Auf Bundesebene hat es bspw.:
Abgabeordnung -> Einkommenssteuergesetz -> Einkommenssteuer; oder
Abgabeordnung -> Mineralölsteuergesetz -> Mineralölsteuer;
Wenn dich der Staat zu etwas zwingen darf, dann sind es immer Steuern. Dafür gibt es die entsprechenden Gesetze als Grundlage.
Das Finanzamt schickt dir dann den rechtsmittelfähigen Grundlagenbescheid.
Natürlich gibt es andere Steuern, die erst ermittelt werden müssen. Die werden dann festgesetzt mit einem Festsetzungsbescheid.
Wie gesagt: Der Staat hat hierzu die Gewalt.
Rundfunk ist staatsfern. (Zumindest in der Theorie.)
Da darf man keine Steuer verlangen. (Obwohl seit 2013 voraussetzungslos für die Wohnung verlangt wird.)
Das nennt man dann Beitrag.
Jedes Land müsste dann die Höhe im Land festlegen, da Ländersache.
Der RBStV ist absolut nicht notwendig für das Veranstalten im Land. Den kann man im Landesrecht getrost weglassen, da nicht erforderlich. Der RBStV darf als zusätzliches, freiwilliges Beiwerk der Länder ohne Gesetzeswirkung betrachtet werden.
Was erforderlich wäre, ist ein Landesgesetz. Das geht aber in dieser jetzigen Form nicht zu machen.
Die derzeitige Wohnungssteuer, wie sie verlangt wird, darf eben keine sein und daher gibt es auch kein Landes-Gesetz, in dem das verankert ist.
Aber eben diesen ominösen Vertrag, den der Bewohner Bayerns nicht braucht.
Wenn man richtig liest, so steht an sich gar nicht, dass man zu zahlen hat. In dem Vertrag steht nur Lari-Fari.
Dann müsste genau aufgeschlüsselt sein, das der Bayer an den BR zu zahlen hat und zwar bei Nutzung. Alles andere ist ein Hineininterpretieren der GEZ.
Die GEZ behauptet viel, wenn der Tag lang ist.
Ergo:
Es gibt nichts und es darf auch gar nichts geben.
Wenn es etwas geben dürfte, dann wäre dies bereits lange schon auf dem Tisch.
Alles Schwindel, alles Betrug mit diesem RBStV als angebliches Gesetz, dass der RBStV nicht sein kann.