Planung / aktueller Stand:
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Es kommt wie folgt, wenn es nicht anders kommt.
1. Der Haupttext der Landesverfassungsbeschwerde soll allen für alle Bundesländer zur Verfügung stehen.
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Der Haupttext wird recht kurz sein, ein Ankreuzformular mit den 20++ denkbaren Beschwerdegründen.
Der Bürger muss dann die für ihn in Betracht kommenden Beschwerdegründe kenntlich machen und unterzeichnen, dann in seinem Bundesland einreichen. Statt einer Begründung kann er dann auf das Berliner Aktenzeichen verweisen (das "Rosso-Verfahren") und Aussetzung beantragen.
2. Nur für die Bundesländer Berlin und Brandenburg
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Es erfolgt das gleiche für die Teilnehmer.
Brandenburger Bürger können in Berlin teilnehmen; denn:
RBB hat Hauptsitz in Berlin, also haben auch Brandenburger "Aktivlegitimation":
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=167858,50Nur für Berlin wird dem Landesverfassungsgericht eine Begründung eingereicht, wohl 200 bis 400 Seiten. Vor allem sind es Kopien der gegenwärtig bereits erfolgenden heftigen Auseinandersetzungen. Dies ist zugleich bereits jetzt Gerichtsakte und ist deshalb nicht-öffentlich.
3. Kosten für die Teilnahme und Bearbeitung entstehen nicht.
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Gerichtsgebühren wohl auch nicht.
Nur, sofern jemand spürbare Beträge für die Betriebsstätten-Abgabe zahlen muss, könnte es zu Kosten kommen. In diesem Forum stellt sich diese Frage aber kaum. Es wird fast nur die "Infosteuer" für "Wohneinheiten" diskutiert (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag", "Haushaltsabgabe").
4. Zeitplan: Wohl Ende Februar 2017.
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Anfang Januar erfolgen Fristsetzungen, ohne Landesverfassungsbeschwerden auf dem Verhandlungswege die Rechtswidrigkeiten durch Neuordnung zu unterbinden. Nach Fristablauf wird dann ab Mitte Februar 2017 die zu erwartende Verweigerung bestätigt und die Landesverfassungsbeschwerden werden eingeleitet.
5. Worauf wird geklagt? Rund 20++ Rechtsfehler
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vor allem die folgenden 3:
Hier Zitat aus einem heute verschickten Schriftsatz:
N6.3. Abgleich der Kritik des LG Tübingen mit dem eigenen Forderungen-Katalog.
(1) Freistellung aller Niedrigstverdiener - etwa 4 Millionen, deren Rundfunkbeitrag nur deshalb vollstreckt wird, weil sie einen Antrag verweigern, "von anderer Leute Geld zu leben".
Nur vollständige Freistellung ist auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung rechtlich durchsetzbar. Ein Sozialtarif für Niedrigstverdiener mit Fernsehnutzung - beispielsweise 3 Euro pro Monat - scheidet als Streitziel leider aus.
(2) Fortfall von Betriebsstättenabgabe und Kfz-Abgabe, weil mehrfach rechtswidrig, ebenso jede sonstige Mehrfach-Belastung
(3) Fortfall der Rundfunkgabe bei Nichtnutzung. (Was in Frankreich seit Jahren gelingt, ist Deutschland dafür zu dumm?)
So lange diese 3 Kernforderungen nicht durch eine Neuordnung geeignet umgesetzt werden, werden die werdenden Multimillionäre (nämlich die Sender-Intendanten) keine Ruhe auf der Rundfunkabgaben-Front zu erwarten haben.
Wer Multi-Millionär werden will mit dem rechtsfehlerhaften Wegpfänden der letzten paar frei verfügbaren Monatsende-Euros der 4 Millionen Niedrigstverdiener im Land, rechne nicht mit Verständnis der öffentlichen Meinung, sobald es in dieser Härte allen Bürgern und also Wählern bewusst gemacht wird. Darunter sind rund 1 Millionen alleinerziehende Mütter - die Multi-Millionen der Obersten gehen zu Lasten des Kindeswohls.
2 der rund 10 werdenden Multi-Millionäre der Sender-Spitzen sind im November 2016 bereits zurückgetreten (siehe oben Abschnitt N1.). So lange dies Unrecht fortdauert, so lange sind noch rund 10 zu viel im Amt.
6. Auch erfolgt Beschwerde gegen den neuesten Rundfunkstaatsvertrag.
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funk.net ist zu verbieten, weil trotz des raffinierten Täuschungsversuches im Namen nicht "Funk", also nicht gedeckt durch jetzige Staatsverträge und nicht durch Bundesverfassungsrecht.
Meldedatenabgleich 2018 ist zu verbieten, weil seitens der Landesdatenschutzbeauftragten Berlin wie auch Brandenburg wohl engagiert als unzulässig deklariert.