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Autor Thema: Verschwendung von Rundfunkgebühren – Abmeldewüllkür - Zwangsanmeldungen ...  (Gelesen 7629 mal)

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Verschwendung von Rundfunkgebühren – Abmeldewüllkür - Zwangsanmeldungen - Verfassungsbeschwerde vom 26.01.2011


Auf Grund meiner negativen Abmeldeerfahrungen mit der GEZ (ähnelt der Abzockbranche) möchte ich Euch meine Sicht über den Gebührenzwang und die damit verbundene Bevormundung mitteilen.

Die Rundfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sind nur für das Erheben der GEZ-Gebühren notwendig und  haben mit der Grundversorgung nichts mehr gemeinsam. Durch die aufgezwungene Überversorgung durch gebührenfinanzierten öffentlichen Rundfunk im Internet wird dem normalen Wettbewerb das Wasser abgegraben, schadet der Koexistenz von verschiedenen  Lebensstilen in einer Gesellschaft und verschlingt Millionen von Euro. Die ÖR Rundfunkanstalten behindern durch ihre Finanzierungsart im Internet die freie Presse und private Informationsangebote in ihrer Entwicklung. Durch die unnötige Einspeisung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in das Internet zum Zwecke der Gebührenerhebung wird in die Freiheit der Berufsausübung auf den PC angewiesener Berufsgruppen und Firmen eingegriffen. Die private Meinungsbildung über das Internet wird durch Gebührenerhebung erschwert und behindert. Wenn viele Bürger das Mini-Angebot von Radio und Livestream-Fernsehen über das Internet abrufen würden, würde das Internet sofort zusammenbrechen. Das Radio und Fernsehen bei der Arbeit die geistige Tätigkeit eher stört und meist einen Kündigungsgrund bietet, kommt noch erschwerend hinzu.

Durch ungleiche Maßstäbe bei der Anmeldung und der Abmeldung von Rundfunkgeräten durch die GEZ entstehen Millionen Verluste.  Die Anmeldung für das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ist bei der GEZ problemlos möglich, ein Abmelden bei der GEZ artet grundsätzlich in einen psychologischen Kampf über Monate hinweg. Die GEZ stellt im Nachhinein in mehreren Briefen Fragen nach dem Verbleib der Geräte, obwohl diese auf der Abmeldevorlage der GEZ nicht formuliert sind und im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) nur das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes als Grund für die Gebühren angeführt wird. Die GEZ versucht willkürlich neue Gebührentatbestände zu erfinden und verschleudert durch den Mitarbeiter-/Zeitaufwand Rundfunkgebühren, die verpulverte Zeit der Bürger kommt noch hinzu.

Einen undemokratischen aber dafür diktatorischen Zustand stellt die Geschichte des Journalisten Bernd Höcker http://www.gez-abschaffen.de/meinezwangsanmeldung.htm, der auf alle Fälle unseren Dank und die Unterstützung verdient hat.
Auch die Verfassungsbeschwerde gegen die Gebühren auf "Neuartige Empfangsgeräte" vom 26.01.2011 des Rechtsanwalts Jakob Heinrich Tschuschke zeigt durch seine Begründungen die undemokratischen aber dafür diktatorischen  Zustände (http://www.tschuschke.eu/gez/Verfassungsbeschwerde_GEZ.pdf).  

Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Bitte, schreibt E-Mails an die Politiker,  die Presse und die Staatskanzleien um diesen undemokratischen Zustand zu beheben. Je mehr hier mitmachen, desto größer die Chancen auf eine positive Änderung. Der Text darf jederzeit kopiert und für eigene Briefe / E-Mails als Vorlage verwendet werden.

