgemeinschaft über eine Mitgliedschaft in derselben zu beurteilen (vgl. BVerfGE 30, 415 <422>).

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/12/rk20141217_2bvr027811.html

Das Kirchenrecht verfügt auch teilweise über ein "Melderecht".

Es gibt auch "andere Glaubengemeinschaften" oder Vereine. Die geben sich meist eine Art innerbetriebliches Recht, Vereinsrecht oder wie Mensch das auch immer Bezeichnen will.

Manchmal ist es auch eine Satzung.

Als Beispiel nehmen wir mal die Beitragssatzung des SWR. Gell, Herr Dr. E., der Vergleich mit der Kirche bei der Steuererhebung kam nicht von ungefähr.

Zitat
§ 1 Geltungsbereich
 
Diese Satzung gilt für alle Personen, die im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags Wohnungen (§ 3 RBStV), Betriebsstätten (§ 6 RBStV) oder Kraftfahrzeuge (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 3 RBStV) innehaben.

Link:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5035/Satzung_des_Suedwestrundfunks.pdf

§ 1 der Beitragssatzung beschreibt bundesweit den Kreis der "Mitglieder" der "Landesrundfunkanstalt". Bei den Landesrundfunkanstalten handelt es sich somit Körperschaften.

Das Berliner Gesetz über den Anwendungsbereich der
Abgabenordnung (AOAnwG). Link Kirchenrecht:

https://www.kirchenrecht-ekbo.de/pdf/101.pdf

Link zum Staat also Berliner Gesetze:

http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/c0y/page/bsbeprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=4&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-AOAnwGBEpP1&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Zitat
§ 2

(1) Die Verwaltung der Steuern und Beiträge der Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, obliegt den Berliner Finanzbehörden, soweit der Senator für Finanzen ihnen die Verwaltung dieser Steuern und Beiträge auf Antrag der zuständigen Stellen überträgt. Diese Körperschaften können hierüber von den Berliner Finanzbehörden mündlich, in Ausnahmefällen auch schriftlich Auskunft verlangen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 finden abweichend von § 1 die §§ 233 bis 240, 347 bis 412 der Abgabenordnung und die Finanzgerichtsordnung keine Anwendung.

(3) Der Umfang der Verwaltung und die angemessene Beteiligung der Körperschaften des öffentlichen Rechts an den Verwaltungskosten sind in den Fällen des Absatzes 1 durch den Senator für Finanzen mit den zuständigen Stellen in Form von Verwaltungsvereinbarungen zu regeln. Die Teile der Verwaltungsvereinbarungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die Abgabepflichtigen haben, sind im Steuer- und Zollblatt für Berlin zu veröffentlichen.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten sinngemäß in den Fällen, in denen die Berliner Finanzbehörden nach der Abgabenordnung berechtigt sind, Besteuerungsgrundlagen, Steuermeßbeträge und Steuerbeträge an Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich der Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, zum Zwecke der Festsetzung von solchen Abgaben mitzuteilen, die an diese Besteuerungsgrundlagen, Steuermeßbeträge oder Steuerbeträge anknüpfen. Die Verantwortung für die Berechtigung von Auskunftsersuchen im Einzelfall trägt die ersuchende Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Die "Glaubensgemeinschaft RBB", die daran glaubt einen besonders wichtigen Auftrag zu haben, nämlich die Abgabe der Demokratie durch Staatsverträge an die ARD ZDF Lobby, hat von § 2 AOAnwG durch Anruf beim Finanzsenator keinen Gebrauch gemacht. In keinster Weise hätte dies die Selbstverwaltungsrechte der ARD und des ZDF beeinträchtigt, wird doch der erhobene Beitrag an sie abgeführt.

Die Erhebung und Beitreibung der "Rundfunkabgabe" durch die unmittelbare Staatsverwaltung hätte uns alle vor unlösbare Probleme gestellt, wenn das BVerfG ggf. entscheidet der "Glaubensgemeinschaftsbeitrag RBS TV" ist verfassungskonform (Glaube: TV very wichtig).

Das BVerfG kann bei Rundfunkbeitrag / Steuer entscheiden was es will, die Erhebung ist rechtswidrig.

Der "Beitrag" wird von einer staatsfernen Verwaltung für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft erhoben, die demokratisch nicht legitimiert ist und deren Mitglieder zwangsweise der Beitragsatzung unterworfen werden.


Der Intendant des BR sollte sich weniger Gedanken über Kirchensendungen und die Höhe des Rundfunkbeitrages machen.

Der Tag wird kommen, da wird er dem bayerischen Staatsvolk erklären müssen, warum er das Demokratieprinzip mit Füßen getreten hat.

Ein Rundfunkbeitrag, eine Stimme, Herr Intendant!

Wenn Sie sich schon wählen lassen, dann von Ihren Satzungsmitgliedern, die Sie bezahlen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 19:46 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Gibt es in den öffentliche-rechtlichen Programmen eigentlich noch Sendungen, die sich mit Glaubensfragen und den Kirchen beschäftigen?
Auch wenn ich als Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen dies nicht beurteilen, glaube ich dem neuen Intendanten nicht, dass er wirklich meint, dass Kirchensendungen wichtig seien.

In der Kirche meiner Gemeinde liegen nämlich mittlerweile Flyer aus, die zu Spenden für Bibel-TV und k-tv aufrufen, so dass auch aus diesem Grunde die Behauptung des Intendanten widersprüchlich ist. Solchen Sender wäre jedenfalls nicht notwendig, wenn die Kirchen tatsächlich durch die öffentlich-rechtlichen Sender unterstützt werden würden. K-TV wird sogar zu 100% von der katholischen Kirche unterstützt, wenn ich die Angaben zu diesem Sender richtig verstanden habe.

Diese Sender zeigen damit auch auf, dass die Kirchen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gar nicht nötig haben, da schon einiges an Spenden zusammengekommen sein muss, um solche Sender betreiben zu können. Rundfunksender müssen also nicht durch einen Zwangsbeitrag subventioniert werden.

Schafft den ÖRR endlich ab !!!  Niemand will ihn und niemand braucht ihn !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 19:47 von Bürger«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
In gewisser Weise kann man das diesem Wilhelm schon glauben ...

...dass Kirchensendungen wichtig seien.

Man muss sich nur anschauen, in welchem Zusammenhang. Denn für den ÖRR - und damit auch diesen Wilhelm - ist jeder gesellschaftlich relevante Akteur wichtig, der als Schachfigur im Machtspiel des ÖRR und dessen beständigen Versuchen der Pfründesicherung auf Kosten der Bürger benutzbar ist, eben auch die Kirchen. Die Aussage als solche - egal von welchem ÖRR-Fuzzi mal wieder unters Volk gebracht - ist natürlich Show bzw. Frömmelei.

Deine weitere Darlegung unten, was die eigenen medialen Anstrengungen der Kirchen und damit die Überflüssigkeit des ÖRR dafür anlangt, bildet keinen Gegensatz zu dem, was der Wilhelm salbadert. Der Normalbürger (für den ist es bestimmt), der soll das Gewäsch von Wilhelm schlucken. Und natürlich ist die Wichtigkeit insbesondere auch für diese Zwitterwesen (wie Bellut & Co.) aus Kirchen- und ÖRR-Funktionär zwingend gegeben. Die wollen doch auch künftig wohlgenährt sein :->>.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Januar 2018, 18:55 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

Z
  • Beiträge: 1.568
Wenn man der Logik folgt, dann hat der ADAC als noch größerer Verein (in Form von Mitgliedern) aber noch zu wenig Einfluss und Sendezeit...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 02:29 von Bürger«

 
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