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Autor Thema: Rückwirkende Forderungen minimieren/aussitzen/Verjährung (Mehrpersonenhaushalt)  (Gelesen 11417 mal)

C
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,
hier die Fakten in Kurzfassung:

- bislang wurde Person A noch nie zum Thema Beitragszahlung belangt. Den GEZ-Typ hatte A 2005 vom Grundstück verwiesen,da er seine Angaben (kein Fernseher) fast gewaltsam prüfen wollte.
- Person A's Schwester wohnt ebenfalls im Haus und hatte weniger Glück und zahlt.
- 04/2013 ist A jetzige Frau eingezogen und die Wegelagerei begann. Außer Infoschreiben kam bislang nichts. 2013 bezog A jetzige Frau Hartz4 und wurde befreit und studiert nun.
- Sie haben Ende 2015 geheiratet und ein Info-Brief mit Ihrem alten Namen ist mit "unbekannter Adressempfänger" zurückgangen.
- Nun kam heute 1J. später erstmalig Post mit Ihrem neuen Namen. Vermutlich ein neuer Abgleich.

Fragen:
1.) Wie lange kann/wird zurückgefordert sind hier wirklich nur 3 Jahre machbar oder läuft es wie unter im Link beschrieben?
2.) Wie sollte man vorgehen, denn 2017 ist bald vorbei und die Verjährung tickt weiter. Sie ist Studentin wir leben in Gütertrennung und sie verdient 350Eur im Monat.
3.) Was passiert bei auslegbaren "Falschangaben", man reagiert mit der Angabe der Anfangszeit nach der Hochzeit?
4.) Sie ist Studentin und quasi schon recht mittellos, gibt es hier ev. Einigungszeitpunkte oder wird hier knall hart bis zur ursprünglichen Anmeldung zurückgefordert?
5.) Weiter die Frage, ob es in einem Mehrpersonenhaushalt einfach möglich ist seine Schwester als Zahler anzugeben und man teilt sich den Betrag. Die Wohnungen sind durch einen Vorbau getrennt und haben EINE Zutrittstür, aber jeder hat seinen Briefkasten. Was wird hier wirklich geprüft?
6. bzw. 1.) Wie kann man den Befreiungsstatus ggf. weiter hinziehen bzw. macht es überhaupt Sinn oder kommt so oder so der Hammer und die Verjährung tickt in diesem Fall anders und die Behörden können sich Zeit lassen so lange sie wollen?

https://fragdenstaat.de/anfrage/vorgehensweise-bei-auszug-des-rundfunkzwangsbeitragszahlers-aus-einem-mehrpersonenhaushalt/
http://www.frag-einen-anwalt.de/GEZ-Nachzahlung-Forderung-verjaehrt--f203415.html

Vielen Dank für die ein oder andere Erfahrung die den Sachverhalt widerspiegeln. Vielleicht hat der ein oder andere hier auch schon mal etwas versucht. A findet es schon recht merkwürdig wieso sich das alles so lange hinzieht und warum sich der Laden soviel Zeit lässt.

Gruß Chris

Edit Uwe:
Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2017, 16:30 von Uwe«

n
  • Beiträge: 1.456
In diesem fiktiven Fall eine fiktive Antwort auf die fiktive Frage:
Zitat
Weiter die Frage, ob es in einem Mehrpersonenhaushalt einfach möglich ist meine Schwester als Zahler anzugeben und man teilt sich den Betrag. Die Wohnungen sind durch einen Vorbau getrennt und haben EINE Zutrittstür, aber jeder hat seinen Briefkasten. Was wird hier wirklich geprüft?

Der BS hat keine Ahnung wer mit wem zusammenwohnt. Also einfach die Schwester angeben als Zahler.

Und dann sollte auch die Schwester die Zahlung einstellen. Denn nur wer nicht zahlt behält sein Geld wenn das BVerfG auf Verfassungswidrikeit entscheidet.

Das Nichtzahlen ist völlig ungefährlich und man kann auch jederzeit nachzahlen. Also
- Zahlung einstellen
- Infobriefe abheften oder Brieffreundschaft pflegen
- Achtung Festsetzungsbescheid: darauf muss innerhalb eines Monats mit dem Widerspruch geantwortet werden.
- Widerspruchsbescheid abwarten. Das kann zwischen 3 Monaten bis über 3 Jahre gehen.
Dann Zahlen oder Klagen. Aber bis dahin hat das BVerfG schon entschieden und dann wissen wir mehr.
Kosten im schlimmsten Fall 8Eur Säumnisszuschlag bis hier hin.