Eine kleine Auswahl an Adressen:

Fraktionen:
fraktion@cducsu.de, frakmail@spdfraktion.de, pressestelle@fdp-bundestag.de, fraktion@linksfraktion.de

Kontaktformular des Deutschen Bundestages:
https://www.bundestag.de/service/kontakt/kontakt/index.jsp
oder mail@bundestag.de

Deutscher Bundestag Petitionsausschuss:
post.pet@bundestag.de

Presse:
redaktion@sueddeutsche.de, EWK@egon-w-kreutzer.de, Lichtschlag@ef-magazin.de, info@bild.de, leser@welt.de, redaktion@focus.de, info@stern.de, Leserbriefe@computerbild.de …

Staatskanzleien:
info@sk.sachsen.de , presse@staatskanzlei.saarland.de, info@stk.hessen.de, poststelle@stk.nrw.de, internet-redaktion@stk.niedersachsen.de, staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de, poststelle@stk.bayern.de, info@schleswig-holstein.de, webmaster@thueringen.de, poststelle@stm.bwl.de, poststelle@stk.brandenburg.de, poststelle@stk.mv-regierung.de  


Grüße
Viktor Grund


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@Viktor

Gute Idee Viktor - habe den Brief an alle Bundestagfraktionen und in CC an die Presse versendet.
Gleichzeitig schickte ich die Vorlage an alle meine Freunde mit der Bitte für Ihre Unterstützung und Verbreitung.

+++ Gemeinsam schaffen wir es +++

schönes Wochenende
Michael Wissmann


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Habe im Netz folgende Möglichkeit gefunden die Politiker persönlich anzuschreiben:

http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-337-0.html

oder über die Liste der e-mail Adressen unter:

http://www.dr-hankel.de/bundestag/

schönen Gruß
Wissmann



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irgendwie erschließt sich mir die Begründung nicht, warum das Einspeisen Öffentlich Rechtlicher Inhalte ins Internet Andere Anbieter behindern sollte.

Zum Thema Grundversorgung ist bereits höchstrichterlich ausgeführt worden. Demn ach haben die ÖR nicht nur das Recht sondern laut Rundfunkstaatsvertrag sogar eine gewisse Verpflichtung, auch das Internet zur Verbreitung von Informationen zu nutzen.
Ob das unnötig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Was der Eine für unnötig erachtet, erachten Andere für nötig.

Wie "Die private Meinungsbildung über das Internet durch Gebührenerhebung erschwert und behindert wird" erschließt sich mir auch nicht. Bisher sind keine Fälle bekannt, wo es zu Behinderungen gekommen sein soll.

"Das Radio und Fernsehen bei der Arbeit die geistige Tätigkeit eher stört und meist einen Kündigungsgrund bietet, kommt noch erschwerend hinzu."

Dann sollte man es einfach sein lassen.

Wie das alles zu Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes paßt, verstehe ich auch nicht.

"Die Rundfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sind nur für das Erheben der GEZ-Gebühren notwendig ..."

Ach, tatsächlich? Ich dachte, Rundfunkgebühren gab's vor dem Internet auch schon.

Man lernt nie aus.


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"Philosophische oder Kommunikative Probleme kann nur verstehen oder auflösen, wer begreift, welche Fehlanwendung von Sprache sie erzeugten."

(Ludwig Wittgenstein)

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    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
irgendwie erschließt sich mir die Begründung nicht, warum das Einspeisen Öffentlich Rechtlicher Inhalte ins Internet Andere Anbieter behindern sollte.

Es gibt viele Begründungen. Ad hoc fällt mir ein, dass viele „kleine“ – aber auch durchaus größere –, die ein Geschäftsmodell im Internet etablieren wollen, von den durch Zwangsgebühren alimentierten Anstalten einfach plattgemacht werden.

Es gibt auch eine gewisse Anzahl an Totalverweigerern, die auch das Internet ablehnen, weil das zu diesen Zwangsgebühren führt. Diese Klientel entgeht den „Nicht-Alimentierten“.

Ich könnte die Liste fortführen, aber ich denke, dass es nicht notwendig ist.

Zum Thema Grundversorgung ist bereits höchstrichterlich ausgeführt worden. Demn ach haben die ÖR nicht nur das Recht sondern laut Rundfunkstaatsvertrag sogar eine gewisse Verpflichtung, auch das Internet zur Verbreitung von Informationen zu nutzen.

Hier machen die Richter einen riesigen Fehler. Ihre Argumentation basiert aus Fakten, die vielleicht vor 35 oder mehr Jahren ihre Berechtigung hatten, berücksichtigen aber nicht oder sehr ungenügend die heutige mediale Landschaft.

Darüber hinaus ist der Begriff der Grundversorgung so dermaßen strapaziert worden, dass es einem weh tut. Er muss für alles herhalten und heute glaubt kein Mensch in unserer Republik, der sich mit Rundfunkrecht befasst, im Geringsten, dass dieser Begriff wirklich etwas rechtfertigt.

