Und wer meint, Verletzungen der Menschenwürde gäbe es nur bei YouTube, der sollte sich mal den Bildblog zu Gemüte führen.
Oder unsere Gesetzgebung, wenn wir schon dabei sind.
Wir müssen endlich aufwachen und sehen, wohin das alles führt: Zu einer Zersetzung unserer Grundrechte, gegen die wir alle noch zu wenig unternehmen (soviel dazu, daß der ö.-r. R. wichtig für die Demokratie ist, darum werden wir auch so gut informiert!), bis wir irgendwann gar nichts mehr unternehmen können, weil noch nicht einmal mehr theoretisch vorausgesetzt wird, daß die Grundrechte noch irgendeine Gültigkeit haben.
Der Staat hat sich nicht in die Meinungs- oder künstlerischen Äußerungen der Bürger einzumischen!
Art. 5 Abs. 1 GG
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.