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

C
  • Beiträge: 4
Hi und danke für die schnelle Antwort,
A fragt sich wie BS prüfen kann (und auch selber bei Verdacht prüft) wieviele Wohneinheiten das Haus hat. So wie A es verstanden hat wird erstmal jeder mit Bewegungsdaten (Umzug) beim Abgleich angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Dann gibt man irgendetwas an, wie in meinem Fall und es zahlt die Schwester. Das kann doch jeder machen. Was passiert bei einer Prüfung  bzw. passiert sowas überhaupt mal.

Mal blöd gesagt/gestellt: Seine Frau könnte ja auch bei meiner Schwester wohnen. A fragt sich halt warum er bislang nie aufgefordert wurde. Das ist schön und soll so bleiben.

Kann man immer weiter auf Zeit spielen und die Schriebe ignorieren bis eine Zahlungsaufforderung kommt oder ist es besser mit einer Befreiung wegen des geringen Einkommens seiner Frau versuchen zu punkten? Das Einkommen wird erstmal so bleiben und kann auch nachgewiesen werden oder ist A dann als "Verdiener" mit einbezogen was dann ev. die Erfassung nach sich zieht und A "fliegt" auf?

Wie ist der Stand gemäß BVerfG auf Verfassungswidrigkeit bzw. man rechnet ihr mit einem Urteil, das geht ja schon ewig......

Gruß Chris

Edit Uwe:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. September 2017, 16:33 von Uwe«

g
  • Beiträge: 860
Ein Bekannter hat fiktiv einen Widerspruch an den rechtlichen Vertreter der LRA gerichtet. In Kopie fiktiv an den BS zur Kenntnisnahme.
Im Schreiben hat er viele Fragen zum Vorgehen des BS gestellt und auch zur LRA.

Er hat ausdrücklich den Wunsch geäußert, auf weitere Anschreiben vom BS gern verzichten zu dürfen. Es funktioniert bisher.


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C
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Hi und vielen Dank für die Antwort,
wie soll in diesen Fall das Ganze übertragbar sein und wie soll ein Widerspruch in der Konstellation beim beschriebenen Sachverhalt aussehen?

Die jetzige Frau von Person A wurde in dem jetzigen Haus wegen Hartz4 schon einmal befreit, hat also irgendwie schon einmal zugestimmt Beitrag zahlen zu müssen!? Wie auch immer, man könnte auch Unwissenheit vorschieben, was natürlich Fragen aufwirft. Ggf. kann man hier einen internen Umzug in die Wohnung der Schwester von A unterstellen, die ja Beitag zahlt. Hier muss ich jedoch kritisch hinterfragen ob die BS dann irgendwie auf die Wohnung von A ableiten könnte und hier nachbohrt?

1.) Person A fragt sich was prüft die BS in den Wohneinheiten?
2.) Person A fragt sich wo bezieht die BS ihre Auskünfte, denn die Deutsche Post teilte laut Brief die neue Adresse mit. Darf die das überhaupt!?
3.) Was hat Person A ggf. zu befürchten?

Geht Pers on Arichtig in der Annahme, dass im schlimmsten Fall die Rückforderung im Rahmen Verjährung für Person A zu erwarten ist, da die BS versäumt hat die Forderungen geltent zu machen oder verjährt dies nicht, weil A sich nicht gemeldet haben und für mich eine Bringschuld besteht (s.Link oben)?

Gruß Chris

Edit Uwe:
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g
  • Beiträge: 860
Eine Brieffreundschaft mit dem BS bringt absolut nichts hinsichtlich der Klärung irgendwelcher rechtlicher Unklarheiten. Man darf gerne mit denen kommunizieren, falls man genügend Zeit hat.
Die LRA ist der Ansprechpartner, dort dann der rechtliche Vertreter.
Man weist z.B. die Schreiben des BS in Gänze zurück, weil man zum BS keinen rechtlichen Bezug hat. Ich kenne den BS gar nicht und die haben sich bei mir auch nicht vorgestellt.

Dann wartet man auf das Schreiben von der LRA. Von der LRA heißt, dass keinerlei Daten des BS darauf zu stehen haben. Wenn dort steht: rundfunkbeitrag.-- , dann ist das nicht meine LRA, denn die nennt sich anders.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Konstellation und Beschreibung des vorliegenden Falles ist etwas verwirrend..Frau, Schwester, wohnt, dann wieder nicht... etc. Vieleicht die aktuelle Situation etwas präzisieren oder einen Runden Tisch in der Nähe aufsuchen.

