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Allgemeines => Dies und Das! => Thema gestartet von: pinguin am 24. Juni 2017, 20:42

Titel: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 24. Juni 2017, 20:42
EU-Parlament:

Seitens des EU-Parlamentes hat es zur Thematik eine klare Aussage, die in einem älteren Dokument gefunden wurde:

Das Europäische Parlament, (http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:JOC_1987_318_R_0100_01&qid=1498289333425&from=DE)[...]

Zitat
E.    unter Hinweis *** für die Wahrung der Menschenrechte und für Gerechtigkeit,
[...]
2.
     verurteilt die Anwendung der Beugehaft als Mittel, die Bürger aufgrund ihrer  Meinungsäußerungen zu verfolgen und ihnen damit ihr Recht auf einen Prozeß zu  nehmen; 
[...]
4.
     ersucht die *** Behörden, die international anerkannten Grundrechte, insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Selbstbestimmung, zu respektieren; 
5.
     beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission,  den im Rahmen der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zusammentretenden Außenministern, den Regierungen der Mitgliedstaaten sowie den *** Behörden zu übermitteln. 

Das Europäische Parlament ist das Gesetzgebungsorgan der EU. (https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies/european-parliament_de)

EU-Kommission

Beugehaft
Einige wenige Dokumente, die sich auf Kindeswohl und Co. beziehen, wo Beugehaft unter bestimmten Umständen angeordnet werden darf.

Erzwingungshaft
Verlinkt sei hier eine Stellungnahme des Bundesverbandes Deutscher Inkassounternehmen e. V.
 (http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/debtor_assets/contributions/civil_society/bundesverband_deutscher_inkasso_unternehmen_ev_de.pdf) aus 2008, in der es um die effiziente Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen geht.

Zitat
Zu Frage 1:
Sehen Sie auf Gemeinschaftsebene Handlungsbedarf, um die Vermögensverhältnisse  von Schuldnern transparenter zu machen?
Meinen Sie, dass dem Spannungsverhältnis zwischen Zwangsvollstreckung und Schuldnerschutz oder der Rolle nichtstaatlicher Stellen bei der Zwangsvollstreckung
besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist? Wenn ja, welche Aspekte sind Ihrer Ansicht nach von Bedeutung?
[...]
b)   Der Zwangsvollstreckung liegt ein gerichtlicher Titel zugrunde, der die Zahlungspflicht des Schuldners rechtskräftig feststellt. [...]

Zitat
Zu Frage 8:
Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sollte die Abgabe einer solchen
Erklärung verlangt werden können? Sollten unzutreffende Aussagen in der Erklärung
geahndet werden? Wenn ja, wie?
a)   Voraussetzung für die Abgabe der Erklärung sollte ein vorläufig vollstreckbarer
gerichtlicher bzw. rechtskräftiger Titel sein.[...]

Zwangshaft

Anbei dann auch noch die Stellungnahme des dt. Anwaltsvereines (http://ec.europa.eu/justice/news/consulting_public/debtor_assets/contributions/national_legal_associations/german_bar_association_de.pdf) zur gleichen Thematik

Zitat
II.
   Schuldverhältnisse regeln grundsätzlich nur die Beziehungen zwischen den Personen, die an ihnen beteiligt sind. Nur im Hinblick auf diese Beteiligten hat sich
der Schuldner auch aus seiner Privatsphäre herausbegeben. Daraus folgt, dass der
Schuldner Transparenz nur gegenüber diesen Beteiligten hinnehmen muss. Das werden namentlich der Gläubiger sein und die Personen und Institutionen, die der
Gläubiger in Anspruch nehmen muss, um seine Forderung durchzusetzen (Gerichte,
Vollstreckungspersonen). Die insoweit hinzunehmende Transparenz darf nicht zum
Freibrief für drittinteressierte Andere (insbesondere staatliche Stellen) werden, sich 
der bekannt werdenden Daten in schuldverhältnisfremdem Kontext zu bedienen.
Das "Schuldverhältnis" im Bereich Rundfunkbeitrag besteht zwischen Bürger und der für ihn zuständigen LRA; nicht zwischen Bürger und dem BS.

Der EuGH in einer Entscheidung, die zumindest den Begriff "Erzwingungshaft" 2x benennt.
 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Ersatzfreiheitsstrafe&docid=151521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=520010#ctx1)

Rn. 64
Zitat
Im Kontext der Ausgangsverfahren ist jedoch festzustellen, dass der Verstoß eines Wirtschaftsteilnehmers gegen eine Regelung *** nicht zu Sanktionen führen kann, wenn diese Regelung mit Art. 56 AEUV nicht vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., EU:C:2007:133, Rn. 63 und 69, sowie Dickinger und Ömer, EU:C:2011:582, Rn. 43).
Hier ging es eben um Erzwingungshaft in Folge des nicht genehmigten Betreibens von Spielautomaten; auch von Betriebsschließung ist hier die Rede. Letztens alles vom EuGH gekippt.
Titel: Re: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 24. Juni 2017, 21:04
Die erste Antwort gebe ich mir gleich mal selbst auf dieses Thema.

Mit dem Recht der Europäischen Union, das maßgeblich vom EU-Parlament gesetzt wird, (künftig übrigens noch stärker als bisher), ist es nicht vereinbar, auf Basis einer Meinung hinter Gitter zu wandern, die nicht mit politischen Ansichten, bzw. der Intention eines oder mehrere Unternehmen und/oder staatlichen Stellen, übereinstimmen.

Die im dt. Rundfunkbereich vorhandene eu-rechtswidrige Praxis, jene Leute bspw. hinter Gitter zu stecken, die sich dem Rundfunkwahn in der einen oder anderen Weise verweigern, ist nicht mit europäischem Recht vereinbar.

Die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbarten, rechtsverbindlichen Grundrechte sind absolut und nur dort eingrenzbar, wo das Recht der EU selbst eine Einschränkung vornimmt.

Es ist nicht im Interesse der Europäischen Union, andere Meinungen zu unterdrücken, sofern diese frei von Beleidigungen jeder Art geäußert werden.
Titel: Re: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: KlarSchiff am 24. Juni 2017, 21:37
Da die vom Gebührenzahler finanzierten ÖR_Anstalten durch die Bank EU-freundlich agieren, ist von dieser Seite wohl keine Kritik zu erwarten.
Titel: Re: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 24. Juni 2017, 23:01
da die vom Gebührenzahler finanzierten ÖR_Anstalten durch die Bank EU-freundlich agieren
Tun sie das?

EU-freundlich ist, was der EU, ihrer Wirtschaft und ihren Bürgern globale Handelsbeziehungen schafft wie bewahrt, damit die EU-Wirtschaft also stärkt und nicht schwächt, und das zwar im Rahmen europäischer Grundwerte, aber sonst frei von jeder Art von Scheuklappe realisiert.

Darüberhinaus wundert mich Deine Antwort.
Titel: Re: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: pinguin am 25. Juni 2017, 04:47
Nachtrag zum Eröffnungsbeitrag:

Hatte doch glattweg bei der benannten EuGH-Entscheidung AZ und Link vergessen

-> Rechtssache C-390/12 (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=Ersatzfreiheitsstrafe&docid=151521&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=762838#ctx1)
Titel: Re: Beugehaft/Erzwingungshaft -> EU-Recht
Beitrag von: KlarSchiff am 25. Juni 2017, 09:55
Zitat von: KlarSchiff am Gestern um 21:37

    da die vom Gebührenzahler finanzierten ÖR_Anstalten durch die Bank EU-freundlich agieren
Tun sie das?

Ja!