Die haben keinerlei Druckmittel mehr, wenn die erwirkten Haftbefehle nicht vollzogen werden
Der Knackpunkt ist der, dass nach bisherigen Erkenntnissen, da keine LRA auch nur einen Haftantrag gestellt hat.
Mir ist nichts derartiges bekannt.
Die LRA, die der Gläubiger wäre (wenn man Benutzer ist), ist der Einzigste, der den Antrag zu stellen hat.
Wenn der nicht vorliegt, kann es folgerichtig auch keinen Haftbefehl geben.
Demzufolge würde ich nicht von "erwirkt" sprechen, sondern von unrechtmäßig ausgestellt. Lediglich meine Sichtweise, da mir nichts anderes vorliegt.
Irgendwelche Angestellten sind nicht berechtigt, ohne Antrag der LRA einen Haftbefehl auszustellen.
Genau diese Frage, wer das verbockt hat, gilt es zu klären. (von den jeweiligen Betroffenen - ich würde mir das so nicht bieten lassen)