zumindest im Bereich "Ersatzzwangshaft", §16, ein die Haft anordnendes Verwaltungsgericht als KANN-Bestimmung seitens des Gerichtes.
Es geht hier im Thread aber
nicht um "Ersatzzwangshaft" sondern um
Auto-Pfändung, daher hier im Thread bitte
nicht weiter vertiefen.
Das trifft auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nur teilweise zu; er ist zwar auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, aber keiner, in dem sich Schuldner oder Schuldnerin der sofortigen Vollstreckung unterworfen haben.
Der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" und die Zustimmungsgesetze verorten es in den Bereich der Gesetze und nach bisherigem Kenntnisstand und Auskünften auch und insbesondere der Verwaltungsrechtler (leider?)
nicht in den Bereich der klassischen öffentlich-rechtlichen Verträge nach §§54 ff. VwVfGsondern in den Bereich der
Staatsverträge zwischen den Bundesländern, welche eine "eigene Spezies" sind.
Siehe bitte u.a. auch unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.htmlund dort die Passagen zu
"Staatsverträge" sowie auch zu
"Vertrag zu Lasten Dritter" mit Verweis auf die Erläuterungen unter
Mein Kampf beginnt nun ebenfallshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg56434.html#msg56434und
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg84019.html#msg84019Auch dies hier im Thread bitte
nicht weiter vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifend bzw. weit über dieses hinausgehend.
Definition "Öffentlich-rechtlicher Vertrag" hier:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/14743/oeffentlich-rechtlicher-vertrag-v9.html
siehe oben
Die durchaus
äußerst fragliche Rechtmäßigkeit der Verwaltungsvollstreckung ändert derzeit (leider/ noch) nichts daran, dass diese angewendet wird. Dies gilt es, in den Verfassungsbeschwerden, den Klageverfahren und ggf. auch in den Vollstreckungsverfahren zu durchleuchten.
Die Frage wäre daher weniger, warum
"kein von einem Richter unterzeichnetes Gerichtsurteil, dass die Forderung des Beitragsservice als rechtmäßig eingestuft hätte" erforderlich ist, sondern
warum hier Verwaltungsvollstreckung überhaupt per Gesetz festgelegt werden dürfen soll.
Aber auch dies hier im Thread bitte
nicht weiter vertiefen, da dies eine eigenständige Fragestellung von einiger Komplexität ist, die eigenständig diskutiert werden muss und andernorts im Forum durchaus auch schon diskutiert wird.
Desweiteren wird
nicht der oben zitierte Absatz 2 des Geltungsbereiches des hier beispielhaften
Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für das Land Brandenburg (VwVGBbg)https://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212929#1als maßgeblich erachtet, sondern der
Absatz 1§ 1 Geltungsbereich des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz gilt für die Vollstreckung von Verwaltungsakten
der Behörden des Landes Brandenburg, der Gemeinden, der Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,
sonstiger Behörden, die die in Nummer 1 genannten Behörden um Vollstreckungshilfe ersuchen,
mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung gefordert wird.
[...]
Darum geht es im Kern.
Dass hier - im Widerspruch zum
RBStV selbst (
§ 10 Abs. 6 "Festsetzungsbescheide werden im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. [...]") - eine mglw. gar
nicht bestehende Verwaltungsaktbefugnis und/ oder
keine Amtshilfe-/ Vollstreckungshilfebefugnis der Rundfunkanstalten besteht und/ oder die
"Verwaltungsakte" der Rundfunkanstalten qua
fehlendem Leistungsgebot, d.h. fehlender Aufforderung zu einer Zahlung/ Geldleistung ledigliche
Feststellungsakte ohne vollstreckbaren Inhalt und somit eigentlich überhaupt gar nicht vollstreckt werden könn(t)en, ist ebenfalls eine weitschweifende Debatte, die bereits andernorts im Forum geführt wird - siehe u.a. auch einstiegsweise verlinkte Threads unter
Festsetzungsbescheide im Überblickhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507...und daher ebenfalls hier im Thread bitte
nicht weiter zu vertiefen ist.
Hier im Thread bitte wieder eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Rundfunkgebühr verweigert – da war das Auto plötzlich weg
und insbesondere den eingangs geposteten Presse-Artikel zum Inhalt hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.