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Autor Thema: juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger  (Gelesen 22438 mal)

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.

Also lassen die wirklich nicht locker  >:(
Mittlerweile haben sie nun Herrn u auf den Bescheids-Widerspruch nun doch einen
Befreiungsablehnungs-Bescheid gesendet. ( Im Anhang. )
 
Allerdings nur ihm.
Wegen der angeblichen Schuld von Frau u
( von 01/2013 bis 01/2014 ) haben sie nun nichts weiter geschrieben.
( Werden wir ja sehen, ob sie da vielleicht nun schon aufgegeben haben ( ? ? ? ) )

Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.
Etwas anderes dürfen die von uns Gerechtigkeitskämpfern nicht erwarten  >:D

Markus


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Wieso müssen ALG2-Empfänger und vergleichbare Fälle eigentlich entsprechende Bescheide des Amtes an GEZ und Co weiterleiten? ->

Weil das Amt als Behörde gemäß EuGH keine personenbezogenen Daten herausrücken darf und es deshalb den betroffenen Bürger selber überläßt, da sie einer amtsseitigen Datenweitergabe vor der Weitergabe zustimmen müssten? ->

Und, weil es schon immer so war?


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

a

anne-mariechen

Wieso müssen ALG2-Empfänger und vergleichbare Fälle eigentlich entsprechende Bescheide des Amtes an GEZ und Co weiterleiten? ->

Weil das Amt als Behörde gemäß EuGH keine personenbezogenen Daten herausrücken darf und es deshalb den betroffenen Bürger selber überläßt, da sie einer amtsseitigen Datenweitergabe vor der Weitergabe zustimmen müssten? ->

Und, weil es schon immer so war?

Diese Aussage kann ich belegen und selbst erst kürzlich erlebt. Im Jobcenter vor mir ein Ehepaar Ü50 und der Sprache nicht mächtig, brachten die Freistellung mit und wüssten nicht was Sie damit machen sollten. Man erklärte hier unterschreiben und an der Theke wurde der Freiumschlag für den Beitragservice fix und fertig vorbereitet gezogen mit Adresse und Briefmarke. Dann hier reinstecken und in Briefkasten einwerfen .... aaahhhhh hhhhhaaaa gut wir machen.


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anne-mariechen

Gegenüber (vermeintlichen) ALG2-Empfängern könnten die Anstalten, jedenfalls meiner Meinung nach,
eventuell Vorsicht walten lassen und möglicherweise keinen ablehnenden Widerspruchsbescheid senden.

Also lassen die wirklich nicht locker  >:(
Mittlerweile haben sie nun Herrn u auf den Bescheids-Widerspruch nun doch einen
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Allerdings nur ihm.
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Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.
Etwas anderes dürfen die von uns Gerechtigkeitskämpfern nicht erwarten  >:D

Markus

@ Markus
ich muss diesen Monat meinen WBA noch abgeben und dann kommt mit Sicherheit wieder ein Formular zur RF-Beitragsbefreiung für den BS mit. Werde dann sicher wieder einen ablehnenden Widerspruch erhalten, könnt dann dagegen den BS klagen. Wir werden sehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Oktober 2015, 15:50 von anne-mariechen«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Spätestens am 08/11/15 (Frist) geht es ja dann weiter.
Dann geht der Widerspruch gegen ihre Ablehnung raus.

Jetzt habe ich mich um 2 Tage mit dem Widerspruch verspätet. Bin z. Zt. etwas krank.
Wegen der Gastritis bin ich z. Zt. auch krankgeschrieben.
Den Krankenschein sendete ich denen vorsichtshalber mal per Fax mit, damit die mir hoffentlich keinen Ärger
wegen der Fristeinhaltung machen.
Den Text eben per Fax abgesendet.
Zitat:
Zitat
Widerspruch geg. Befreiungsablehnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Erkrankung war es mir leider erst jetzt möglich, den Widerspruch zu schreiben. Dies bitte ich zu entschuldigen. Als Nachweis sende ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit.

Vielen Dank nochmals für die Zusendung Ihrer Festsetzungsbescheide über 115,88 € und 169,34 €, auf denen fristgerecht Widerspruch wegen des „Hartz4“-Bezuges eingelegt wurde.

Wie Sie bereits wissen, ist unsere Bedarfsgemeinschaft seit längerer Zeit hoch verschuldet. Deshalb sind bei uns derzeit leider abs. keine finanziellen Mittel für den Versand des originalen Alg2-Bescheides vorhanden.

Wie Sie bereits mitteilten, darf leider auch eine Fax-Sendung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von Ihnen nicht als Nachweis anerkannt werden.

Hiermit versichere ich, Herr Markus, an Eides Statt, dass der originale „Hartz4“-Bescheid unserer Bedarfsgemeinschaft vorliegt, aber aufgrund unserer derzeitigen absoluten finanziellen Mittellosigkeit durch uns leider keine Versandkostenfinanzierung über die benötigten 5,40 € möglich ist.

Hiermit bitte ich Sie um Überprüfung, ob für die Mitarbeiter des öffentl.-rechtl. Rundfunks auch die Möglichkeit besteht, sich persönlich bei unserer o. g. Adresse über die Echtheit des SGB2-Bescheides zu überzeugen.