Frage: Wo gibt es eine eindeutige Definition des Begriffes „Grundversorgung“?

– Niedersachsenurteil 1986! –

Ob das unnötig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Was der Eine für unnötig erachtet, erachten Andere für nötig.

Ich gebe dir in dieser Hinsicht nur teilweise Recht. Du blendest nämlich aus, dass wir über eine Grundversorgung reden, die ca. 25 TV- und 100 Radiosender unterhält und sich im Internet breitmacht.

Ob das unnötig Wie "Die private Meinungsbildung über das Internet durch Gebührenerhebung erschwert und behindert wird" erschließt sich mir auch nicht. Bisher sind keine Fälle bekannt, wo es zu Behinderungen gekommen sein soll.

Müssen wir warten, dass etwas passiert, bevor wir Korrekturmaßnahmen einleiten? Diese Denkweise kann ich leider nicht teilen. Tatsache ist und bleibt, dass wir mit unseren Zwangsgebühren die ÖR alimentieren, während alle anderen selbst gucken müssen, wo sie bleiben und wie sie überleben. Das ist für mich Grund genug.

"Das Radio und Fernsehen bei der Arbeit die geistige Tätigkeit eher stört und meist einen Kündigungsgrund bietet, kommt noch erschwerend hinzu."

Dann sollte man es einfach sein lassen.

? ? ?

Wie das alles zu Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes paßt, verstehe ich auch nicht.

Ziviler Ungehorsam?

"Die Rundfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sind nur für das Erheben der GEZ-Gebühren notwendig ..."

Ach, tatsächlich? Ich dachte, Rundfunkgebühren gab's vor dem Internet auch schon.

Man lernt nie aus.

Richtig, aber bitte übersehe nicht, dass dadurch all diejenigen die nur und ausschließlich Internet haben (keine TV, kein Radio) zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Also doch um mehr Einnahmen zu generieren...

Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die Politik mittlerweile soweit ist, Internet gleich z. B. der Stromversorgung zu stellen, wird die Erhebung von Zwangsgebühren auf das Internet noch fragwürdiger. Im Umkehrschluss müsste jeder Stromkunde ebenfalls GEZ-Gebühren bezahlen... Verstanden?

Aber auch die angestrebte Netzneutralität steht den GEZ-Gebühren diametral entgegen: Bundestagsdebatte Netzneutralität: Keine Internetbehinderung gewünscht (!)

Auch das Thema sollte in der Hinsicht interessant sein: Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Karlsruhe) vom 26.1.2011

Grüße

René


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irgendwie erschließt sich mir die Begründung nicht, warum das Einspeisen Öffentlich Rechtlicher Inhalte ins Internet Andere Anbieter behindern sollte.

Es gibt viele Begründungen. Ad hoc fällt mir ein, dass viele „kleine“ – aber auch durchaus größere –, die ein Geschäftsmodell im Internet etablieren wollen, von den durch Zwangsgebühren alimentierten Anstalten einfach plattgemacht werden.
ach? In welcher Form geschieht das? Gehen die ÖR her und kappen denen die Leitung? So wie ich das Internet verstanden habe, kann da jeder reinstellen, was er will, und der Konsument entscheidet.
Ich kann mich auch nicht darüber beklagen, daß andere Anbieter mit mehr finanzieller Macht im Internet unterwegs sind. Aber am Ende entscheidet doch immer der Nutzer, ob Inhalte angenommen werden  oder eben nicht. Von Behinderung kann gerade im Internet überhaupt keine Rede sein.

Es gibt auch eine gewisse Anzahl an Totalverweigerern, die auch das Internet ablehnen, weil das zu diesen Zwangsgebühren führt. Diese Klientel entgeht den „Nicht-Alimentierten“.
das ist ja wohl lächerlich. Ich will den Totelverweigerer sehen, der sich auch aus dem Internet fern hält weil er ansonsten Rundfunkgebühren bezahlen müßte.

