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Autor Thema: GV argumentiert mit BGH > Vollstreckung angeblich rechtens?  (Gelesen 2749 mal)

S
  • Beiträge: 1
Hallo..

Alles rein fiktiv: Mir wurde was zugespielt...

Was könnte man theoretisch auf so ein Schreiben antworten? Das rot gekennzeichnete Teilstück finde ich besonders spannend. Ich grübel die ganze Zeit über mögliche Antworten auf dieses Schreiben im Gedankenpalast...
Wäre in der Theorie Tübingen interessant?

Danke für eure Ideen.


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste noch ergänzt werden. Bitte zukünftig gewissenhaf und konsequent selbst darauf achten.
Der ursprüngliche Betreff "Bundesgerichtshof entscheidend - GV versucht Widerspruch zu ersticken?"
wurde angepasst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 23:27 von Bürger«

a
  • Beiträge: 148
Vielleicht, dass noch höchstrichterlicher bei dem Bundesverfassungsgericht zur Zeit über 40 Verfassungsbeschwerden vorliegen, die sich zum Teil gegen sein genanntes Urteil richten.
Ich würde persönlich noch dazu schreiben, das bereits aus diversen Gesetzestexten für jedermann zweifelsfrei und ohne großen Aufwand zu ersehen sei, wie die Rechtslage ist.
Oder dass das genannte Urteil für jedermann offenkundig nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
Das der sich von irgendetwas abbringen lässt halte ich aber für unwahrscheinlich. Er hat ja nichts zu befürchten und die ganze Qlique auf seiner Seite. :-/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Januar 2017, 23:27 von Bürger«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

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Vielleicht, dass noch höchstrichterlicher bei dem Bundesverfassungsgericht zur Zeit über 40 Verfassungsbeschwerden vorliegen [...]

Nur bedingt bis gar nicht hilfreich, da im Vollstreckungsverfahren NICHT (mehr) die Rechtsfragen der Forderung selbst, sondern nur noch Rechtsfragen der Vollstreckung behandelt werden.
Zur Erörterung von Rechtsfragen bzgl. der Forderung an sich bestehen ja die Rechtsmittel gegen die Bescheide.

Hier allerdings besteht schon die Frage, die im Eingangsbeitrag leider nicht hervorgeht:
Sind die Bescheide überhaupt bekanntgegeben worden?
Wurde gegen etwaige bekanntgegebene Bescheide Widerspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eingelegt?
Oder sind etwaige "Bescheide" gar nicht zugegangen/ nicht bekanntgegeben worden?


Danach unterscheidet sich die Vorgehensweise - ansatzweise nachzulösen u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort dann unter
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

In diesem Zusammenhang die neueren Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen beachten - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Achso - und was die o.g. Entscheidung des BGH anbetrifft - siehe bitte u.a. unter
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html


Dieser Thread bleibt vorerst geschlossen - bis mindestens zu einer Erklärung des Erstellers bzgl. etwaiger Bescheide - oder ob es sich um eine VOllstreckung ohne vorausgegangene Bescheide handelt.
Daher bitte etwas Geduld.
Grundsätzlich ist diese Thematik aber schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt und eine Mehrfachdiskussion aus Kapazitätsgründen sowie auch aus Gründen der (ohnehin schon grenzwertigen) Übersicht nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juli 2019, 02:58 von Bürger«
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