Auch wenn die Schergen sonst alles versuchen,... im Falle des Merkzeichens RF ist es geregelt.
Es gibt einen Antrag für eine Ermäßigung zum Download.
Man braucht einen Bescheid von einem Dritten. Ist zwar gegen das Gesetz, aber die Schergen wollen es so. Genau für solche Nachweise gibt es den Schwerbehindertenausweis - der auf gutem Papier gedruckt ist, mit Passfoto, Stempel und Lochungen versehen ist. Und nicht irgendwelche Extrablätter, nämlich:
Der Drittbescheid besteht hier darin, dass die Sozialbehörde noch einmal auf einem eigenen Stück Papier bestätigt, dass der S-Ausweis das Merkzeichen RF trägt und seit nn.nn.nnnn gültig ist.
Die Sozialbehörde weiß von diesem Verfahren, und die dort Beschäftigten dürften wegen der illegalen Extrawürste der öffentlich-rechtlichen Schergen reichlich angenervt sein. Das kostet Zeit, die vor allem den anderen Besuchern im Warteraum fehlt. Aber die Behördenleiter machen halt auch nix gegen den öR. Der öffentliche Rundfunk ist das große Monster in Deutschland, vor dem mittlerweile die gesamte öffentliche Verwaltung kuscht.
Wichtig ist das Datum. Bitte drauf achten, dass es sich um das Datum handelt, seit welchem das RF-Zeichen besteht. Und, nach relativ kurzer Zeit, kommt sogar ein "Bescheid" der LRA, die die Ermäßigung ausdrücklich feststellt und zubilligt.
Man rechne damit, dass die Schergen vom Geheimdienst noch versuchen, Formfehler zu finden und sie als Steine auf den Weg zu legen.
Hartnäckig bleiben. Die Folterknechte schauen sich das alles genau an.
Hoffe, fiktiv geholfen zu haben.