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Autor Thema: Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal  (Gelesen 39782 mal)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Richterin am Verwaltungsgericht Frankfurt nennt Rundfunkbeitrag einen Skandal

Eine fiktive Person schließt sich dieser Aussage an und begründet es mit folgender Aussage des Europäischen Statistikamtes „Eurostat“:

>>> In Deutschland sind 2015 rund 5,7 Millionen Menschen über 55 Jahren arm gewesen <<<

Der tatsächliche Skandal ist doch folgender, dass diese verarmten Grundrechtsträger, die extrem aufgeblähte Grundversorgung durch die öffentl.- rechtl. Rundfunkveranstalter, sowie die doppelte Renten-Absicherung der LRA-Mitarbeiter, etc, mit ihrer Armut auch noch mitfinanzieren müssen als sog. „Demokratieabgabe“ bzw. „Zwangsabgabe“.

Ein Staatsvertrag, der den armen Bürgern in seinem vom Staat zugesichertes Existenzminium eingreift, um die jeweilige in seinem Wohngebiet existierende LRA zu finanzieren, ist nun wirklich als Skandal anzusehen.

Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++
 :o ::)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

m
  • Beiträge: 202
Zitat
Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++
Person X kann dem nur beipflichten. Der Rbstv folgt dem jedoch nicht - ebensowenig wie die Gerichte. Vom Staat in den Ruin getrieben.
Hier kann man tatsächlich von einem Skandal reden


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v
  • Beiträge: 1.202
...
Der tatsächliche Skandal ist doch folgender, dass diese verarmten Grundrechtsträger, die extrem aufgeblähte Grundversorgung durch die öffentl.- rechtl. Rundfunkveranstalter, sowie die doppelte Renten-Absicherung der LRA-Mitarbeiter, etc, mit ihrer Armut auch noch mitfinanzieren müssen als sog. „Demokratieabgabe“ bzw. „Zwangsabgabe“.
...

Der Skandal ist unabhängig vom Einkommen! Warum muss jeder Wohnungsinhaber die zusätzlichen Renten der LRA-Mitarbeiter finanzieren?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
"marga":
Zitat
Ein Staatsvertrag, der den armen Bürgern in seinem vom Staat zugesichertes Existenzminium eingreift, um die jeweilige in seinem Wohngebiet existierende LRA zu finanzieren, ist nun wirklich als Skandal anzusehen.
Die Forderung ist einfach: Wer als armer Bürger mit einem Netto-Einkommen unter 1033,00 € keine Einkommensteuer zahlt, muss auch keinen Rundfunkveranstalter finanzieren. +++

a) So wird es in Frankreich (indirekt) gehandhabt und funktioniert perfekt.
b) In Frankreich übrigens, so weit ich weiß, sämtliche Personen ab etwa Alter 63 befreit, also alle "Rentner".
c) In Frankreich nur Zahlungspflicht, wenn echter Fernseher vorhanden. Durch einen listigen Trick klappt das. Ist Deutschland zu dumm für das, was Frankreich kann.

Margas Idee von 1033 € geht sofort hinein in den Mammutschriftsatz,
mit dem gefordert wird, sämtlichen 4 Millionen Niedrigverdienen alle Beitrage seit 2013 zu erstatten. So laut Entscheid Bundesverfassungsgericht.
Befristete Forderung 1 Monat für diesen Entscheid, anderenfalls gerichtliche Geltendmachung.
Dann sind die Anstalten "indirekt insolvent"... Mal sehen, was daraus wird. Jedenfalls brachte marga mich auf die Idee, wie man den Einwand der Bürokratie wegfegen kann.

Die empörte Richterin in Frankfurt wurde völlig falsch interpreriert.
Sie beklagt, dass die Anwälte immer auf den gleichen Argumenten herumreiten, die leider höchstrichterlich verkehrt entschieden wurden, so dass sie im Gewissenskonflikt ist.
Um das zu begreifen, muss man die Prinzipien von Rechtsprechung, Gerichten usw. kennen.
Das war also ein Hilferuf der Richterin an Anwälte und Mandanten: Liefert uns Richtern endlich intelligentere Argumente, damit wir Richter euch endlich Gerechtigkeit geben dürfen.
Das hat absolut nichts mit politischer Unterwürfigkeit, Weisung oder was auch immer zu tun.
Das war eine verdeckte Schelte für Anwälte und Mandanten: Hört auf zu jammern, fangt an zu denken.

