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Autor Thema: Privater Brief an die Richterin  (Gelesen 2434 mal)

b
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Privater Brief an die Richterin
Autor: 31. Januar 2017, 01:54
Hallo,

Mich juckt es grad sehr in den Fingern der Richterin, die über meine Erinnerung entschieden hat, folgenden privaten Brief zu schicken:

Zitat
Ihr lustiger Beschluss hat mich so zum Lachen angeregt, dass ich Ihnen nochmal persönlich schreiben muss.

Sie verweisen doch allen Ernstes auf Art 23 Abs. 2 BayVwZVG in dem es heißt „Bei Verwaltungsakten, die bei der Festsetzung und Erhebung von Realsteuern ergehen, genügt an Stelle der Zustellung die Zusendung gemäß Art. 17.“. Ist Ihnen eigentlich schon mal aufgefallen, dass der bayrische Propagandafunk dauernd betont, dass die Rundfunkgebühr keine Steuer ist? Und Sie wollen nun allen Ernstes einen Paragraphen zu Steuern anwenden?

Der zweite Verweis auf Art 17 BayVwZVG ist nicht weniger peinlich. Dort heißt es nämlich „Bei Zusendung durch einfachen Brief gilt die Bekanntgabe mit dem dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bewirkt, es sei denn, daß das zuzusendende Schriftstück nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Schriftstücks und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.“ Auf einen Paragraphen zu verweisen und dann denn Inhalt um 180 Grad zu drehen ist seltsam. Oder haben Sie den Paragraphen vielleicht gar nicht durchgelesen? 

Die Krönung ist aber Ihr Satz „Dabei bleibt völlig offen, welche Bescheide der Schuldner erhalten hat und welche angeblich nicht.“ Also spätestens da hätten Sie merken müssen, dass Sie komplett auf dem Holzweg sind.

Ich beneide Sie ja nicht um ihre Arbeit - all diese seltsamen Gesetze lesen und verstehen zu müssen- aber Sie haben es sich ja vermutlich selbst ausgesucht. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich in Zukunft etwas mehr anstrengen würden. Oder falls es Ihnen doch nicht so liegt, wäre eine berufliche Umorientierung auch eine Möglichkeit.

Ich bin Ihnen aber nicht böse, denn jeder kann mal einen schlechten Tag haben und wünsche Ihnen alles Gute

Soll ich es wagen?  :D


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K
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Re: Privater Brief an die Richterin
#1: 31. Januar 2017, 08:38
Das ganze etwas umformuliert als Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen macht sicher Sinn.


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m
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Re: Privater Brief an die Richterin
#2: 31. Januar 2017, 09:20
Hallo,

Mich juckt es grad sehr in den Fingern der Richterin, die über meine Erinnerung entschieden hat, folgenden privaten Brief zu schicken:


@ billyx

noch leben wir in einer Gesellschaft in der man "angeblich" sich frei äußern kann. Und was richtig und wahr ist, sollte richtig gestellt werden, gesagt werden und zum Ausdruck gebracht werden. Ich sehe in den Zeilen nichts verwerfliches. So unverständlich (dumm und blöde) wie diese Richter die gleichen Gesetze von Fall zu Fall unterschiedlich auslegen, kann kein normales logisches lesen, denken und urteilen mehr sein. Deshalb was bleibt vom sogenannten hohen Gericht übrig? Nichts! Einfach nichts, weil von oben vom Vorgesetzten, von dort politisch gesteuert befohlen wurde, wie zu Urteilen ist.

Wenn in Fällen des privatrechtlichen Verwaltungsverfahrens unter Beteiligung von Rechtsanwälten so geurteilt werden würde, dann würden die Rechtsanwälte zu Ihrer Rechtsanwaltskammer gehen und mal fragen, wie es um Ihren Berufsstand steht. Da aber dieses beim RB nicht gegeben ist, muss der Bürger es eben selbst tun. Deshalb wenn nichts persönliches gravierendes gegenteiliges an Argumenten vorliegt, der Fall vor Gericht abgeschlossen ist, einfach machen.



