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Autor Thema: Schwerbehinderung GEZ Bestätigung Befreiung Merkzeichen RF durch Rundfunanstalt  (Gelesen 2840 mal)

E

EVH

  • Beiträge: 20
Hallo,

Person X hat eine Frage bezüglich Schwerbehinderung mit Eintrag RF vor dem Zeitraum vom 01.01.2013.

Bei Prüfung durch einen GEZ Prüfer hat Person X immer einfach nur seinen Schwerbehindertenausweis mit Eintrag RF beim Prüfer vorgezeigt. Damit war die Sache erledigt. Eine schriftliche Bestätigung hat Person X seitens der Rundfunkanstalt nie erhalten.

Gibt es hier Personen, die eine schriftliche Bestätigung / Anerkennung ihrer Rundfunkbefreiung erhalten haben?

Danke & Grüße
EVH


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  • Moderator
  • Beiträge: 3.270
Es gibt seit Anfang 2013 keine Befreiung mehr für Schwerbehinderte - Ausnahme:

RBStV §4 (1) 10
Zitat
taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches oder nach § 27d des Bundesversorgungsgesetzes.

Schwerbehinderte müssen seit 2013 ein Drittel des aktuellen Rundfunkbeitrags zahlen.

RBStV §4 (2)

Ich glaube, die Frage im Anfangspost beinhaltet noch einen anderen Gedankengang. Sie ist aber etwas unglücklich gestellt. Falls es keine Personen gibt (wie eben auch bei Person EVM), die eine Bestätigung erhalten haben, wird auch keiner antworten können.

Was ist denn der Hintergrund dieser Frage?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2017, 13:38 von seppl«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

o
  • Beiträge: 1.575
Auch wenn die Schergen sonst alles versuchen,... im Falle des Merkzeichens RF ist es geregelt.

Es gibt einen Antrag für eine Ermäßigung zum Download.

Man braucht einen Bescheid von einem Dritten. Ist zwar gegen das Gesetz, aber die Schergen wollen es so. Genau für solche Nachweise gibt es den Schwerbehindertenausweis - der auf gutem Papier gedruckt ist, mit Passfoto, Stempel und Lochungen versehen ist. Und nicht irgendwelche Extrablätter, nämlich:

Der Drittbescheid besteht hier darin, dass die Sozialbehörde noch einmal auf einem eigenen Stück Papier bestätigt, dass der S-Ausweis das Merkzeichen RF trägt und seit nn.nn.nnnn gültig ist.

Die Sozialbehörde weiß von diesem Verfahren, und die dort Beschäftigten dürften wegen der illegalen Extrawürste der öffentlich-rechtlichen Schergen reichlich angenervt sein. Das kostet Zeit, die vor allem den anderen Besuchern im Warteraum fehlt. Aber die Behördenleiter machen halt auch nix gegen den öR. Der öffentliche Rundfunk ist das große Monster in Deutschland, vor dem mittlerweile die gesamte öffentliche Verwaltung kuscht.

Wichtig ist das Datum. Bitte drauf achten, dass es sich um das Datum handelt, seit welchem das RF-Zeichen besteht. Und, nach relativ kurzer Zeit, kommt sogar ein "Bescheid" der LRA, die die Ermäßigung ausdrücklich feststellt und zubilligt.

Man rechne damit, dass die Schergen vom Geheimdienst noch versuchen, Formfehler zu finden und sie als Steine auf den Weg zu legen.

Hartnäckig bleiben. Die Folterknechte schauen sich das alles genau an.

Hoffe, fiktiv geholfen zu haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Juni 2017, 14:12 von DumbTV«

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EVH

  • Beiträge: 20
Um die Fragestellung nochmal genauer zu formulieren.

Es geht um den Zeitraum vor dem 01.01.2013 und um die Frage ob jemand jemals eine schriftliche Bestätigung der Schwerbehinderung nach Prüfung des Haushalts durch einen GEZ Mitarbeiter / Prüfer oder die zuständige Rundfunkanstalt erhalten hat.

Bei Person X geschah dies nie. Der GEZ Mitarbeiter / Prüfer hat den Schwerbehindertenausweis vorgezeigt bekommen und damit war die Sache erledigt.

Es geht also darum, ob eine behinderte Person mit Eintrag RF eine Bescheinigung / Anerkennung der Befreiung in schriftlicher Form von einer Rundfunkanstalt bekommen hat; bzw. wie die Regelung der Anerkennung für das Merkzeichen RF seitens der Rundfunkanstalt im Zeitraum vor dem 01.01.2013 konkret aussah.

Im genannten Fall bestreitet die Rundfunkanstalt von der Befreiung vor dem 01.01.2013 gewusst zu haben. Person X ging davon aus, dass die Rundfunkanstalt über die Befreiung informiert war.

Danke & Grüße
EVH


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Ach so, es geht um einen historischen Sachverhalt?! Was damals (vor 2013) passiert oder nicht passiert ist, ist jetzt (2017) sowieso unerheblich, ebenso, ob die LRA von der Befreiung gewusst haben will oder nicht.

Also gut, klären wir eine historische Frage.

Es geht nur um die Zeit vor 2013.

- Hat der Schwerbehinderte überhaupt je eine Teilnehmernummer bei der GEZ gehabt?

