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Autor Thema: Würde gerne verweigern aber ...  (Gelesen 2331 mal)

A
  • Beiträge: 2
Würde gerne verweigern aber ...
Autor: 31. Dezember 2017, 00:26
Hallo zusammen.
Ich hoffe meine Frage habe ich hier an der richtigen Stelle eingestellt, wenn nicht bitte ich dies zu entschuldigen.

Folgendes:
Person P ist seit Januar 2017 Geringverdiener und erhält Wohngeld, wohnt in Mainz (RLP) und überlegt schon länger die Zwangsgebühr zu verweigern bzw. die Einzugsermächtigung zu kündigen.
Wie stehen die Chancen das P das ganze in der Zukunft nicht mehr zahlen muss und welche Probleme kommen auf P zu?
P kann sich weder einen Anwalt leisten noch eine Kontopfändung gebrauchen.

P traut sich nicht den Weg in Angriff zu nehmen und würde sich über ein paar Infos freuen und bedankt sich im Vorraus.

Wünsche allen einen guten Rutsch


Grüße

Ammitor (Daniel)

Anm.Mod. seppl: Beitrag wurde anonymisiert. Siehe Forenregeln. Bitte selber darauf achten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2017, 01:09 von seppl«

b
  • Beiträge: 776
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#1: 31. Dezember 2017, 00:48
Man stelle nur folgendes vor: man hätte diese 17,50€ gar nicht. Person P denkt, dass es dann viel leichter entschieden würde, ob man zahlt oder nicht  ;D
Oder man stelle sich vor, dass man monatlich 10.000€ zahlen müsste. Ist jetzt die Entscheidung leichter?

Also, man hat dieses Geld nicht.
"Man könnte einen Kredit aufnehmen". Dazu Banken anschreiben, wie man den monatlichen Kredit in Höhe von 17,50€ lebenslänglich aufnehmen könnte und wie wären die Konditionen? Man schreibt, kriegt Antworten, sammelt alles ein. Kreativ sein: Ängste in Briefen beschreiben, dass man Angst hat, in Knast zu kommen und das der freundliche Bankier doch prima helfen kann.

Wenn man Ablehnungs-Briefe von Banken kriegt, kann man Brieffreundschaft mit dem Intendant seiner / fremden LRA pflegen. Auch ihm mitteilen, dass er doch freundliche Bankier empfehlen könnte, da diese alle verweigern.


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#2: 31. Dezember 2017, 06:13
Wie stehen die Chancen das P das ganze in der Zukunft nicht mehr zahlen muss und welche Probleme kommen auf P zu?
Die Chancen stehen gut, einfach die Zahlung einstellen und schon muss man nicht mehr zahlen.
Für die eine Person sind es Probleme, für eine andere ist die selbe Situation problemlos.
Bitte hierzu die vielen wertvollen und informativen Beiträge in diesem Forum lesen.
Oft gilt, aus Erfahrung lernt man.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#3: 31. Dezember 2017, 10:49
Das Geld das bereits bezahlt wurde, am besten zurückfordern. Geht bis zu drei Jahre. Dazu die Suchfunktion benutzen und hier einlesen.

Eine mir bekannte Person hatte Anfangs auch Angst. Nach Einarbeiten in die Thematik und lesen hier im Forum ist diese eine angstfreien Standfestigkeit und Klarheit gewichen. Der Weg ist das Ziel!!

Mit Angst werden die Massen gelenkt. Dahinter steckt Kalkül. Also spring über Deinen Schatten  ;)


gut zum Einstieg:
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

auch ganz nett und amüsant:
Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2017, 13:10 von DumbTV«
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

A
  • Beiträge: 2
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#4: 31. Dezember 2017, 12:45
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!  :)

Wie ist denn bei euch der aktuelle Stand der Dinge? Habt ihr noch "Kontakt" mit der GEZ oder haben die mittlerweile das Handtuch geworfen?

Person P hat jetzt aber schonmal ein besseres Gefühl und mit Unterstützung wird sie es in Angriff nehmen.


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v
  • Beiträge: 1.202
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#5: 31. Dezember 2017, 12:59
...
Person P hat jetzt aber schonmal ein besseres Gefühl und mit Unterstützung wird sie es in Angriff nehmen.

Herzlichen Glückwunsch zur richtigen Entscheidung!
Die Verfahrensstände der Foren-User dürften so unterschiedlich sein, dass das sämtliche Kapazitäten sprengen dürfte, hier alle aufzuführen. Es würde DIR auch wenig nützen. Etwas Eigeninitiative ist schon notwendig, sich hier im Forum einzulesen. Die Infos sind alle da, musst sie nur noch für Dich passend zusammensuchen. Ist ganz einfach - quasi wie ein Klavier: die Noten sind alle schon drauf, musst sie nur in der richtigen Reihenfolge abrufen. Je nachdem, welches Lied Du spielen willst, ist die Reihenfolge natürlich eine jeweils andere, so dass niemand ein universelles Rezept dafür hat.

Eine gute Idee ist es, sich mit anderen im persönlichen Kontakt auszutauschen - dafür sind die Runden Tische gedacht.

Viel Erfolg und viel Glück!
 


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

S
  • Beiträge: 221
Re: Würde gerne verweigern aber ...
#6: 31. Dezember 2017, 14:01
... kann man Brieffreundschaft mit dem Intendant seiner / fremden LRA pflegen ...

Eine fiktive Person S würde sich die Energie dafür, eine Brieffreundschaft mit einem Fernsehsender aufzubauen, sparen. Reicht es doch vollkommen aus die vorgegaukelten Verwaltungsakte namens "Festsetzungsbescheid" zurückzuweisen und hilfsweise ihnen zu widersprechen und einen Antrag auf Aussetzung der Volziehung beim Fernsehsender zu stellen.

Für die Geringverdiener- und Wohngeldproblematik könnten auch die folgenden beiden Threads hilfreich sein:

EMR + Wohngeld weniger als ALGII > keine Befreiung > Klage abgewiesen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19915.msg128827.html
(Leider hat der Themenersteller das Thema nicht fortgeführt; also vielleicht weniger hilfreich. Die Antwort #8 von User "HamburgerJurist_vs_NDR" ist aber lesenswert!)

VG Berlin: Nichtnutzer, Zwangskunde, Geringverdiener u. Wohngeldbezieher vs. RBB
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17332.msg114196.html


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