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Autor Thema: Chef der Berliner Senatskanzlei: „Weniger kann auch mehr sein“  (Gelesen 4069 mal)

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medienpolitik.net, 27.02.2017

„Weniger kann auch mehr sein“
Interview mit Björn Böhning (SPD), Chef der Berliner Senatskanzlei

Zitat
Björn Böhning hält es für möglich, den Beitragsanstieg ab 2021 auf einen Inflationsausgleich zu begrenzen, wenn sich die Rundfunkanstalten „kostenmäßig bestmöglich aufstellen“. Dazu gehören für Böhning auch Überlegungen, die vorhandenen Programme zu reduzieren. „Wenn wir den Telemedienauftrag ausweiten wollen – und das sollten wir – müssen wir ernsthaft diskutieren, ob die Anzahl der Hörfunkwellen ebenso wie die Anzahl der Kanäle für einen zeitgemäßen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch sachgerecht ist“, betont der Chef der Berliner Senatskanzlei. Björn Böhning erwartet zudem, dass die Anstalten konkrete Vorschläge vorlegen, wie eine neue, effizientere Struktur der Beteiligungen aussehen könne. Auch die Bildung weiterer Mehrländeranstalten sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.

medienpolitik.net: Herr Böhning, halten Sie es für möglich, eine relative Beitragsstabiliät nur allein über stärkere Kooperationen, bessere Programmabstimmungen, innerhalb der ARD und zwischen ARD und ZDF sowie eine Zentralisierung bestimmter Aufgaben innerhalb der ARD, ohne grundlegende strukturelle Veränderungen zu sichern?

Björn Böhning: Relative Beitragsstabilität würde Steigerungen analog der allgemeinen Preisentwicklung zulassen. Das sollte im Prinzip umsetzbar sein. Allerdings haben wir die Ausgangslage, wonach in der laufenden Beitragsperiode 2017 – 2020 zur Bedarfsdeckung eine Rücklage im Umfang von 1,5 Mrd. Euro eingesetzt werden konnte. Für 2021 – 2024 werden hierfür nur rund 0,5 Mrd. Euro als neuerliche Rücklage aus der jetzt laufenden Beitragsperiode zur Verfügung stehen. Für relative Beitragsstabilität ab 2021 muss also klar sein: Es geht um mehr als die Beschränkung auf einen Inflationsausgleich.
[..]

medienpolitik.net: Ist die große Anzahl von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Rundfunkanstalten noch notwendig und vertretbar? [..]

Björn Böhning: [..] In den Beteiligungsunternehmen finden die kommerziellen Betätigungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks statt. Die Trennung ist erforderlich, damit Rundfunkbeitragsmittel klar nur für die Erfüllung des Programmauftrags verwendet werden. Werbung ist erlaubt und Bestandteil des Programms, nicht aber des Auftrags. Von den Beteiligungsunternehmen werden Erträge erwirtschaftet, die an die Sender fließen und den Bedarf an Rundfunkbeiträgen mindern. [..].

Weiterlesen auf:
http://www.medienpolitik.net/2017/02/rundfunk-weniger-kann-auch-mehr-sein/


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Warum braucht man ein öffentlich rechtliches Internet?

Wegen Knappheit der Frequenzen? Wegen Aktualität, Suggestivkraft und Breitenwirkung?

Welcher Vorwand wird erfunden, um aus Art. 5GG ein zwangsfinanziertes öffentlich rechtliches Internet herzuleiten?

Weniger kann mehr sein, es muss aber echt weniger werden.


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Warum wird nicht klar darauf hingewiesen, dass die "Niedrigzinspolitik" der EZB die Pensionskassen schrumpfen lässt und örR keine andere Möglichkeit hat, die Gier der Staatsfunker zu stillen, als über "frisches Geld". Es wird kein Euro ins Programm fliessen, der eingespart wird oder über Beitragserhöhung reinkommt, es wird für Pensionszahlungen aufgezehrt. Wenn örR unabhängig wäre, würden sie stündlich über diese Zinspolitik berichten, da sie selbst betroffen sind. So aber erfährt man kaum etwas darüber im "Staatsfunk örR", im Gegenteil, es wird vermutlich noch wohlwollend darüber berichtet.


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