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Autor Thema: FIKTION: alle Inhaber heutiger Geräte nutzen den ö.-r. Rundfunk  (Gelesen 11331 mal)

P
  • Beiträge: 19
@rave: ich finde deine "Zahlenspiele" ganz nett und erhellend. Allerdings sollte man beachten, dass es nie auf die tatsächliche Nutzung des ÖRR ankam und bis heute nicht ankommt. Schon mit der alten Gebühr wurde lediglich festgestellt, dass man die Sendungen empfangen kann. Ein muss gab es nie und widerlegt werden, im Sinne dass dann die Gebühr nicht fällig wurde,  konnte das auch nicht. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Selbst wenn kein einziger Bürger ÖRR nutzen würde, so ändert sich nichts an der Möglichkeit dies jederzeit zu tun, da das Angebot ja völlig unabhängig von der realen Nutzung existiert. Und da allein diese Möglichkeit besteuert wird, zahlen auch dann alle. Ich muss auch Autobahnen nicht benutzen, die Elbphilharmonie, den BER oder Stuttgart21, finanziere sie aber dennoch mit, wie Schulneubau, Brückensanierung, Elbvertiefung usw.
[...]


Hallo allerseits,

ich möchte gern kurz in die Diskussion mit einsteigen, weil ich sie wichtig und argumentativ wertvoll finde. Viele Argumente, die über dieses Forum verteilt sind, werden sich dabei wiederholen.

Ich folge dabei etwas dem von den Usern in diesem Thread schon verfolgten Ansatz "Ergründen wir mal, was nach allem Abschichten von der GEZ- ("Beitrags"-) Rechtfertigung übrig bleibt" bzw. "wie wir zeigen können, dass wir die vermeintliche Legitimation restlos hin zur tatsächlichen Illegitimität aus einander nehmen können". Dazu hänge ich mich mal etwas an drboe mit auf.

Es mag ja sein, dass es bis heute nicht und heute sogar noch weniger (erster Aufhänger) auf die tatsächliche Nutzung ankommt - klar, das ist der Sinn der nun größten Teils nur noch auf die Wohnung als solche bezogenen "Abgabe":

Zitat
Allerdings sollte man beachten, dass es nie auf die tatsächliche Nutzung des ÖRR ankam und bis heute nicht ankommt.

Es wird ja m.E. nicht zufällig von vielen, und auch von mir, kritisiert, dass gerade heute und gerade jetzt, wo nachweislich(!) immer weniger Menschen auf die "ÖRR" angewiesen sind (falls sie es je waren) und auch tatsächlich immer weniger Menschen die "ÖRR" nutzen (falls es je sehr viel mehr waren - danke für die eindrücklichen Zahlen oben), die ehemalige "Nutzungs- bzw. Nutzungs-Möglichkeits-Gebühr" auf eine (reine) Haushaltsabgabe ausgeweitet wird. Das zeigt doch m.E. gerade, dass mit brachialer und noch mehr kaum zu entziehender Gewalt ein Zwang aufrecht zu halten und sogar zu verstärken versucht wird, weil die hinter den "ÖRR" stehenden Menschen, auch aus der Politik-Kaste, genau sehen, dass ihnen die Menschen weg laufen und sich ihrer Deutungshoheit nicht mehr so einfach zu unterwerfen beabsichtigen. Und gerade, weil sie uns allen, geradezu totalitär, die Möglichkeit zu nehmen versuchen, diesem Zwang überhaupt noch entkommen zu können, ist es wichtig und um so "unausweichlicher", die schon früher illegitime Rechtfertigung der "Gebühr" nunmehr zu widerlegen.