Wie schon meine "Vorredner" zurecht darauf hingewiesen haben, es muss mit der zuständigen Rundfunkanstalt intensiv, detailliert und umfangreich kommuniziert werden, am besten schriftlich.

Generell zur Ergänzung: Eine Kontrolle durch die Rundfunkanstalt oder BS vor Ort, wer, wo und wieviel unter angegebener Adresse wohnen, gibt es seit 2013 nicht mehr.

Hierzu auch zum Thema Abmeldung, Rückabwicklung und Wohnform  bereits diskutiert:

"Karlsruhe meldet sich ab" > Abmeldung/Rückabwicklung bei Studenten-WGs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23877.msg151882.html#msg151882

Ein Rundfunkbeitrag für 43 Menschen: Wie groß darf eine Wohngemeinschaft sein?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24255.msg154079.html#msg154079



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

C
  • Beiträge: 4
Hallo zusammen,
also der Ansatz/Link mit der WG gefällt mir, wobei mir die Zwangszahlung wie allen hier generell widerstrebt. Hatte durch Zufall mitgekommen was unsere Firma zahlt, dass ist echt die Oberabzocke. 2.000Eur im Jahr für nichts!...............

Zum Sachverhalt, da heute überraschend schnell eine Rechnung für Person A's Frau ins Haus geflattert kam. Reagiert wurde beim letzten Infosschreiben Mitteilung/Fragebogen nicht. Abgefragt wurde wer nun zahlt oder ob man es selber zahlen möchte.

- Gefordert wird seit 06/2016 ca. 300eur, davor war Hartz4 Befreiung und zwar seit dem Zuzug in die Wohnung von Person A. Also Verjährung ist demnach noch lange nicht.
- Person A scheint immer noch völlig raus zu sein und will es auch bleiben und dies auch nicht gefährden. Die Wohnung wie auch er ist scheinbar nicht erfasst.

1.) Die Frage ist wie es weiter geht und wie man sich in dem Fall verhalten soll? Die Idee einfach nichts zu machen führt zu nichts, weil man in den Fängen hängt und letzlich die Kosten durch Mahngebühren hochschraubt wenn man nicht reagiert?

2.) Die Alternative wäre man füllt den Schrieb aus und verweist mit der Beitragsnummer auf die bisherige zahlung der Schwester von Person A, da man ja quasi in einer WG lebt und offenen Zugang nach dem Vorbau und dem Treppenhaus in beide Wohnung hat, die man also dann als eine Wohnung betrachten kann (also das was die WG mit 43 Teilnehmern macht). Dann würde man sich die 300eur sparen und sich die Gebühr in Kürze teilen bis sich ggf. in der Rechtssprechung etwas ändert.......

3.) Am liebsten würde ich die zahlung weiter hinauszögern und auf die Rechtssprechung hoffe. Interessant fand ich, dass die Infos der Namensänderung von der Post kam. Dürfen die so etwas überhaupt rausgeben!?


Vielen Dank für Tipps zu den weiteren Möglichkeiten und besten Schritten bei dem geschilderten Fall. Ich hoffe das Ganze ist etwas entwirrt.

Gruß Chris


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S
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Klingt immer noch etwas verwirrend. Für eine fiktive Person S stellt sie die Lage wie folgt dar:

  • Person A und die Schwester sind unter der gleichen Meldeadresse beim BS erfasst
  • Die Schwester zahlt die Zwangsbeiträge regelmäßig

Daraus liesse sich ableiten, dass Person A bisher unbehelligt blieb, da der BS von einem gemeinsamen Haushalt (WG) ausgeht.

Dann zog die Frau von Person A ein und ist somit ebenfalls (durch Meldedatenabgleich?) unter der gleichen Meldeadresse beim BS erfassst. Vor 06.2016 war die Frau von Person A von der Zahlung befreit.

Da die Frau von Person A anscheinend vor 06.2016 in die WG eingezogen ist, sollte sich die Angelegenheit unter Angabe der Beitragsnummer der Schwester ohne Zahlung erledigen lassen.


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

z

zuwider


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Zur Not auch weiterhin nach diesem Schema ... klappt bei XY und dessen Sohn schon seit Jahren.
Muß ja nicht die Postfiliale im Ort sein.


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