Ich könnte die Liste fortführen, aber ich denke, dass es nicht notwendig ist.
welche Liste? Bisher habe ich dazu nichts Überzeugendes vernommen
Zum Thema Grundversorgung ist bereits höchstrichterlich ausgeführt worden. Demn ach haben die ÖR nicht nur das Recht sondern laut Rundfunkstaatsvertrag sogar eine gewisse Verpflichtung, auch das Internet zur Verbreitung von Informationen zu nutzen.

Hier machen die Richter einen riesigen Fehler. Ihre Argumentation basiert aus Fakten, die vielleicht vor 35 oder mehr Jahren ihre Berechtigung hatten, berücksichtigen aber nicht oder sehr ungenügend die heutige mediale Landschaft.
im Übrigen ist es so, daß sich der Begriff Grundversorgung überhaupt nicht auf den Verbreitungsweg bezieht, sondern auf die Vielfalt des Angebotes.
Darüber hinaus ist der Begriff der Grundversorgung so dermaßen strapaziert worden, dass es einem weh tut. Er muss für alles herhalten und heute glaubt kein Mensch in unserer Republik, der sich mit Rundfunkrecht befasst, im Geringsten, dass dieser Begriff wirklich etwas rechtfertigt.

Frage: Wo gibt es eine eindeutige Definition des Begriffes „Grundversorgung“?

– Niedersachsenurteil 1986! –
siehe oben. In Bezug auf das Internet von Grundversorgung zu reden, ist ohnehin unsinnig weil es nicht um die Form der Verbreitung der Inhalte geht sondern um den Inhalt selbst.
Ob das unnötig ist, kann pauschal nicht beantwortet werden. Was der Eine für unnötig erachtet, erachten Andere für nötig.

Ich gebe dir in dieser Hinsicht nur teilweise Recht. Du blendest nämlich aus, dass wir über eine Grundversorgung reden, die ca. 25 TV- und 100 Radiosender unterhält und sich im Internet breitmacht.
Und? Es gibt nunmal für fast jeden Inhalt Publikum. Und was die einen empfangen können, können andere nicht empfangen, weil sie in einem anderen Teil Deutschlands leben. Wir haben schon genug Beispiele diskutiert, und es ist müßig. Fakt ist, daß bei den Privaten die Quote den Inhalt bestimmt. Bei den ÖR sollte dies gerade nicht so sein sondern sie auch Inhalte, unabhängig von der Quote anbieten. Und so wie der eine nur Sport sehen will und sich für sonst nichts interessiert, mag der andere nur Dokumentationen. Also sollte es auch in allen Regionen Sender geben, die das gesamte Spektrum der Inhalte abbilden und zur Verfügung stellen. Das ist Grundversorgung, nicht die Art und Weise der Verbreitung. Und deshalb ist das Thema Internet in diesem Zusammenhang völlig fehl am Platze.

Ob das unnötig Wie "Die private Meinungsbildung über das Internet durch Gebührenerhebung erschwert und behindert wird" erschließt sich mir auch nicht. Bisher sind keine Fälle bekannt, wo es zu Behinderungen gekommen sein soll.

Müssen wir warten, dass etwas passiert, bevor wir Korrekturmaßnahmen einleiten?

äh, ist nicht dein Ernst oder? So ähnlich diskutieren auch die Innenminister dieser Bananenrepublik um Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren durchsetzbar zu machen.
Diese Denkweise kann ich leider nicht teilen. Tatsache ist und bleibt, dass wir mit unseren Zwangsgebühren die ÖR alimentieren, während alle anderen selbst gucken müssen, wo sie bleiben und wie sie überleben. Das ist für mich Grund genug.
Welche Anderen? Ich höre immer "die Anderen". Damit können logischerweise nur Mitbewerber sein, die gleiche oder ähnliche Inhalte anbieten, also Privatsender. Um die muß man sich aber keine Sorgen machen, denn sie haben andere Finanzierungsmöglichkeiten, die ich bei den ÖR in der Ausprägung nicht haben will. Sonst bestimmt auch dort nur noch die Quote und damit der intellektuelle Mob das Programm.

Um andere Medien mache ich mir auch keine Sorgen. Mathias Döpfner hat gerade erst, trotz der erdrückenden Übermacht der ÖR mit ihren bereits bezahlten und somit gefühlt kostenlosen Inhalten, wieder erstaunliche Umsätze und Gewinne hinausposaunt.