Die Urhebenden des Ganzen zeigen damit m.E. ganz offen ihre eigene Illegitimität, die sie mitunter fast nur noch durch Zwang und miese Propaganda gegen Andersdenkende aufrecht zu erhalten versuchen bzw. können. Und genau das gilt es m.E. immer wieder deutlich zu machen. Natürlich wird mit allerlei Zusatz-Argumenten versucht, eine "Beitragsgerechtigkeit" zu halluzinieren, damit sich wenigstens alle Menschen gemeinsam "im gleichen Unrecht" gleich behandelt fühlen. Stichwort auch "Steuer-Gerechtigkeit", das ist an der Stelle m.E. die selbe Argumentation. Es wird auch durch eine möglichst umfassende Medien-Barriere versucht, den Menschen das Gefühl zu vermitteln, sie seien allein. Auch, indem die Fakten möglichst gründlich verkehrt werden: die "Schwarz-Seher" oder zumindest sich dem "Beitrag" Entziehenden seien die Minderheit, die treudoof Zahlenden die Mehrheit, die durch Erstere ein Ungerechtigkeitsgefühl bekommen soll. Doch je weniger das gelingt, je mehr Menschen sehen, dass auch viele andere Menschen die Sinnlosigkeit, Ungerechtigkeit und Verlogenheit dieser "Abgabe" nicht einfach hinnehmen, desto schwieriger wird es werden, diese Barriere aufrecht zu erhalten. Klar: Juristisch wird von den Urhebenden und den Partei-"Eliten" anders argumentiert. Das ist Politik. Doch es ist eben auch Politik, dass sich möglichst viele Menschen darüber klar werden, dass sie eben nicht allein sind. Und dass durch die "ÖRR" eben keine bessere Aufklärung erfolgt, die irgend etwas rechtfertigen könnte.

Zitat
Selbst wenn kein einziger Bürger ÖRR nutzen würde, so ändert sich nichts an der Möglichkeit dies jederzeit zu tun, da das Angebot ja völlig unabhängig von der realen Nutzung existiert.

Der Punkt scheint mir doch gerade zu sein, dass die Illegitimität dieser Zwangs-"Abgabe" und die Sichtbarkeit dieser Illegitimität immer größer wird. Gerade auch, weil es sich bis hin zur Nicht-Nutzung entwickelt, so dass sich tatsächlich nur noch mit einer (illegitimen) Fiktion beholfen werden kann. Der ausgeweitete Zwang ändert nichts daran, dass sich scheinbar immer mehr Menschen zu entziehen versuchen. Er zeigt es viel mehr selbst. Er ist mitunter vielmehr eine hilflose politische Gegen-Reaktion - im besten Fall eine, die vor dem Fall kommt.

Zitat
Und da allein diese Möglichkeit besteuert wird, zahlen auch dann alle.

Ist nicht der Grundsatz gerade auch von Steuern derjenige, dass es nicht mal mehr auf die Möglichkeit der Nutzung bzw. auch nur möglichen "Gegenleistung" ankommt? Sondern, dass Steuern einen (steuerlichen) "Beitrag" zur Allgemeinheit und zum Staat als ganzer bzw. als ganzem zu ihrer bzw. seiner bloßen Existenz als solcher darstellen? Und dass gerade deshalb auch wirklich alle - alle, die es können, Stichwort auch progressive Steuern - Steuern zahlen müssen? Weil es gerade nicht auf die Möglichkeit der Nutzung ankommt, sondern auf die reine "Mitgliedschaft" und Existenzberechtigung in der Gesellschaft als solcher? Und zugleich werden Steuern nur von denen erhoben, die es sich leisten können. Das macht die Ungerechtigkeit in diesem Fall um so größer.

Es gibt also m.E. durchaus einen Unterschied zu früher - also zu vor 2013 -, den es stark zu machen gilt.

Letztlich ist doch die Methode der Überwindung der Zwangs-"Abgabe" hier mindestens eine zweifache: eine juristische, die natürlich momentan vielfach an den Gerichten scheitert und möglicherweise auch am Bundesverfassungsgericht und auf EU-Ebene. Und eine politische. Ich würde einfach beide weiter verfolgen. Und letztlich kann es m.E. nur politisch nachhaltig geändert werden. Und auch das massenhafte Zur-Wehr-Setzen vor Gericht ist in dieser gekoppelten Form, wo sich viele eben in ihrem Rechtsstreit nicht mehr allein fühlen, ein Teil der politischen Vorgehensweise. Nicht nur ein rein juristischer.

Worauf ich damit also auch antworten möchte, ist drboe's Argument, dass sich in Hinsicht auf das "Ankommen" auf eine wie immer geartete Nutzung gerade auch in der derzeitigen juristischen Auslegung nichts geändert habe. Es hat sich etwas geändert. Und es ist etwas gleich geblieben. Was sich bspw. geändert hat, ist die "Unausweichlichkeit" verbunden mit der um so offensichtlicheren Illegitimität und der bis zur Unfassbarkeit verlogenen Verdrehung der auch juristischen Argumentation, mit der eine auch politisch größere Gegen-Reaktion sich zur Wehr setzender Menschen als früher und überhaupt politische Gegen-Reaktion ja scheinbar geradezu herauf beschworen wird.

