Nach unten Skip to main content

Autor Thema: [Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern  (Gelesen 23147 mal)

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern (alte Version)
Achtung! Bitte die aktuelle, überarbeitete Version im Folgebeitrag beachten!


- an die Rundfunkanstalt oder/und
- an den Beitragsservice zu versenden:

- wichtig: per Fax mit Sendeprotokoll / Einschreiben

Zitat
per Fax / Einschreiben

VON (Absender)
Name ______________
Straße ______________
PLZ ORT____________


AN (Adresse)
Rundfunkanstalt/Beitragsservice
____________________
____________________
____________________

(Absender-Ort, Datum:) ___________________


Betr.: Rundfunkbeitrag, Rückerstattung geleisteter Beiträge
Beitragsnummer _______________________________


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verfassungskonformität des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) wird derzeit von dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Verfassungsbeschwerden sind bereits anhängig.

Trotz meiner Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des RBStV und eines Rundfunkbeitrages, welcher unabhängig von Einkommen und Nutzungsverhalten pauschal zu entrichten ist, habe ich im Jahr 2013 den Rundfunk­bei­trag zunächst (unter Vorbehalt) beglichen.

Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Rundfunkbeitrags­staatsvertrages fest­stellen, können laut Information des AZD Beitragsservice ge­leis­tete Bei­träge auf Antrag zu­rück­erstattet werden, wenn diese Rückforderungsansprüche nicht verjährt sind. Erstattungs­ansprü­che verjähren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung (§ 10 Abs. 3 RBStV). In § 195 BGB wird die Verjährung mit drei Jahren angegeben.

Nach meiner Kenntnis müssten die von mir im Jahr 2013 gezahlten Beiträge also Ende 2016 verjähren.

Hiermit mache ich sicherheitshalber meine Rückerstattungsansprüche geltend für den Fall, dass die Rechtsgrundlage für die Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichter­liche Ent­scheidung entfällt.

Ich beantrage daher, die von mir 2013 geleisteten Beiträge in Höhe von …......... € an mich zurückzuerstatten.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie bereit sind, mir gegenüber insofern auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte außerdem um Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen



_____________________
        (Unterschrift)


Bitte auch beachten:

[Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134235.html#msg134235

Weitere Informationen:


Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg130748.html#msg130748
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg133858.html#msg133858

Diskussion / Erfahrungsaustausch bitte unter:

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg130707.html#msg130707


keine Rechtsberatung!



*Edit "Bürger":
Letzter Absatz auf Bitte von "nichtnutz" ergänzt.
Thread in Überarbeitung befindlich und mindestens vorübergehend noch geschlossen.
Alle Angaben ohne Gewähr! Keine Rechtsberatung!
Danke für das Verständnis.



- wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2016, 02:06 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Aufgrund der Erkenntnisse in dem Thread/Beitrag

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136774.html#msg136774
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg136789.html#msg136789

wurde der bisherige Brief angepasst (aktueller Stand: 16.12.2016):


[Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern

- an die Rundfunkanstalt oder/und
- an den Beitragsservice zu versenden:

- wichtig: per Fax mit Sendeprotokoll / Einschreiben-Rückschein

! Hinweis: blaue Einträge im Text beachten + löschen !

Zitat
[per Fax mit Sendebericht / Einschreiben-Rückschein]

per Fax / Einschreiben
VON [Absender]
____________________
____________________
____________________


AN [Adresse]
Rundfunkanstalt/Beitragsservice
____________________
____________________
____________________

[Absender-Ort, Datum:] __________________________________


Betr.: Rundfunkbeitrag, Rückerstattung geleisteter Beiträge
Beitragsnummer ___________________________________


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verfassungskonformität des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages (RBStV) wird derzeit von dem Bundesverfassungsgericht geprüft. Verfassungsbeschwerden sind bereits anhängig.

Trotz meiner Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit des RBStV und eines Rundfunkbeitrages, welcher unabhängig von Einkommen und Nutzungsverhalten pauschal zu entrichten ist, habe ich im Jahr 2013 den Rundfunk­bei­trag zunächst (unter Vorbehalt) beglichen.