Zur Info: Unsere Bedarfsgemeinschaft hat noch nie Rundfunkempfangsgeräte besessen.
Rundfunkempfangsgeräte sind  notwendig, um Rundfunk überhaupt empfangen zu können. Durch die finanzielle Belastung aber, die unserer Bedarfsgemeinschaft durch den ungerechtfertigt erhobenen Rundfunkbeitrag entsteht, fehlen wiederum die finanziellen Mittel, um Rundfunkempfangsgeräte überhaupt erwerben zu können. Somit verhindert in unserem Fall der ungerechtfertigt erhobene Rundfunkbeitrag dann sogar überhaupt den Empfang von Rundfunk.

Wenn wir den qualitativ minderwertigen Rundfunk ansehen/hören sollen, ginge dies daher auch nur mit einer Beitragsbefreiung, die uns als Hartz4-Empfänger gesetzlich auch zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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Widerspruch geg. Befreiungsablehnung

Zwischenstand nach dem Widerspruch ( v. Antwort #34 )

Bisher noch kein Schreiben von denen.
Aber von der Nr. 02215061 heute eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter.
Von einer freundlichen Damenstimme:
Zitat
"Beitragsservice ARD ZDF Deutschlandradio. Mein Name ist Xxxx-Xxxxxxx. Guten Tag, Herr u.
Bezüglich Ihres Anliegens habe ich Sie mehrmals versucht zu erreichen. Ich würde Sie bitten, dass Sie mich direkt unter meiner Rufnummer 02215061xxxx zurückrufen. Vielen Dank."
(Anm.: Persönliche Daten aus rechtlichen Gründen vorsichtshalber unkenntlich.)

Ein "Anliegen" an Beitragss. u. Anstalt habe ich ja nicht.
Anliegen haben ja wohl eher die -> an uns.

Ergo: Kein Anliegen meinerseits. -> Damit kein Rückruf.


Bei Eintreffen eines neuerlichen Schreibens von denen wird es dann wieder angehängt.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2015, 03:55 von Bürger«

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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Da ich mich zwischenzeitlich beim Thema -Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung- mit angeschlossen hatte
( http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16983.msg112236.html#msg112236 )
konnte ich seither hier für das
Thema von BeitragsSERVICE keine neuen Infos beisteuern.


Mittlerweile soll sich aber ( lt. der ominösen öffentl.-rechtl. Seite www.dein-beitrag-bewegt-was.de ) bei den Befreiungen ab 2017 etwas ändern - u.a.:

- Bei mindestens zweijähriger, systemkonformer und gleichartiger Befreiungsbeantragung soll es dann + 1 Frei-Bonusjahr geben.

- Dass dann bis zu 3 Jahre rückwirkend befreit werden kann, ist ja möglicherweise schon bekannt.

- Die Befreiungs-Nachweise sind dann im Original nicht mehr obligatorisch. Kopien sollen dann angeblich genügen.

Quelle:
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/neue_vereinfachte_befreiungsregelungen.html



Möglichweise soll das dem Beitragss. Arbeitserleichterung bringen ( ? )

So sollen vielleicht auch mögliche Klagen von Hartz4-Empfängern vermieden werden und
bei Vollstreckungsversuchen gegen Hartz4-Empfänger werden sie sich wahrscheinlich kaum Chancen auf Gewinn ausrechnen ( ? )

Da haben diese Rundfunkbeitrags-Betonköpfe also wirklich einmal dazugelernt !
Es gibt noch Wunder.


Aber wir werden denen auch noch beibringen, dass sie von uns, den Schundrundfunk-Ablehnern, auch kein Geld bekommen werden !

Markus


Edit "Bürger":
Danke für den Hinweis - siehe nunmehr u.a. auch unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg134174.html#msg134174


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Oktober 2016, 22:39 von unGEZahlt«

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Deshalb macht eine hier nicht näher bezeichnete Person u  ( ;) ) ab jetzt den Test,
wie weit ein (angeblicher) ALG2-Empfänger ohne Nachweise kommt:
...................
Kann theoretisch natürlich auch nach hinten losgehen. Pfändungsschutzkonto ist schon eingerichtet.
...................
Ich berichte über den fiktiven Fall der fiktiven Person u ( ;) ) auf jeden Fall weiter.

Das Experiment ist für mich sehr aufschlussreich.
Selbst bin ich ja Dank des Themas -Nie GEZ gezahlt, dank Umzugsmeldung- zwar raus,

....... aber habe ja auch noch meine bessere Hälfte.

Frau u´s fristgerechter Widerspruch gegen den Bescheid wurde vom MDR nun wirklich ignoriert.

Statt eines Widerspruchsbescheides kam nun nach ca. 1,5 Jahren plötzlich ein Vollstreckungsschreiben ( Anhang ) .





Die Frechheit, dass die Anstalten einfach Widersprüche übergehen, hatten wir ja mittlerweile schon öfters hier.

Da muss ich jetzt mal schauen, wie Frau u und ich das jetzt mit dieser Vollstreckungsbehörde am Besten machen.

Markus


Edit "Bürger" vorsorgliche Bitte @alle:
Hier bitte nicht das Thema "Vollstreckung trotz Widerspruch" vertiefen, da dieses andernorts bereits ausgiebig behandelt wird, sondern hier bitte weiter eng am Kern-Thema des Threads bleiben, welches da lautet
juristische Frage zur Befreiung für Alg2 Empfänger
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2016, 19:15 von Bürger«

 
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