siehe auch aktuelles Beispiel unter
Verjährung von Rundfunkbeiträgen und Verjährungshemmung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17015.msg143534.html#msg143534
Anmerkung zu meinem dortigen Beitrag: ich habe dort leider fälschlich den Zeitraum 01.06.2013 bis 31.12.2016 für die im März 2016 gestellte Forderung angegeben. Tatsächlich wurden nur sogn. Beiträge bis 31.12.2013 festgesetzt. Erst daraus wird klar, dass ich tatsächlich damit rechne, dass irgendwann vor dem 01.01.2018 für 2014 ebenfalls ein Bescheid eintrudelt; falls sich nicht das BVerfG tatsächlich dazu herablässt noch in diesem Jahr zu entscheiden.
Das sich das Verhalten mir gegenüber ggf. von anderen Fällen auch des NDR unterscheidet, liegt vielleicht daran, dass ich den sogn. Beitrag bereits für Januar 2013 schuldig blieb und zu einem Zeitpunkt Klage beim VG einreichen konnte, als dieses noch keine generelle Vorgehensweise entwickelt hatte. Was, ganz nebenbei, auch auf den NDR zutreffen könnte. Ich weiß andererseits zuverlässig, dass ich nicht der erste bin, der Klage eingereicht hat.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.