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Autor Thema: Beschwerde auf Beschluss des VG nur mit Anwalt? Wieso?  (Gelesen 2339 mal)

N
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Hallo zusammen,

Person A hat dem VG einen Eilantrag zukommen lassen, bzgl Abwehrung der Zwangsvollstreckung.
Daraufhin bekam A nach Wochen einen Beschluss zugestellt, der A nicht ganz glücklich gemacht hat.
A hat dagegen fristgemäß Beschwerde erhoben.

Diese Beschwerde wurde abgewiesen, da sie nicht von einem Anwalt erhoben wurde.

Möchte jemand Person A erklären, was plötzlich ein Anwalt dabei soll?! Warum? Ist das so vorgeschrieben?


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  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Das nennt sich Vertretungszwang (zB VwGO §67 (4) OVG, BVerwG), und ist damit verbunden, daß die Beschwerde bzw die Berufung gegen VG-Entscheidungen zwar am VG eingeht, aber von dort an die nächste Instanz weitergeleitet wird. Nächste Instanz bei fiktiver Person A wäre OVG mit Vertretungszwang gewesen.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

N
  • Beiträge: 6
Aha? Was es nicht gibt...


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person M hat gehört, dass man auf eine Zwangsvollstreckung mit mehreren Schritten gleichzeitig und möglicherweise effizienter reagieren kann.

Hierzu auch:
OGV Amtsgericht Heidelberg - Zwangsvollstreckung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23156.msg153395.html#msg153395

Hinweis: Eine Beschwerde auf den Beschluss eines Amtsgerichtes (diese wird dann weitergeleitet zum Landgericht) erfordert keine "Anwaltspflicht", hierzu die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses beachten. Dies ist beim VG leider nicht der Fall.



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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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