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Autor Thema: Benachteiligung von Radio Bremen bei genereller Klangkörper-Grundversorgung  (Gelesen 2795 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Im Thema Zukunft von ARD und ZDF: Gehören Sinfonieorchester zur Grundversorgung?
( Quelle: https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24876.msg162213.html#msg162213 )
hat Mitglied boykott2015 recht interessante Informationen von Radio Bremen erhalten.

Hier mal zur Prüfung,

( Meine Zusammenfassung: )

Es findet innerhalb der „solidarischen“ Rundfunkbeitragsgemeinschaft eine Benachteiligung gegenüber Radio Bremen statt.

Indem die Bremische Bürgschaft ihrer Landesrundfunkanstalt die generelle Klangkörper-Grundversorgung durch das teilweise
sehr inkompetente „Radio-Bremen-Gesetz“ verweigert.

So hat bspw. der RBB im Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg, § 29, (1), 1.,
von seinen Landtagen ganz selbstverständlich diese Klangkörper-Grundversorgungauftrag erhalten.

Die Rundfunkbeitrags-Zahlungsverpflichteten im Bereich Radio Bremen erfahren somit eine Ungleichbehandlung durch
eine unsolidarische und nur lückenhafte Rundfunk-Grundversorgung.

Markus


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Radio Bremen ist schon ohne diesen "Klangkörper" nicht lebensfähig ohne den Länderausgleich zwischen den Sendern. Der Sender leistet keinen nennenswerten Beitrag zur Grundversorgung und ist insgesamt ein völlig überflüssiges Konstrukt, auf das man eher heute als morgen verzichten sollte.

Die Bremer sind auch nicht benachteiligt sondern eher im Vorteil, weil sie die Randgruppen, die ein Bedürfnis nach "Klangkörpern" verspüren, nicht auch noch indirekt finanzieren bzw. ertragen müssen. Was zudem angesichts der so schon nicht reichenden Finanzierung durchaus hinnehmbar ist. So müssen die Fischköppe aus Bremen eben zu den Pfeffersäcken nach Hamburg fahren. Für die paar "Klangkörper-Fans" in Bremen ist das sicher hinnehmbar.

Was fordert ihr als Nächstes? Von der Allgemeinheit finanzierte Hupfdohlen, vulgo Fernsehballet, Spielmannszüge und Blasorchester? "Volksmusik", Carolin Reiber und Helene Fischer rund um die Uhr? Kurz: den totalen MDR mit seiner aus den 50/60er Jahren stammenden Dauergedudel für alle?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

v
  • Beiträge: 1.199
...
Für die paar "Klangkörper-Fans" in Bremen ist das sicher hinnehmbar.
...

Nein, ist es nicht!
Wenn die Pfeffersäcke für ihre siebzehnfuffzich ganze Philharmonien bekommen, wäre es doch nur gerecht, dass die Fischköppe das auch bekommen. Und wat is? Nichtmal n Shanty-Chor!
Statt den armen Bremern auch noch die Fahrtkosten zuzumuten, könnte Hamburg ja im Gegenzug auf den einen oder anderen Klangkörper verzichten und diesen an Bremen abtreten.

Sinn dieser ganzen Diskussion ist doch, die Widersprüchlichkeit aufzuzeigen, mit der die eine LRA ganze Klangkörper (und die entsprechende Finanzierung aus "Beiträgen") rechtfertigt und die andere meint, die Grundbedürfnisse auch auf andere Weise befriedigen zu können. Die "funktionsgerechte Ausstattung" wird eben sehr unterschiedlich bewertet.


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Was fordert ihr als Nächstes?

Vielleicht muss ich es genauer erklären.

Es geht hier nicht darum, ein RB-Orchester zu fordern!

Es geht darum, herauszufinden, ob Behördenorchester zum Grundversorgungsauftrag gehören.

Der RBB hat Klangkörper.
Radio Bremen nicht.

Also noch mal die Frage! Wer erfüllt den angeblichen Auftrag nicht?
Entweder alle haben den gleichen Auftrag – oder jeder kann machen was er will?

Es kann doch nicht sein, sagen zu können, jetzt mache ich den Auftrag mal so – dann wieder so,….dann wieder……..und die anderen können es auch anders machen…wie alle so wollen!