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H
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Re: Privater Brief an die Richterin
#3: 31. Januar 2017, 11:06
Hallo,

Mich juckt es grad sehr in den Fingern der Richterin, die über meine Erinnerung entschieden hat, folgenden privaten Brief zu schicken:
...viel Text gelöscht...
Soll ich es wagen?  :D

JA !!

Damit diese feinen Herschaften mal merken, dass Sie nicht alles mit uns machen können, und durchaus auch wissen, dass wir ihre privaten Adressen kennen.

Ich würde (bei mir ist es schon zu lange her) gleich an die Richterin privat schreiben, und dass ganze als Diebstaufsichtsbeschwerde, ggfl auch Strafantrag wegen Rechtsbeugung weiterleiten.

Viel Erfolg !!

Grüße
Adonis


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Re: Privater Brief an die Richterin
#4: 31. Januar 2017, 11:37

Mich juckt es grad sehr in den Fingern der Richterin, die über meine Erinnerung entschieden hat, folgenden privaten Brief zu schicken:

Die Krönung ist aber Ihr Satz „Dabei bleibt völlig offen, welche Bescheide der Schuldner erhalten hat und welche angeblich nicht.“ Also spätestens da hätten Sie merken müssen, dass Sie komplett auf dem Holzweg sind.

Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwZVG-1

in Art 1 VwZVG heißt es:
Zitat
(1) 1Die Behörden des Freistaates Bayern und die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar seiner Aufsicht unterstehen (Behörden), stellen nach den Vorschriften dieses Hauptteils zu.2Im Widerspruchsverfahren wird nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes1) zugestellt.
man hätte in der Erinnerung darauf hinweisen sollen, dass tatsächlich von den vorgenannten Körperschaften schon auf dem Briefumschlag keine solche erkennbar war und folglich von diesem keine Zustellung erfolgt ist und als Absender nur lediglich der nicht rechtsfähige Beitragsservice erscheint. Man kann damit auch (substantiiert) erklären warum man die Zustellungen evtl. deswegen als Werbepost erkannt und weggeworfen haben könnte.


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Re: Privater Brief an die Richterin
#5: 31. Januar 2017, 15:21
Das ganze etwas umformuliert als Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen macht sicher Sinn.

Genau, immer schön sachlich und höflich bleiben, auch wenn es machmal sehr sehr sehr schwer fällt.
Eine Nacht drüber schlafen und dann noch am Besten formlosen Antrag auf Befreiung bei der Rundfunkanstalt stellen (ok, Begründungen wären hilfreich)...die freuen sich immer  8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Re: Privater Brief an die Richterin
#6: 31. Januar 2017, 16:14
Und bitte keine Behauptungen aufstellen. Hier kann einem ein Strick daraus gedreht werden. Daher lieber die eigene Meinung oder Behauptung als Frage darstellen. Damit ist man fein raus. (das ist übrigens der Trick der Zeitung mit den 4 roten Buchstaben)


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"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

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Re: Privater Brief an die Richterin
#7: 31. Januar 2017, 23:43
Das ganze etwas umformuliert als Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen macht sicher Sinn.

Genau, immer schön sachlich und höflich bleiben, auch wenn es machmal sehr sehr sehr schwer fällt.
Eine Nacht drüber schlafen und dann noch am Besten formlosen Antrag auf Befreiung bei der Rundfunkanstalt stellen (ok, Begründungen wären hilfreich)...die freuen sich immer  8)

Ne, auf sachliche Diskussion mit ihr oder der Dienstaufsicht hab ich keinen Lust, bringt eh nix. Wenn dann genau so geschrieben.

Ich überlege nur, ob der Brief irgendwie als Beleidigung oder Missachtung des Gerichts umgedeutet werden kann.


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