Andere kommen schon alleine wegen der Unterschiedlichkeit der Angebote wohl kaum in Betracht.


"Das Radio und Fernsehen bei der Arbeit die geistige Tätigkeit eher stört und meist einen Kündigungsgrund bietet, kommt noch erschwerend hinzu."

Dann sollte man es einfach sein lassen.

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Wie das alles zu Artikel 20 Abs. 4 des Grundgesetzes paßt, verstehe ich auch nicht.

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aufgrund welcher Verstöße gegen GG Art. 20?

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Ach, tatsächlich? Ich dachte, Rundfunkgebühren gab's vor dem Internet auch schon.

Man lernt nie aus.

Richtig, aber bitte übersehe nicht, dass dadurch all diejenigen die nur und ausschließlich Internet haben (keine TV, kein Radio) zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Also doch um mehr Einnahmen zu generieren...
das Übersehe ich nicht. Meine Argumentation geht so weit, daß, wer sich legal verhalten will und weder Radio noch Fernsehen nutzt, aber beruflich auf einen Computer angewiesen ist, in seiner Berufsausübung quasi behindert würde. Die Betonung liegt aber auf "würde". Denn faktisch ist es so, daß es solche Beispiele meines Wissens nach real nicht gibt.

Wenn man darüber hinaus bedenkt, dass die Politik mittlerweile soweit ist, Internet gleich z. B. der Stromversorgung zu stellen, wird die Erhebung von Zwangsgebühren auf das Internet noch fragwürdiger. Im Umkehrschluss müsste jeder Stromkunde ebenfalls GEZ-Gebühren bezahlen... Verstanden?
nö. Das mußt du mal erklären.

Aber auch die angestrebte Netzneutralität steht den GEZ-Gebühren diametral entgegen: Bundestagsdebatte Netzneutralität: Keine Internetbehinderung gewünscht (!)

ganz unten steht's. Wenn die Haushaltsabgabe kommt, ist es eh wurscht. Die Haushaltsabgabe schafft hier sogar mehr Sicherheit. Wenn sie auch weiterhin in Teilen Ungerechtigkeiten enthält, und von mir in dieser Form abgelehnt wird.


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@Gez noch?

Lieber „Gez noch?“,

Du übersiehst gleich mehrere Sachen. Die Lektüre der angegebenen Links und die Recherche im freien Internet könnte Dir die fehlenden Antworten liefern. Ich hoffe nur für Dich, dass Du nicht zu GEZ übergelaufen bist, denn dann ist jede Überzeugungsarbeit verlorene Zeit,  frei nach dem Motto: „wes Brot ich ess, des Lied ich sing“.

Aber nur einiges zum Thema, auch wenn René hier und an diversen anderen Stellen das wesentliche schon gesagt hat.
Immer mehr Menschen informieren sich verstärkt über das Internet. Hier ist eine beinah unendliche Meinungsvielfalt vorhanden und möglich. Die Vielfalt des Internets ist bereits jetzt höher als die der Printmedien. Im diesem freien Raum wetteifern unzählige private Verlage, Zeitschriften, Zeitungen, Webradios, Webfernsehsender und dazu noch eine Unmenge Privatleute mit Ihren Homepages und Weblogs, um ihre Gedanken und Meinungen im Internet zu veröffentlichen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk kann schon im Ansatz keine echte Ausgewogenheitsreserve liefern.

Damit besteht kein Grundversorgungsauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet. Weder das Internet noch seine Nutzer brauchen die öffentlich-rechtlichen Online-Angebote als Orientierungshilfe und Vielfaltsreserve.

Die Rundfunkanstalten sehen Ihre Gebühreneinnahmen und Einfluss in dieser Bewegung gefährdet und versuchen mit der Einspeisung Ihrer Sendungen ins Internet neue Geldquellen unter Zwang zu erschließen.

Jahr   Änderung der Teilnehmerzahl
-----------------------------------
2007   300.000
2008   200.000
2009   –600.000

Nur durch die Gebührenerhöhung konnten die Rundfunkanstalten Ihre Vorgaben erreichen.
Auf den Unterlagen auf deren die Ministerpräsidenten die Entscheidung zu dem neuen Gebührenmodel getroffen haben, soll gewarnt worden sein, dass bei der Beibehaltung des bisherigen Gebührenmodels Einnahmenrückgänge ins Haus stehen. So viel zu den wahren Hintergründen der Zwangsgebühren.