Sollte das BVerfG die Verfassungswidrigkeit des aktuellen Rundfunkbeitrags­staatsvertrages fest­stellen, können laut Information des AZD Beitragsservice ge­leis­tete Bei­träge auf Antrag zu­rück­erstattet werden, wenn diese Rückforderungsansprüche nicht verjährt sind. Erstattungs­ansprü­che verjähren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung (§ 10 Abs. 3 RBStV). In § 195 BGB wird die Verjährung mit drei Jahren angegeben.

Nach meiner Kenntnis müssten die von mir im Jahr 2013 gezahlten Beiträge also Ende 2016 verjähren.

Hiermit mache ich sicherheitshalber meine Rückerstattungsansprüche geltend für den Fall, dass die Rechtsgrundlage für die Rundfunkbeitragspflicht durch eine rechtskräftige höchstrichter­liche Ent­scheidung entfällt.

Ich beantrage daher, die von mir 2013 geleisteten Beiträge in Höhe von …........... € an mich zurückzuerstatten.

Eine Begründung hatte ich Ihnen mit früherem Schreiben (vom …............................) bereits mitgeteilt bzw. entnehmen Sie bitte der Anlage zu diesem Schreiben. Weitere Begründungen behalte ich mir vor.

Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie bereit sind, mir gegenüber insofern auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Ich bitte außerdem um Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens sowie um eine klärende Antwort innerhalb von drei Wochen.

Mit freundlichen Grüßen



_____________________
        (Unterschrift)

Anlage
Vorbehaltsbegründung***)beifügen - Infos siehe Folgebeitrag
! Hinweis: blaue Einträge oben im Text beachten + löschen !


Bitte auch beachten:

[Aktion] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20729.msg134235.html#msg134235

Weitere Informationen:


Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg130748.html#msg130748
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg133858.html#msg133858

Diskussion / Erfahrungsaustausch / neue Infos bitte unter:

Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg130707.html#msg130707


- wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2017, 17:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 11.745
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[Beispiel-Brief] Rückforderung bezahlter Beiträge, Verjährung verhindern
Begründungs-Text



1.  ***) Vorbehaltsbegründung muss erfolgen (und wird beigefügt). Eine ausführliche aktuelle Vorbehaltsbegründung steht im Forum leider derzeit noch nicht zur Verfügung.

   [...Platzhalter für neuen link...]


Alternativ kann zunächst weiterhin verwendet (und später ergänzt) werden:

a) dieser ältere Text von Akademie.de,
https://www.akademie.de/file/135391/download
(Wichtig: rechtliche Formulierungen beibehalten!)

Weitere Informationen s.: https://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt

b) Kurzfassung (ergänzbar mit aktuellen Erkenntnissen/Gutachten etc.)*)

  Rückforderung unter Vorbehalt geleisteter Beiträge - Verjährung?
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19613.msg137045.html#msg137045

*) Für Ergänzungen finden sich im Forum Anregungen in diversen Widerspruchs- und Klagebeispielen

  Neue Klagebegründungen aufgrund Urteil des BVerwG vom 16./17. März?
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18784.msg122745.html#msg122745

  Klagen und deren Inhalte im Überblick
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8416.msg59970.html#msg59970[/center]

sowie hier:

  Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
  http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg45115.html#msg45115

2.  Hier nicht Thema sind besondere Fälle, in denen rechtsgrundlos Beiträge bezahlt wurden (z.B. Kriterien für Beitragsbefreiung haben 2013 vorgelegen?; Befreiung aus sozialen Härte­fall­gründen soll nachträglich geprüft werden?; Doppelzahlung durch Mit-Wohnungs-Inhaber/in; oder ähnliche persönliche Situationen...). Auch solche Rückforderungen unterliegen der Verjährung. Für solche indiviuelle Rückforderungen müsste der obige Brief abgewandelt werden, der genaue Sachverhalt, aufgrund dessen die Rückforderung beantragt wird, müsste darin geschildert werden


- wichtig: Vorstehendes stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur persönliche Meinung. Alles ohne Gewähr - Die Ausführungen hier und im Forum ersetzen keine anwaltliche Beratung !


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Dezember 2016, 02:07 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben