Dazu die Frage von mir.
Wie sieht man das?
Dieser Meldedatenabgleich in Sache Rundfunk wurde 2013 eingeführt als EINMALIGER Abgleich. Zu GEZ-Zeiten gab es den noch nicht.
Es ist eine Neuregelung.
Kann es sein, dass da die Bundeskompetenz bezüglich Meldedaten mit der Landeskompetenz bezüglich Rundfunkveranstaltung kollidiert?
Einerseits Bundesrecht und dann wieder Landesrecht?
Mir ist da nicht klar, wieso Bundesrecht gelten soll, obwohl der Rundfunk in Sachsen nach sächsischem Recht für Sachsen gilt. Da lässt sich für meine Begriffe an sich kein Bundesrecht anwenden, ansonsten kann man doch nicht mehr von Landesrecht sprechen.
Hinweis: Ich habe bereits die Antwort von der SAKD veröffentlicht, die besagt, dass es keine gesetzliche Grundlage für das erneute Melden gibt, sondern angeblich eine Anweisung vom Ministerium des Innern, welche mir aber nicht gezeigt werden konnte.
Damals, 2013, wusste ich nichts davon. Es war mir weder bekannt noch bewusst, dass meine Daten so einfach an die nicht rechtsfähige Stelle in Köln rausgegeben werden gegen Bares. Mit meinen Daten werden Geschäfte gemacht. Man bereichert sich.
Gibt es von 2013 auch so etwas wie das derzeitige Lieferkonzept, welches ein gewisser Dietmar K. vom BS erstellt hat?
Wenn, dann müsste es ja vom sog., immer wieder gepriesenen GESETZGEBER, abgesegnet worden sein.
Der BS legt etwas fest und alle springen im vorauseilenden Gehorsam.
Danke Kurt.