Durch die Konkurrenz zu den Privaten Angeboten im Internet wird dem normalen Wettbewerb das Wasser abgegraben. Die Rundfunkangebote der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet sind nur für das Erheben der GEZ-Gebühren für Internetfähige Geräte notwendig und haben mit der Grundversorgung nichts mehr gemeinsam. Dass die Preise für Sportübertragungen durch die Konkurrenzsituation mit den Privaten in der Fernsehlandschaft in die Höhe getrieben wurden, dürfte auch Dir nicht entgangen sein. Dass das Erwirtschaften eines Gewinns durch die privaten im Internet signifikant von der Anzahl der Besucher auf einer Seite abhängt und diese durch die Ausbreitung der ÖR Angebote verringert wird, sollte Dir auch nicht unbekannt sein.


Schöne Grüße
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2011, 23:10 von Viktor7«

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Deine Argumentation verstehe ich nicht. Wenn ich mir die einzelnen Punkte der Reihe nach anschaue, könnte ich auf die Idee kommen, dass du ein Fürsprecher des Systems bist. Gerade beim ersten Punkt fragst du, "In welcher Form geschieht das?". Hier fällt mir schwer zu glauben, dass du das im Ernst meinst. Aber bitte, ganz einfach:

In einer Plattform, in der bisher die ÖR keine Rolle spielten und sich bis dato ein gesunder und vernünftige Wettbewerb etablieren konnte, breschen die ÖR mit aller Macht rein. Das stellt eine totale Verzerrung jeglichen Wettbewerbs dar – nicht nur wirtschaftlich sondern auch "meinungstechnisch". Die Luft wird für die Kleinen dünner. Auf der anderen Seite können die ÖR ihre Meinungslenkung auf das weite Internet ausweiten.

Nein, "GEZ noch?", da kannst du eine Dissertation darüber schreiben, wirst du auch bei Erlangen der Bestnote mich kein Zentimeter bewegen können.

Wir könnten und maximal auf folgendes einigen: 1 TV-Kanal, 1 bundesweiter und 16 regionale Radiosender gebührenfinanziert. Alle andere können bleiben, aber bitteschön verschlüsselt und gegen cash. Und der Begriff "Grundversorgung" so definieren, wie jeder normal denkender Mensch auf Mutter Erde ihn auch versteht: GRUNDversorgung!

Alles andere wischiwaschi, Volksverarschung und Selbstbedienung am eigenen Volk.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2011, 23:18 von René«

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wir müssen so langsam in die Puschen kommen:

- Forderungskatalog aufstellen

- mehr Leute einbinden

- mit einer Stimme sprechen, sowas wie einen Pressesprecher ernennen

- unseren Fürsten (Kurt Beck voran) klarmachen, das wir uns verweigern werden


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Hier sträuben sich einem die Haare -> Rundfunkstaatsvertrag: Meinungsfreiheit nur nach Genehmigung

http://ef-magazin.de/2008/07/23/451-rundfunkstaatsvertrag-meinungsfreiheit-nur-nach-genehmigung

Hallo Wolfman, Hallo René,

bin vor Kurzem dazugestoßen. Die Idee mit dem Leserbrief
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=1175.0 finde ich sehr gut.

Bereite gerade etwas ganz heißes vor, dass teilweise in die Richtung der Punkte von Dir Wolfman geht und auch die Art eines Leserbriefes hat. Wie sich in der Vergangenheit gezeigt hat, brauchen wir ein Mittel, was große Massen innerhalb kurzer Zeit anspricht und legal ist. Neben der Arbeit geht das aber nur gemächlich vorwärts. Habe schon so einiges zusammengeschrieben und werde Euren Rat und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung der Idee in Kürze brauchen. Ich hoffe, dass Ihr und ein paar andere uns dabei helfen werden.

bis bald
Viktor


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Hallo,

der erste Entwurf der E-Mail-Aktion ist unter

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2369.0

zu finden.

Wer unzufrieden ist, darf sich nicht nur auf das Schimpfen beschränken, er muss selbst etwas tun.

Lass uns endlich gemeinsam die Bevormundung beenden.

Grüße
Viktor


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