Das ist falsch! Da der Rundfunkanstalt nachweisbar die Behördeneigenschaft fehlt müssen die Zahlungsaufforderungen ("Bescheide") wie jede andere Rechnung im Geschäftsleben von dazu berechtigten Personen unterschrieben werden um wirksam zu sein.
Rechnungen im Geschäftsleben werden in der Regel nicht unterschrieben. Einzig für bestimmte Berufsgruppen (Anwälte, Steuerberater) gibt es wohl Ausnahmen. Ich habe bisher niemals eine Rechnung für meine Aufträge/Dienstleistungen unterschrieben und kann mich auch nicht erinnern, jemals eine Rechnung erhalten zu haben, die unterschrieben war. Dennoch wurden mir die Rechnungen bezahlt und ich habe Rechnungen an mich selbstverständlich beglichen. Würde die Gültigkeit von Rechnungen von einer Unterschrift abhängen, so würde sicher das Finanzamt Rechnungen ohne Unterschrift nicht als Beleg von Ausgaben anerkennen. Darüber hinaus würde dies auch dazu führen, dass Belege für das Tanken etc. nicht für eine Erstattung z. B. vom Arbeitgeber bzw. beim Finanzamt berücksichtigt werden. Also bei der Gegenwehr nicht Vergleiche verwenden, die nicht zutreffen.
Selbstverständlich ist man nicht gehindert eine Rechnung wie einen Geschäftsbrief abzufassen, also mit persönlicher Anrede, und dann auch eine Grußformel und eine Unterschrift darunter zu setzen. Nötig ist das nicht.
Siehe Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 - Ausstellung von Rechnungen: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html
M. Boettcher
Hallo,
ich stimme drboe zu, dass der, der eine Rechnung ausstellt, diese nur dann unterschreibt, wenn er den Rechnungsbetrag erhalten hat! Ich bin seit 23 Jahren Freiberufler im Einzelhandel und versende alle Rechnungen ohne Unterschrift, deren Leistung ich (der Verkäufer) erbracht habe und der Käufer noch zu erbringen hat (Zahlungsleistung). Wenn ein Rechnungssteller eine Rechnung unterschreibt, ohne eine Zahlung erhalten zu haben, dann kann der Käufer ja behaupten, seine Zahlung (bar) erbracht zu haben, weil die Rechnung ja unterschrieben ist! Die Beweislast würde dann beim Rechnungssteller liegen und ohne Zeugen wäre dies ein schweres Unterfangen! - So, auch wenn dies nicht unbedingt hierher gehört, an anderen Stellen war auch darüber zu lesen, so wollte ich doch damit Klarheit hereinbringen!
Weiterhin dranbleiben und Klagen und sich nicht davon beeindrucken lassen, dass die Klagen Ähnlichkeiten mit anderen Klageninhalten haben - es geht ja auch um die gleichen Grundgesetz-Verletzungen - und zudem verwenden der Beitragsservice und die Gerichte als Begründungen auch die gleichen Textbausteine, so dass nicht erkennbar ist, ob sich die Antworten auf die Ausführungen des Klägers beziehen oder andere Kläger.
Edit "Bürger" @alle:
Auch hier noch mal der schon mehrfach gepostete Hinweis:
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)
Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)