Es muss doch normalerweise einen klaren, nachvollziehbaren, gerechten Auftrag geben!

Wenn nicht einmal unter den „solidarischen“ Anstalten Einigkeit über eine gerecht verteilte „Grundversorgung“ besteht,
ist das m. M. nach ein Beweis dafür, dass es überhaupt keinen funktionierenden
Grundversorgungsauftrag gibt.

Und ohne einen funktionierenden Grundversorgungsauftrag hat auch ein angeblicher Rechtsstaat kein Recht,
einen Rundfunkbeitrag für Obdachhabende zu erheben. Logischerweise zumindest. Soviel m. M. n.

Markus


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@volkuhl:

a) die "Elbphi" kostet uns Hamburg 800.000.000 € zuzüglich Infrastruktur und Unterhalt
b) auch die Hamburger müssen Eintritt in "ihre" Phillharmonie bezahlen. Auch wenn das Rundfunkorchester des NDR anderswo auftritt, müssen wir selbstverständlich Eintritt zahlen.
c) der NDR ist eine 4-Länderanstalt. Dass vier Länder zusammen höhere Einnahmen haben als der Zwergstaat Bremen, sollte klar sein
d) konsequent wäre es, den Unsinn der 'Klangkörper" bei den Rundfunkanstalten zu beenden. Mit gleichen Recht könnte man schließlich eine Rundfunk-Rockband, NDR-Hip-Hopper und eine Riverdance-Truppe fordern.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.332
@unGEZahlt

Rundfunk ist Landesrecht, noch.

Es ist damit tatsächlich so, daß die Länder inhaltlich gestalten können, was sie wollen; es hindert sie nicht, einen gemeinsamen Rahmen aufzusetzen und ihrer eigenen LRA zusätzliche Aufgaben aufzudrücken. Auch daraus resultiert Wettbewerb zwischen den LRA, weil diese im europäischen Maßstab Unternehmen sind.

Das punktuell daraus eine Ungleichbehandlung der Bundesbürger erfolgt, kann hier nicht Gegenstand sein, weil es nun einmal kein Bundesrecht ist und die Länder bei Landesrecht innerhalb des bundesrechtlichen Rahmens frei agieren können.

Den bundesrechtlichen Rahmen setzen Melderecht und EMRK, in Teilen auch das Abgabenrecht.

Und gerade im Beispiel der RBB Orchester rollt wohl noch eine Welle auf das Land Berlin und den Bund drauf zu, fließen doch staatliche Mittel in eine GmbH. (Das Land Brandenburg ist kein Gesellschafter dieser RoC GmbH).

Ein Unternehmen privaten Rechts, nämlich diese Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH , (RoC GmbH), wird durch Überschußmittel der Medienanstalt Berlin-Brandenburg mitfinanziert,
Zitat
Rückflussmittel der MABB
, die aber gemäß EuGH zur Medienanstalt in NRW eine Behörde ist. ->

Eine Medienanstalt ist eine Behörde, sagt der EuGH
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22235.0.html

Damit handelt es sich bei diesen
Zitat
Rückflussmittel der MABB
um eine staatliche Beihilfe, die der RoC GmbH dauerhaft zufließt; eine staatliche Beihilfe wiederum muß aber nach Brüssel gemeldet werden und darf zudem nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb eingesetzt werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2017, 14:54 von pinguin«
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@unGEZahlt: mir ist durchaus klar, dass hier ksum jemand für eine Ausgabensteigerung trommeln will. Für die Diskussion um die Sinnfälligkeit von Orchestern beim Rundfunk bzw. ob solche zur "Grundversorgung" zählen, gibt es den Thread

Zukunft von ARD und ZDF: Gehören Sinfonieorchester zur Grundversorgung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24876.msg157464.html#msg15746