Allerdings Vorsicht: Je weiter diese - unsere - Gegen-Reaktion kommt, desto mehr wird natürlich auch politisch "nachgesteuert" werden, um nach den üblichen Teile-und-herrsche-Strategien so viel wie möglich von dem Zwang retten zu können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 18:35 von Bürger«

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Und da allein diese Möglichkeit besteuert wird, zahlen auch dann alle. Ich muss auch Autobahnen nicht benutzen, die Elbphilharmonie, den BER oder Stuttgart21, finanziere sie aber dennoch mit, wie Schulneubau, Brückensanierung, Elbvertiefung usw.
Da gilt es doch einmal den Unterschied hervorzuheben, den es zwischen Rundfunk und den genannten Beispielen hat.

Weder Elbphilharmonie, noch Autobahnen oder Schulneubauten sind Waren oder Dienstleistungen, Rundfunk hingegen ist eine Dienstleistung.

Es hat im europäischen Rechtsrahmen für den Bürger keine Zahlpflicht für eine von ihm weder genutzte, noch beauftragte oder bestellte Ware oder Dienstleistung.

Ich darf auch daran erinnern, daß oft genug bspw. ein Straßenausbau unterbleibt, (siehe Straßenausbaubeitrag), weil Anlieger dagegen sind; zumindest bei allen Straßen, die nicht Bundes- oder Landesstraßen sind, funzt das durchaus.

Einmal mehr erinnere ich daran, daß die Regeln für den EU-Binnenmarkt alleine von der EU aufgestellt werden; alle anderen haben "nur" die Pflicht, diese Regeln bei sich umzusetzen.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Weder Elbphilharmonie, noch Autobahnen oder Schulneubauten sind Waren oder Dienstleistungen, Rundfunk hingegen ist eine Dienstleistung.

Richtig! Als Bürger der Stadt Hamburg würde ich dennoch gern auf meinen Teil an der Elbphilharmonie verzichten. Ebenso auf den der Schulden der HSH-Nordbank, gegen die die Philharmonie ein Schnäppchen darstellt. Da werde ich aber ebenso wenig gefragt, wie bei der Finanzierung des ÖRR. Eben deshalb ist das für mich eine Steuer. Und ich wette, dass wir in irgendeiner Form auch künftig für das Spielzeug der Politik werden zahlen müssen, direkt oder indirekt. Oder glaubt irgend jemand, wie könnten den Staatsfunk weg klagen?

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 7.410
Richtig! Als Bürger der Stadt Hamburg würde ich dennoch gern auf meinen Teil an der Elbphilharmonie verzichten.
Schon verstanden; nur, die eine Seite ist direkt vom Bürger finanziert, die andere indirekt. Und indirekte Finanzierung ist die Finanzierung aus allgemeinen Steuermitteln, weil Du als Bürger keinen Einfluß darauf hast, für was die Steuermittel ausgegeben werden. Diese Form der Finanzierung funzt praktisch immer, lokal wie global.

Die Finanzierung auf direkte Weise setzt zwingend ein anfängliches Aktivwerden des Bürgers in Form einer Willenserklärung voraus, ein konkretes Angebot auch annehmen zu wollen; das Gegenteil braucht ausdrücklich nicht erklärt zu werden, weil im europäischen Binnenmarkt System-Grundeinstellung.

Immer bitte mit berücksichtigen, wir agieren auch bei Rundfunk im europäischen Binnenmarkt, mindestens.


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Ich formuliere den Titel „FIKTION: alle Inhaber heutiger Geräte nutzen den ö.-r. Rundfunk“ um, damit wir die Sache von einer anderen Perspektive beleuchten können. Schauen wir uns doch an, wohin uns das führt.


Alle Inhaber der Wohnungen (ausgenommen der Härtefälle, ...) zahlen für den vermeintlichen Vorteil der Nutzungs-Möglichkeit des ö.-r. Rundfunks.

Wenn die Nutzungs-Möglichkeit ein Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) sein soll, dann muss es eine kleine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat. Das ergibt sich aus dem folgenden Satz und der BVerfG Rechtsprechung:

Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser Vorgabe bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, welche die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Für die Nichtnutzer und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Damit gelten die Ausführungen aus dem Eingangspost:

Wenn die unerwünschte Möglichkeit eine Beitrags-Zahlungspflicht auslösen soll, dann müssten folglich auch andere unerwünschte Eventualitäten die unausweichliche Beitrags-Zahlungspflicht auslösen. Die Bebeitragung einer unerwünschten Eventualität ist ein kompletter Unsinn, wie jeder logisch denkender Mensch leicht in seiner Umgebung nachvollziehen kann.

