Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Widerspruchsbescheid ... nach 14 Monaten erhalten  (Gelesen 22049 mal)

d

denyit

fyi: Die Form des Widerspruchbescheids wird hier diskutiert:

Strategisches Vorgehen bei nicht förmlicher Zustellung d. Widerspruchsbescheids?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18017.0.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Februar 2017, 05:03 von DumbTV«

s
  • Beiträge: 66
Person Y hat letzte Woche, 1 1/2 Jahre nach ihrem Widerspruch, auch den Widerspruchsbescheid erhalten. Person Y ist sofort aufgefallen, dass der Widerspruchsbescheid
1) vom Beitragsservice gekommen ist
2) zumindest von einem dort tätigen Mitarbeiter unterschrieben worden ist und
3) die Zustellung nicht nach den  den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes erfolgt ist.

Person Y bezweifelt, dass eine fristwahrende Anfechtungsklage gegen den "formal ungültigen" Widerspruchsbescheid tatsächlich etwas bringen kann, so dass sie jetzt die "echte" Klage vorbereitet.  >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 22:06 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Richtig so >:D


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

D
  • Beiträge: 4
Der Name Ma**cus

Bei Durchsicht d. umfangreichen Korrespondenz mit dieser "Behörde" in Köln ist mir aufgefallen, dass die sogar schreiben: "Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel".

Auf Schreiben ist links vermerkt: Saarländischer Rundfunk, Funkhaus Halberg, 66100 Saarbrücken
rechts BEITRAGSSERVICE

Mit freundlichen Grüßen
Saarländischer Rundfunk

Kuvert stammt aus Köln


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 22:07 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1
Hallo!

Interessanter Sachverhalt zu Formfehler des BS:

Widerspruchsbescheid Berlin 2016

Frau. Fiktiv bekommt vom Finanzamt eine Zahlungsaufforderung und legt Widerspruch ein.
In der Zwischenzeit frischt Fiktiv nach all den Monaten GEZ Ruhe, bis auf ein paar Mahnungen, ihr Boykott Repertoire auf und blättert durch ihren GEZ Ordner. Schock!

Frau Fiktiv bat Herr Fiktiv in ihrer Abwesenheit alle GEZ Briefe zu öffnen und nach einem Rechtsbehelf auf der Rückseite zu schauen, wie auf den Festsetzungsbescheiden. Herr Fiktiv befolgte ihre Anweisung und übersah den Widerspruchsbescheid mit der Rechtsbehelfsbelehrung, welche sich auf der letzten Seite des Widerspruchsbescheids befindet. Den Betreff guckte Herr Fiktiv sind nach den vorangegangen, mehrseitigen "Mitteilungen" des BS nicht einmal an und heftet das Schreiben ab.

Frau Fiktiv aus Berlin hat somit nach 2,5 Jahren einen Widerspruchsbescheid im Oktober 2016 erhalten. Dieser eine "WSBescheid" soll alle drei WS der vergangenen Jahre abwehren

  ::) Briefkopf BS und nicht RBB 
  ::) Absender ist BS in Köln
  ::) Keine Zustellung gem. VwZG, heisst einfacher Post Brief, kleiner Umschlag
                        Zustellungswille (-)
  ::) unterschrieben iA. von einer Frau Sa++lah und jemanden mit dem Namen R++eiser

 ( Einen Tag später kam ein erneuter Festsetzungsbescheid, gegen den sofort WS eingelegt wurde. RBB Briefkopf, anderer Absender)

Weil keine Zustellung gem. VwZG erfolgte gilt der Widerspruchsbescheid erst als Zugestellt, sobald eine Empfangsbestätigung vom Frau Fiktiv an den BS oder den RBB gelangt? Oder reicht die Anfechtungsklage als Empfangsbestätigung aus? (siehe Urteil VG Augsburg :  AU 7K 13.824)

Nach Abwägen ihrer Möglichkeiten entschliesst sich Frau Fiktiv für folgendes Vorgehen:

Frau Fiktiv wird an ihrer Klagebegründung schrauben, während sie auf den Vollstreckungsbescheid wartet und ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides 1. ihre Anfechtungsklage und 2. einen Antrag auf Eilrechtsschutz wegen der Vollstreckungsankündigung beim VG einreicht

Ist Frau Fiktiv´s Einschätzung korrekt oder hat sie etwas übersehen?


Edit "DumbTV":
Der Thread muss moderiert werden und bleibt daher vorläufig geschlossen.

Danke für das Verständnis.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2017, 22:08 von Bürger«

 
Nach oben