@Viktor
„in einem der Bundesländer das Zustimmungsgesetz zum RBStv wegen dessen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt wird. Dann ist der gesamte Staatsvertrag nichtig.“
Es ist halt nur so,dass der neue RGBStV ja von den Obergurus der Bundesländer "erschaffen" wurde.
Im Buch von Herrn Höcker meinte ich gelesen zu haben,dass Gerichte nicht iner Lage sind,objektiv urteilen zu können,denn man liest immer mehr,dass diese sich auf die Seite der GEZ und deren Forderungen stellen.
Wenn dem so ist,dass normale AGs,LGs OLGs diese Schiene fahren,so wird zu vermuten sein, dass das BVG sich auf derselben Schiene befinden und /oder die entsprechende Weiche übersehen hat /übersehen wird, um diesem Treiben ein stricktes ende zu setzen. Das BVG ist das hchste Organ,welches dazu in der Lage wäre,sind die nun -sagen wir mal salopp- genauso "blind" wie ihre untergeordneten Kollegen,könnte man sich den weg dahin von vornherein sparen.
Allerdings wäre das dann unter dem Begriff "Einknicken" zu verbuchen und die GEZ könnte sich mit einer weiteren Trophäe brüsten.