Die erste Antwort gebe ich mir gleich mal selbst auf dieses Thema.
Mit dem Recht der Europäischen Union, das maßgeblich vom EU-Parlament gesetzt wird, (künftig übrigens noch stärker als bisher), ist es nicht vereinbar, auf Basis einer Meinung hinter Gitter zu wandern, die nicht mit politischen Ansichten, bzw. der Intention eines oder mehrere Unternehmen und/oder staatlichen Stellen, übereinstimmen.
Die im dt. Rundfunkbereich vorhandene eu-rechtswidrige Praxis, jene Leute bspw. hinter Gitter zu stecken, die sich dem Rundfunkwahn in der einen oder anderen Weise verweigern, ist nicht mit europäischem Recht vereinbar.
Die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbarten, rechtsverbindlichen Grundrechte sind absolut und nur dort eingrenzbar, wo das Recht der EU selbst eine Einschränkung vornimmt.
Es ist nicht im Interesse der Europäischen Union, andere Meinungen zu unterdrücken, sofern diese frei von Beleidigungen jeder Art geäußert werden.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;