Liebe Leute - jede Stadt, jeder GV, jede Vollstreckungsstelle greift auf
Vorlagen zurück, die auch Anwendung in wesentlich brisanteren Fällen finden.
Dass einschüchternde Begriffe groß-fett-unterstrichen werden, damit Relativierungen untergehen, das ist doch nichts neues...
Die erste Vollstreckungsmaßnahme ist die Abnahme der Vermögensauskunft ... wie es scheint, liegt selbst dieser Auftrag nicht vor, sonst gäbe es eine Aufforderung zur Abgabe dieser [...]
Wir kennen auch die Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten...
neue Vollstreckungsersuchen > mit formalen Änderungen (Gläubigerkennung, etc.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13065.0.html...und was genau in diesen i.d.R. "beauftragt"/ beantragt" wird:
1) gütliche Einigungbei Fehlschlagen dieser:
2) Termin zur Vermögensauskunftbei Nichtabgabe dieser
3) ab 500€ (mitunter auch erst ab 1.000€)
Drittauskünfte (zwecks direkter Pfändung)
Ich kenne jedenfalls noch kein Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten, in welchen eine Wohnungsöffnung beantragt wird. Was wollen die auch mit pfändbaren Sachen? Denen geht es ausschließlich um knallharte Finanzen - und das sicher nicht über eine Pfandleihe o.ä.
Ebenfalls entnimmt man den mannigfaltigen Vollstreckungsfällen unter
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.htmldass - je nach Vollstreckugnsstelle/ je nach GV usw. - entweder
a) erst die
"gütliche Einigung" und erst bei deren Nichtzustandekommen der
Termin zur
Vermögensauskunft per
separatem Schreiben anberaumt wird
oder aber
b) in einem
kombinierten Schreiben eine Frist zur
"gütlichen Einigung" gesetzt wird und aber
für den Fall deren Nichteinhaltung gleichzeitig auch schon ein
Termin zur Vermögensauskunft festgelegt wird.
Insofern dürfte
sehr wohl davon auszugehen sein, dass die
Vermögensauskunft bereits beantragt ist, von der Vollstreckungsstelle aber wohl hier
gem. Version a) gesondert terminiert werden wird.
Das ist alles nichts neues und gehört zum -zigfach behandelten üblichen Prozedere.
Frag doch den Vollstrecker ob dies in Auftrag gegeben wurde ...
Das kann man natürlich machen - selbstverständlich ganz sachlich und freundlich.
Die
Auskünfte/ Ausreden/ Ausweichungen o.ä. wären auch mal
interessant...
All dies allgemeine Punkte, die zu beachten sind, jedoch im Forum auch schon mehrfach ausgiebig behandelt wurden. Hier bitte nur weiter zu speziellen Fragen des hiesigen Falls. Siehe nochmals alle obigen Links.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.