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Autor Thema: Nach Heirat unbekannt verzogen oder wer anders zahlt? Wer und wie wird geprüft?  (Gelesen 6215 mal)

P
  • Beiträge: 3.997
b)
Wahlrecht -> ja das haben die LRA sich einräumen lassen ;-), jedoch gibt es ein derart freies Wahlrecht in der Verwaltung überhaupt so nicht -> das ist bereits Bestandteil einiger Verfahren -> für mehr Infos siehe Streitschrift.

Nein und nicht pro Person, sondern pro Wohnung ist der Beitrag einmal fällig, im Grunde werden alle zusammen veranlagt -> aber getrennt belangt, normal müsste das wohl anders laufen, also dass auf der Veranlagung alle drauf stehen. Aber das ist der LRA gar nicht möglich bzw. nur wenn die Bewohner einer Wohnung mithelfen würden.

Zitat
c) @PersonX:
Darf er auch abrufen, wer alles in der Wohnung "Musterstr.9999" gemeldet ist und über den Weg recherchieren?
Ja Daten werden durch die EMA (Einwohnermeldeämter) zum Abruf bereitgestellt.

Aber das mit dem Abgleich, also das funktioniert so nicht immer, es sei bei den Meldedaten ist ein eineindeutiges Kennzeichen vorhanden z.B. eine Wohnungsnummer oder z.B. 1 OG links dann wird eine Zuordnung möglich oder aber die Namen sind gleich. Der nächste einmalige Meldedatenabgleich nach dem ersten 2013 ist im Jahr 2018. Dann werden mal wieder alle Daten übertragen. Wenn ein Abgleich nicht möglich ist kann es passieren das Post zur Klärung versendet wird. --> Bettelbriefe.

d)
BS=Beitragsservice und LRA=Landesrundfunkanstalt


Allgemein Beispielablauf
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
Schnelleinstieg
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