Die Logik der Zahlungspflicht ist fehlerhaft, denn damit wird den Nichtnutzern und den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Mio. Nichtnutzern der öffentlich-rechtlichen Programme fiktiv und widerrechtlich die nicht gewollte Nutzungsmöglichkeit (Eventualität) zugerechnet. Die Zurechnung ist vollkommen abwegig und fiktiv. Das darf der Gesetzgeber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 31, 314 nicht:

Zitat
„Es darf indessen nicht außer acht gelassen werden, daß sich der Gesetzgeber nicht beliebig der Fiktion bedienen kann. Ihm sind unter anderem bestimmte Grenzen auch dadurch gesetzt, daß der Verfassungsgesetzgeber, wenn er direkt oder indirekt auf Begriffe Bezug nimmt, die er der allgemeinen Rechtsordnung entlehnt, diese nicht mit einem beliebigen Inhalt füllen kann.“

Somit verstoßen die Politiker und die Verwaltungsrichter gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und gegen die Verfassung aus Artikel 3 Abs.1 Grundgesetz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 14:47 von Viktor7«

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Ich hätte gerne eine Liste mit den beitragsfreien Wohnungen.
Die muss  ja existieren, wenn es eind Beitrag ist, siehe oben bei Viktor7.

Wichtig ist "Wohnung", weil sonst mit den Befreiungen argumentiert wird.
Aber der Beitragsschuldner wird erst nachträglich aus den Bewohnern bestimmt.
Wichtig sind also die an sich beitragsfreien Wohnung.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Alle Inhaber der Wohnungen (ausgenommen der Härtefälle, ...) zahlen für den vermeintlichen Vorteil der Nutzungs-Möglichkeit des ö.-r. Rundfunks.
Damit verstoßen die Politiker und die Verwaltungsrichter gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und gegen die Verfassung aus Artikel 3 Abs.1 Grundgesetz.

Zwei Dinge die ich mal in den Raum werfen möchte:

<Ironie-mode on>
Selbstverständlich gibt es eine Gruppe, die einen Vorteil hat, und eine Gruppe, die keinen Vorteil hat:
Die Gruppe die einen Vorteil hat, sind diejenigen, die ihre opulenten Bezüge und Pensionen aus dem eingenommenen Beiträgen finanziert bekommen.
Die andere Gruppe die keinen Vorteil hat, sind diejenigen, die dieses bezahlen müssen.
<Ironie-mode off>

Und weil es eben immer mehr Personen mit der Zeit gab, die sich aus diesem System ausgeklinkt haben (ausklinken konnen!), wurde zum jahr 2013 auf die Wohnungsabgabe umgestellt....
Jetzt ist man kaum noch in der Lage, sich dem System zu verweigern, und wenn man es macht, muss man mit übelsten Repressialen rechnen und hinnehmen. (Nichts destotrotz verweigere ich dennoch).

Es geht doch bei der ganzen Beitragseinnahme überhaupt nicht um Einhaltung von Gesetzen oder die Erbringung von tatsächlichen Vorteilen..... Es geht einzig und allein darum, eine Auffangesellschaft (der ÖR allgemein) für abgehalfterte Politiker und der Politik genehme Personen zu finanzieren.

Das was man uns da als "Programm" vorsetzt, ist doch keine 8,5 Mrd wert..... Man muss sich einmal die Summe verinnerlichen, und mit dem "Programmangebot" vergleichen... Billig produzierte Sendungen, Wiederholungen bis zum abwinken (ich habe noch nie sooft ein Dejavu erlebt wie beim durchzappen durch die ÖRs), und eigentlich vollkommen am eigentlichen Auftrag vorbei produziert.

Aber wenn man sich so manche Unternehmen anschaut, dann kennt man dieses Verhalten: Billig produzieren (oder billig eingekaufte Ware) um die Investitionen/Ausgaben so gering wie möglich zu halten, aber gleichzeitig den maximalen Gewinn herausholen.... Genau dieses Prinzip erleben wir doch bei den ÖRs. Nur bei einem Unternehmen, dass ohne Zwangsgelder ein solches Verhalten an den Tag legt, ist die Zukunft ziemlich sicher vorhersagbar.....

