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Autor Thema: Haftbefehl in Kritzmow (Rostock) - zuständige LRA: NDR  (Gelesen 21847 mal)

S

Sainttelemachus

Hallo,
Wieso nicht? Letztendlich "muss" doch das "schuldende" Land/ Kommune und weiter runtergebrochen für etwaige "Außenstände" des zu "bemeinungenden" Publikums aufkommen.
Da fährt man doch gleich entsprechende Geschütze auf - wie bei fußballmanagern, bloß ohne Freigang, Pressekonferenz, Kanapees und Blogs bzw. Stammtischen, in denen für- und wider-Argumente ausgetauscht werden von die "arme Wurst" bis zu "dieser Volksschädling".
Wie kann man nur noch mehr Geld haben wollen? PFUI...
Vergleich hinkt, doch Person AO bedient sich hier plakativer Analogie: Ob die schwedischen Gardinen dann wirklich winken ?!?!
Oder ob es dann auf den Übereifer einer Person AKAté geschoben wird?!?!
Viele Varianten denkbar...
Gruß
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 20:42 von Bürger«

  • Beiträge: 984
@ Personxx

Ich denke, es sollte möglichst schnell Öffentlichkeit hergestellt werden. Dazu könntest Du Dich an die Opposition im Schweriner Landtag wenden. Dann könnte eine Anfrage an die Landesregierung gestellt werden, ob Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern infolge angeblich zu entrichtender Rundfunkbeiträge und Nichtabgabe einer Vermögensauskunft in Erzwingungshaft genommen werden und ob ggf. schon andere Menschen auf Veranlassung von NDR bzw. "Beitragsservice" hinter Gittern sitzen.
 


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s
  • Beiträge: 236
Und nicht vergessen:
Man versucht - wie beim Beispiel einer hier sehr bekannten Widerständlerin - die Haftkosten im Nachgang auch noch einzusammeln!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juni 2017, 20:33 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

M
  • Beiträge: 5
Ich danke euch erstmal für die zahlreichen Antworten.
Das macht Mut!

Das Problem ist gerade, dass Person A noch bis Sonntag im Urlaub ist.
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Die VA ist sowieso freiwillig??
Besitzt dieser einen unterschriebenen Vollstreckungsauftrag bzw Haftbefehl, ansonsten dreht Person A dort sowieso gleich wieder um.
Und beim Amtsgericht könnte Person A am Montag auch noch nachfragen, ob wirklich etwas gegen sie vorliegt (Haftbefehl), den sie ja selbst bezahlen soll.

Vielleicht habt ihr dafür noch ein paar Tipps?

PS: ich muss meinen Nickname hier zeitnah leider ändern, da es bereits einen ähnlichen gibt.


Edit "Bürger":
Beitrag musste umfangreich angepasst werden. Bitte die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten und Platzhalter wie "Person A" etc. verwenden, da im Forum keine Rechtsberatung stattfindet.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 00:12 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Bitte Zahnbürste, Wechselsachen, ein gut geladenes Telefon und einen Zeugen mitnehmen, weil im Hinterkopf bedacht werden sollte, dass irgendwie alle vernünftigen Ansichten der Person A nicht von Interesse sind.
Sofern es diesen zivilen Haftbefehl gibt, hat der Gerichtsvollzieher bei diesem Termin die Möglichkeit, die Person A dort hin zu bringen wie angegeben. Da wird wohl auch kein gutes Zureden hilfreich sein, sondern ein Anwalt.
Und immer daran denken: Die Haft ist dazu gedacht, den Willen zu brechen. Die Maßnahme ist rechtswidrig, wenn das Ziel damit nicht erreichbar ist. Jedoch wird zum Zeitpunkt, wenn diese verhängt wird, die Erreichbarkeit des Ziels als möglich betrachtet und die Geeignetheit bejaht.
Somit gilt als nächstes, dass die Maßnahme rechtswidrig wird, wenn sich zeigt, dass damit das Ziel nicht erreichbar ist. Das bedeutet jedoch, dass von einer Person A erwartet wird, dass sie wohl zeigt, dass Ihr Wille stark ist. Also der Nachweis dafür könnte Person A jedoch nicht gefallen, weil das bedeuten würde der Maßnahme Folge zu leisten. Die Vermögenauskunft ist in der Tat "freiwillig".