    Falls "Nein", dann gab es logo auch keine Befreiung, denn der Schwerbehinderte war nicht einmal angemeldet. Der GEZ-Spion hätte den Schwerbehinderten zu einer Anmeldung drängen müssen (was an sich auch seine Aufgabe ist), und der Schwerbehinderte wäre dann zum Sozialamt getapert (mit RF kann man meistens noch laufen^^) und hätte sich dort gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises befreien lassen. (Meiner Erinnerung nach war das zuständige Sozialamt und nicht ein Postkasten in Köln wirklich die richtige Anlaufstelle und der wertvolle Ausweis ein valides Dokument. Ein Zeichen dafür, dass vor 2013 verwaltungsrechtlich noch sehr viel in Ordnung war.)

   Falls "Ja", sollte er später auch einen Wisch auf bekanntem graubraunem Behördenpapier bekommen haben, auf dem die Teilnehmernummer steht und dass er mit dieser Teilnehmernummer von der Rundfunkgebühr befreit ist. Ohne Wisch hätte er regelmäßig eine RF-Gebühr-Rechnung bekommen müssen mit diesen 19 Mark(???) monatlich.

So, wie der Sachverhalt geschildert wird, hatten seinerzeit der Spion (der ja nur auf teilnehmerkontofreie Einwohner zugeht) und die GEZ in Kölle beide geschlafen. Auch gut.



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Sind Forderungen von vor 2013 nicht verjährt?
Oder ist es eine prinzipielle Frage?


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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EVH

  • Beiträge: 20
Danke ope23,

Problem hierbei ist, dass Person X zu diesem Zeitpunkt keine eigene Wohnung hatte, sondern noch im Haus der Eltern wohnte und dort gemeldet war. Daher war Person X unter der Teilnehmernummer der Eltern gemeldet. Allerdings sagt die Rundfunkanstalt sie habe diesbezüglich keinen Eintrag.

Einen Hinweis sich anzumelden hat Person X (soweit sie sich erinnert) vom GEZ Heini zu dieser Zeit nicht bekommen. Dem hat sie nur den Ausweis gezeigt und alles war gut.

Person X zog später in eine eigene Wohnung um. Kurz nach Einzug hatte Person X eine Postkarte von einem GEZ Heini im Briefkasten. Daraufhin hat Person X hat eine Kopie des Schwerbehindertenausweises formlos an die GEZ geschickt und dachte damit sei die Sache erledigt, da sich weder die RA noch der GEZ Heini meldete. Aber die RA sagt nun sie habe nie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises vor 01.01.2013 erhalten und auch sei Person X dort überhaupt nicht bekannt gewesen.

Da fragt sich Person X natürlich wieso der GEZ Heini sie kurz nach dem Einzug aufgesucht hat und ihr eine Nachricht in den Briefkasten geworfen hat.

Es geht darum, dass Person X seine Schwerbehinderung nach dem 01.01.2013 erst mit Verzögerung der Rundfunkanstalt gemeldet hat. weil sie davon ausging, dass der Rundfunkanstalt die Schwerbehinderung bekannt war. Nun will die RA für diesen Zeitraum natürlich die volle Summe sehen, was Person X nun mal überhaupt nicht einsieht, da sie weder einen Fernseher besitzt, noch das Angebot des ÖRR nutzt und auch gar nicht nutzen will. Ausserdem ist die Behinderung seit den 90er Jahren mit Merkzeichen RF anerkannt.

Daher hier die Frage, welche Abläufe und Vorgehensweisen es vor dem 01.01.2013 für Schwerbehinderte mit Eintrag RF gab.

Grüße


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Der GEZ-Heini hat eine Nachricht eingeworfen, mutmaßlich stand darin die Bitte, sich bei der GEZ anzumelden. Das ist offenbar nicht geschehen. Person X war mutmaßlich nie bei der GEZ gemeldet.

Ich kann mir gut vorstellen, dass seinerzeit die Kopie des Schwerbehindertenausweises in einem Ordner für Sachen gelandet ist, die nirgendwo zugeordnet werden können. Denn es fehlte bereits eine Teilnehmernummer für die betreffende Person. Der Ordner dürfte jetzt längst in einem Bergwerksstollen vergammeln, da geht keiner nochmals hin und fischt die alte Kopie heraus.

Ich empfehle, einfach vollkommen zu vergessen, was vor 2013 eingereicht wurde und sonst noch geschehen ist. Wenn nichts in den Akten steht und wenn Person X kein behördliches Dokument hat, dann ist Person X bis 2013 ein gesunder Mensch gewesen. Wenn die Schergen offenbar nun kein Geld für Zeiten vor 2013 wollen, dann Klappe halten. Ansonsten haben wir ein ganz neues Problem.

Jetzt kommt nun die Zeit nach 2013 ins Spiel...

Offenbar gibt es ein Schreiben der Schergen (=Beitragsservice), in welchem die Person X aufgefordert wird, einen "vollen" Betrag zu zahlen. Mutmaßlich gibt es jetzt sogar eine Beitragskontonummer, und mutmaßlich wurde diese durch Direktanmeldung erzeugt; vielleicht hat Person X sich aber auch selbst zu erkennen gegeben.

Dann ist der Weg einfach wie von mir bereits beschrieben: Antrag auf Ermäßigung stellen, Drittbescheid beifügen, ein bissel kämpfen, und gut ist und monatlich 6 Euro abdrücken.

Die Sozialbehörde soll unbedingt draufschreiben, dass die Schwerbehinderteneigenschaft
seit nn.nn.199n besteht. Dann wird auch rückwirkend zum 1.1.2013 nur der ermäßigte Betrag verlangt - so steht es im RBStV.

Im Moment sehe ich ganz pragmatisch kein Problem.

Die 6 Euros monatlich sind dann seit 2013 erstmal fällig.

Ob man politisch aktiv wird und diese 6 Euro monatlich nicht zahlt, ist eine Baustelle, in der wir uns im gesamten Forum bewegen...


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