Dass "man" auf Seiten der Herrschaften vom ÖRR...
Danke für die Sicherung des Artikels! Hier zwei weitere interessante Passagen:
Man kann auf das Urteil [des BVerfG] äußerst gespannt sein, da die deutsche Rundfunkverfassung bisher nicht auf verfassungsrechtlich verankerten Vorgaben basiert, sondern lediglich auf Rechtsprechung.
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Die Preisfrage lautet natürlich, warum die Seite noch am selben Tag wieder vom Netz genommen wurde. Wurde der Betreiber der Seite 123recht.net oder die Anwaltskanzlei darum "gebeten"? Wenn ja, von wem? Und warum? Angst?
...gelegentlich auch zu unkonventionellen Massnahmen und Verhaltensweisen greift, um seine "Ziele" zu erreichen, ist ja inzwischen bekannt. Und € 8000000000.- jedes Jahr zum Verbraten sind schließlich eine Menge Geld.
Angesichts der Bräsigkeit, mit der die übergroße Mehrheit der Rechtsanwälte - hatte auch ein fiktiver Besucher selbst erlebt - bislang auf Anfragen z. Th. Mandat i. S. des sg. "Rundfunkbeitrags" reagiert hatte (da könne man überhaupt nichts machen, sei vollkommen machtlos etc. pp.), als Option i. S. Spezialisierung b. a. w. bestimmt nicht völlig abwegig.
Und im weiteren mal von allen Orakeleien über das Warum & zu welchem Preis abgesehen: Man muss sich heutzutage angesichts der tausenden Juristen, die pro Jahr von den Universitäten strömen, als Anwalt durchaus was einfallen lassen. Warum also nicht "Rundfunkbeitrag", zumal jetzt, wo die Risse im Beton immer zahlreicher und tiefer werden?