Person ich könnte dazu sehr wahrscheinlich einen Anwalt befragen.

Aktuell gehen alle Herrschaften davon aus, dass diese Maßnahme in Ordnung geht, weil angenommen wird, dass damit das Ziel erreichbar ist. Das Ziel ist, den Willen der Person zu brechen.

PersonX ist der Ansicht, dass solche Maßnahmen niemals geeignet sind, den Willen einer freien Person zu brechen und von daher von Anfang an rechtswidrig sind. Was ein Anwalt dazu sagen würde, ist unbekannt.

Person A könnte sich mit dem Prüfschema zur Verhältnismäßigkeit vertraut machen.

Falls Person A zu unbedarft zu dem Termin geht, könnte Sie sozusagen überrumpelt werden. Also die Möglichkeit in Betracht ziehen und gegebenenfalls Extra- oder Sonderurlaub anzeigen und Wochenweise verlängern. Der Zeuge ist wichtig im Fall, dass Person A keine Möglichkeit hat zu telefonieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Juni 2017, 00:07 von Bürger«

H
  • Beiträge: 24
Zu dem Termin zur VA nächsten Dienstag möchte sie erscheinen, sich aber auch erstmal vor Ort beim Gerichtsvollzieher von der Rechtmäßigkeit überzeugen.
Die VA ist sowieso freiwillig??
NEIN! Der Haftbefehl bezieht sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Vermögensauskunft. Wenn Person A keine Vermögensauskunft abgibt, kann sie sofort in sogenannte "Beugehaft" genommen werden, bis sie die VA abgibt - jedoch maximal 6 Monate. Der Auftraggeber (GEZ Service) zahlt die Haftkosten - das sind gerne mal 100€+ pro Tag.

Keine Ahnung, wie weit die nächste Polizeiwache vom Büro des Gerichtsvollziehers entfernt ist. Wenn Person A sich weigert, wird der GV zum Telefon greifen und die Polizei anrufen. Dann heißt es: Rennen um die Freiheit! Soll die Polizei doch gerne nochmal viele Stunden bis Tagen nach Person A fahnden. ;)
Oder wenn Person A sich sowieso weigern will: Erscheine sie nicht beim Termin und reagiere sie auf keinen weiteren Kontaktversuch von ihm (Anrufe o.ä.).

Person A packe schonmal ihre Tasche für die mögliche Beugehaft und such sich einen guten Anwalt raus (Nummer immer dabei haben). Falls ihr Job auf dem Spiel steht bei Beugehaft bzw. längerer Abwesenheit, sollte sie besser die Vermögensauskunft abgeben - das ist es nicht wert.


Edit "Bürger":
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  • Beiträge: 984
Zwei Anregungen:

1. Falls Arbeitgeber vorhanden: Offen die Sache ansprechen ! Viellleicht ist er ja selbst GEZ-Gegner. Es gibt ja auch Unternehmen wie Rossmann und Sixt, die gegen den Zwangsbeitrag kämpfen.

2. Auf möglichen Verhaftungstermin Journalisten aufmerksam machen bzw. Berichterstatter aus dem eigenen Umfeld mitbringen, die Fotos machen können. Diese können dann in den sog. Sozialen Netzwerken verbreitet werden. Öffentlichkeit ist in diesem Fall wichtig.  Am Besten das Gebäude nicht betreten, sondern dem GV kurzfristig per Telefon mitteilen, dass man vor dem Haus auf ihn wartet.


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  • Beiträge: 984
Zu dem Vorgang gibt es nun auch ein Video bei Youtube:

GEZ NEIN DANKE 08 GEZ Knutschi Amt Kritzmow droht [Video ~4:30min]
Veröffentlicht am 21.06.2017
https://www.youtube.com/watch?v=Juoyq29SMDs


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M
  • Beiträge: 5
So es gibt wieder ein Update!

Dieses Schreiben vom 21.06. hatte Person heute im Kasten - hat er heute erst vorgefunden.
Ob´s wirklich schon ein paar Tage liegt, kann er nicht sagen.
Jedenfalls ist der Haftbefehl wohl zurückgezogen.


Edit "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste noch vervollständigt werden.
Dokumente immer vollständig und gewissenhaft anonymisieren!!!
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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