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Februar 2017, 04:06 von Bürger«

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  • Beiträge: 5.038
Die Ironie gefällt mir Adonis. :)

Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser Vorgabe bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Lasst euch nicht den Sand in die Augen streuen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 09:49 von Viktor7«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Wenn die Nutzungs-Möglichkeit ein Sondervorteil (erforderlich für eine Beitragsabgabe) sein soll, dann muss es eine kleine zahlende Gruppe geben, die den Sondervorteil hat und es muss eine große nicht beitragspflichtige Gruppe geben, die den Sondervorteil nicht hat.

Ich würde mich nicht auf die Verhältnisse der Gruppen festlegen sondern einfach feststellen, dass es eine Gruppe mit Sondervorteil gibt und einen andere, die diesen nicht besitzt. Das reicht und entspricht der Diskussion in diversen Gutachten, warum die Abgabe, die "Rundfunkbeitrag" genannt wird, eine unter falscher Flagge segelnde Steuer ist.

Zitat von: BVerfG
Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.

Die Härtefälle, Befreiung der Konsulate, ... werden nicht nach dieser Vorgabe bestimmt und sind damit für die Differenzierung nach Art. 3 Abs. 1 GG zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils nicht relevant.

Die theoretische Nutzungs-Möglichkeit hat jedoch die ganze Allgemeinheit. Somit existiert der Sondervorteil gar nicht. Er hat sich in Luft aufgelöst. Es wird eine Eventualität bebeitragt, den die Allgemeinheit ohnehin durch tausend andere Quellen/Internet schon hat. Für die Nichtnutzer und die Millionen Bürger, die aus Sorge vor Repressalien aktuell noch die Zwangs-Zahlungen leisten, wandelt sich der vorgegaukelte Vorteil in eine finanzielle Nötigung und psychische Belästigung.

Schön auf den Punkt gebracht und in Übereinstimmung nicht nur mit den mir vorliegenden Gutachten, sondern sicher auch mit einer sehr großen Gruppe der Bürger. Die eigentlich spannende Frage ist, ob dies das BVerfG beeindruckt. Bzw. entsprechend meiner eher pessimistischen Erwartung: wie reden die das jetzt schön, dass munter von allen weiter kassiert werden kann? Immerhin entstammen ja nicht wenige der Privilegien des ÖRR den Urteilen des BVerfG in der Vergangenheit. Man kann das an einem Beispiel ganz einfach prüfen. In GG §5 wird die Pressefreiheit und die der Berichterstattung im Rundfunk gewährleistet; von der Pflicht der Bürger öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreiben zu lassen und zu finanzieren steht da kein Wort, kein Gedanke. Und selbst wenn wir Wahlbürger uns entschieden hätten ÖRR zu betreiben, so ergibt sich daraus ja keineswegs, dass dieser nicht über Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert werden kann bzw. darf und ebenso nicht, dass jeder in gleicher Höhe zahlen muss. Das Argument, nur so sei die Unabhängigkeit der Anstalten zu gewährleisten ist aus zwei Gründen hirnrissig. Erstens habe die vergangenen Jahrzehnte gezeigt, dass sehr wohl ein starker politischer Einfluss vorhanden ist. Seit der Gründung des ZDF verwundert das kaum. Und zweitens werden auch andere Institutionen aus Steuermitteln (teil-)finanziert, Theater, Opernhäuser, Filmfestivals usw., ohne dass Einfluss auf die Inhalte der jeweiligen Veranstaltungen genommen wird, bzw. so doch, dieser sicher nicht höher zu veranschlagen ist als auf den ÖRR.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 10:37 von Viktor7«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Danke.

"eine große nicht beitragspflichtige Gruppe"

wurde ersetzt durch:"eine nicht beitragspflichtige Gruppe"

Anm.: Kleine Gruppe, die den Sondervorteil haben muss, wird in den Urteilen des BVerfG erwähnt.

Beitrag weiter oben in hiesigem Thread unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21923.msg140196.html#msg140196


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2017, 16:18 von Bürger«

b
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Screenshot von heute, 02.07.2017
Umfrage huffington post
"Finden Sie, dass der Rundfunkbeitrag abgeschafft werden soll?"
http://www.huffingtonpost.de/2017/01/29/gez-mutter-gefaengnis_n_14473212.html

85%: "JA"

Anhang.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Juli 2017, 16:22 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

 
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