allem Anschein nach kann man sich eine Klage aufgrund des Bremische Gebühren- und Beitragsgesetz" (BremGebBeitrG) komplett sparen. da RB die Gebühren aufgrund des Staatsvertrages einfordert. Das eine hat mit dem anderen gar nichts gemein. Wenn man unbedingt Klagen will sollte man (man muss aber nicht) andere Angriffspunkte der Zahlpflicht angreifen. Es gibt im Forum Beispiele en masse. Man kann fast sicher sein, dass eine wie eingangs erwähnte Klage erfolglos sein wird und nur Geld, Zeit, sowie Nerven kostet.
Einer mgl. Vollstreckung kann man entspannt entgegensehen: laut BremVwVG §1 gilt dieses für unter der Aufsicht des Landes stehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Das trifft in puncto Aufsicht schon wegen des Gebots der Staatsferne für RB nicht zu, die Vollstreckungsvoraussetzung ist somit nicht gegeben.
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.