Diese Kritik teile ich.
Wenn das Argument "ist eine Steuer" nicht geklappt hat, so muss man es intelligenter begründen als bisher und muss außerdem die grauen Zellen stimulieren, um die durchaus zahlreichen viel stärkeren Argumente zu entwickeln.
Geschieht ja jetzt, aber nur, weil 50 Rechtsanwälte und ihre teils studierten Mandanten immer der eine vom anderen die immer gleichen Ideen abgekupfert hat?
Ganz so schlimm nicht - aber ihr habt der Richterin denkbar Unrecht getan. Das war ein aggressiv formulierter Hilferuf für bessere Schriftsatz-Argumente.

Altersarmut in Deutschland, das ist ideologischer Quatsch aus einer bestimmten Ecke.
Gibt es, aber statistisch belegbar, "echte Armut" ist im Alter geringer als im Mittel der Bürger. 
Die Armutspitze liegt im statistischen Mittel bei Alter 18 bis 35, die Leute mit den prekären Jobs - Päckchenzusteller, Gastronomie-Personal, Immigranten, Schönheits-Service, Hauspersonal, "Kreative" auf der Suche ihrer Ideen und Zukunft, Studenten usw.usw.. 
Diese alle wollen/können/dürfen keinen Antrag auf das Geld anderer Leute stellen und müssen zur Strafe (ohne Strafgesetz) jährlich 200 Euro Geldstrafe zahlen - total illegal .- rund 10 % im Land.
Für diese alle wird also heftig gestritten, darunter 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter.

Dass die Richterin daran verzweifelt, weil sie es nur ändern kann, wenn bessere Schriftsätze kommen,
das ist ihr zu danken. Denn das kommt nun als Zitat in die Schriftsätze aller Verfahren hier. 


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

m
  • Beiträge: 202
Zitat
Der Skandal ist unabhängig vom Einkommen! Warum muss jeder Wohnungsinhaber die zusätzlichen Renten der LRA-Mitarbeiter finanzieren?
beisst sich die Katze in den schwanz! Warum ?weil................   (OT)
Vorerst finanzier ich gaaaaanix
Person X schliesst sich insofern @Marga an da selbat betroffen
Frankreich interesiert - ausser EU-Recht - in BRD nicht
empörte Richter(innen) nützen nichts - solange sie nicht Recht sprechen
Kritik gibts jede Menge - und kann ins unermessliche ausarten
Altersarmut kennt BR(D)DR nicht



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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
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Geschieht ja jetzt, aber nur, weil 50 Rechtsanwälte und ihre teils studierten Mandanten immer der eine vom anderen die immer gleichen Ideen abgekupfert hat?
Ganz so schlimm nicht - aber ihr habt der Richterin denkbar Unrecht getan. Das war ein aggressiv formulierter Hilferuf für bessere Schriftsatz-Argumente.

Was ist das für eine verquere Argumentation? Die Abgabe, die als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, ist ihrem Charakter nach eine Steuer, was zahlreiche Gutachten, Aufsätze etc. zutreffend herausgearbeitet haben. Das ist ein wesentlicher Grund, warum man überhaupt Verfassungsbeschwerde einlegen kann. Wenn nun die VG-Gerichte das einfach ignorieren bzw. diese Aussage als falsch bezeichnen, dann ist dies das Gegenteil von Rechtsprechung. Was wiederum ganz gewiss nicht erfordert, dass man dies Argument "intelligenter" begründen muss. Was kommt als nächstes? Etwa dass die Erde nicht als rund beschrieben werden sollte, weil es einem Richter nicht in den Kram passt? Wäre eine "intelligentere Begründung" dann die Rückkehrt zur Theorie der Erdscheibe? Es muss genügen, die Tatsachen zu benennen. Wenn ein Gericht dem nicht folgen will, dann muss es diese Feststellung nachvollziehbar widerlegen. Daran fehlt es bisher. Die platte Feststellung "Die Festsetzung des Rundfunk­beitrages verstößt nicht gegen höherrangige verfassungsrechtliche und europarechtliche Vorgaben" ist jedenfalls kein Argument. Viel mehr kommt von den Gerichten aber bisher nicht.

Nein, die Richterin ruft nicht um Hilfe. Ihr Urteil um Bargeldzahlung gegen Norbert Häring beweist ausreichend, dass sie bezüglich des Rundfunks eindeutige Bestimmungen verdreht und ignoriert.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 2.177
In Bezug zum Rundfunk scheinen alle Richter Befangen zu sein. Wahrscheinlich befangen, weil von Politik nicht unabhängig sind.
Ein Skandal ist eigentlich diese Justiz.


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