Ich finde ja die Anfrage in Bremen auch ganz witzig. Wollte man die Anstalten und die Politiker aber richtig nerven, dann unbedingt Fragen in den übrigen Ländern stellen. Z. B. ob der Betrieb solcher Orchester heute noch zeitgemäß ist, warum es keine WDR-Rockband gibt, ob man nicht auch eine Baletttruppe benötige, weil, die Tochter wäre ausgebildete Tänzerin und benötige einen Job, wann man beim BR die hauseigene Volkstanzgruppe sehen könnte, warum es beim SWR keinen Gospelchor gibt, ob man erwäge eine Clownstruppe aufzubauen, weil man über Herrn Kleber jedes Mal so toll lachen könne usw. Jede Woche eine neue Frage, nett und ernsthaft formuliert, mit Hinweis auf die Hupfdohlen beim MDR, die Sinfonieorchester von ... usw.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2017, 14:02 von DumbTV«
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  • Cry for Justice
Kurz: den totalen MDR mit seiner aus den 50/60er Jahren stammenden Dauergedudel für alle?
Würdest du bitte dieses wirre Geflecht aus leeren Worthülsen etwas konkretisieren !
Was hat die zusammengefasste Anstalt von 3 Ländern bitteschön mit dem armseligen RB in einem Vergleich zu suchen ? Ich erahne eine grundlegend persönliche Aversion gegen den MDR.
Das hat hier zum Thema nun wirklich nichts verloren !


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Schrei nach Gerechtigkeit

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ob man nicht auch eine Baletttruppe benötige,
Es ist bekannt, daß der MDR das damalige DDR-Fernsehballett übernahm:

Deutsches Fernsehballett
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Fernsehballett

Zitat
Im Februar 2012 verkaufte der MDR seine gesamten Anteile am Fernsehballett an den Künstlermanager Peter Wolf.[2]

55 JAHRE DEUTSCHES FERNSEHBALLETT - EINE ZEITREISE
http://www.deutsches-fernsehballett.de/wir-ueber-uns/

Zitat
In einer Blitzaktion wird als weiterer Gesellschafter die katholische Kirche Deutschland gewonnen.


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@tokiomotel:

1. bitte kalibriere deinen Ironie/Humor/Satire-Detektor, bzw, erwäge die Aktivierung.

2. eine Suche sollte ergeben, dass ich mich im Forum für die Abschaffung der Kleinstsender RB und SR und den Verzicht auf das ZDF ausgesprochen habe. Zudem habe ich auf das öde TV-Programm des MDR hingewiesen, in dem die Häufung von Musiksendungen jede Woche zu bestaunen ist, die Vergangenheit der Intendantin als fragwürdig bezeichnet und die Korruption im Sender angemerkt. Man kann das  Aversion nennen, ich bezeichne das als Analyse von Einsparpotentialen, denen ich hier sehr gern die Einsparung sämtlicher Orchester der ÖR-Sender hinzufüge.

M. Boettcher


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  • Cry for Justice
@boe
Da gibt es nichts zu kalibrieren. Der nachträgliche Versuch einer Verharmlosung, naja, lächerlich.
Entweder man meint was man sagt/schreibt oder wechselt besser in ein spaßiges Comedy-Forum.
Irgend jemandem  passt immer das Programm eines Regionalsenders nicht, die fragwürdige Vergangenheit von Intendanten oder zumindest deren kuriose Karriereleiter erstreckt sich auf fast jeden Intendanten/jede Intendantin des örR.
Und Korruption ist doch wohl mittlerweile in jedem örR-Sender an der Tagesordnung, also so gut wie zu einem hoffähigem "Geschäftsmodell" mutiert.
Bitte beschränke dich auf das Thema zum RB und schweife nicht in Aversionen zum MDR aus...
 


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Schrei nach Gerechtigkeit

Z
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Vielleicht ist die Ansicht, daß ein Rundfunkorchester für die Daseinsvorsorge nötig ist und in Bremen nicht erforderlich wäre der geringen Anzahl der potentiellen Nutzer geschuldet? Also wenn der NDR mit einem prozentualen Anteil der Summe seiner Hörer/Zuschauer einen Saal vollbekommt, dann wäre es für Radio Bremen nur ein Wohnzimmer.
Und da ist vielleicht schon ein Kammerorchester zu groß?
Die Geige, die beim Intendanten in der Vitrine liegt, stellt genau diesen Anteil für das Orchester dar...


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Sorry, aber die Länder können im Rahmen europa- wie bundesrechtlicher Konditionen bei der Struktur ihres Rundfunkangebotes frei handeln.

Nicht frei sind sie, wenn Belange europäischer wie nationaler Grundrechte und/oder des dem Wettbewerbsrecht unterfallenden EU-Binnenmarktes betroffen sind.



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