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  • Ergänzung: Verhandlungen, VG Stuttgart, Mi. 30.11.16 ab 9.00 Uhr: 30. November 2016

Autor Thema: Ergänzung: Verhandlungen, VG Stuttgart, Mi. 30.11.16 ab 9.00 Uhr  (Gelesen 5524 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Edit karlsruhe:

Ergänzung:
Es finden noch weitere Verhandlungen statt: Beginn: 9 Uhr


Verhandlungen

Verwaltungsgericht Stuttgart

Mittwoch, 30.11.16

11.15 Uhr

12.15 Uh
r

bzgl. Rundfunkbeitrag

Sitzungssaal 3/1. Stock

Augustenstraße 5

70173 Stuttgart


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2016, 10:00 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

S
  • Beiträge: 4
Hallo

meine fiktive Person A hat auch eine Verhandlung am 30.11.2016 um 13:15 Uhr im Verwaltungsgericht Stuttgart, Sitzungssaal 3!!

bzgl. Rundfunkbeitrag
Sitzungssaal 3/1. Stock
Augustenstraße 5
70173 Stuttgart

Person A bittet um Unterstützung!

Die Klageschrift der Person A wurde von den Richtern nicht gelesen und der Bitte von Person A, das Verfahren nicht auf einen Berichterstatter oder Einzelrichter zu übertrgen, wurde nicht stattgegeben. Für die Richter handelt es sich um "kein schwieriges Verfahren ohne grundsätzliche Bedeutung".
So schreiben Sie ...

Befangenheit?
Dürfen die gegen den Willen der Person A die Entscheidung auf einen Einzelrichter übertragen?

Für Person A ist das Befangenheit!

Kann man einen Befangenheitsantrag gegenüber den Richtern stellen?
Gibt es sowas wie Legitimationsabfragen, also auch gegenüber den Richtern?

Was kann Person A noch unternehmen, um denen Steine in den Weg zu werfen?


Edit "Bürger":
Doppelte Beiträge mussten zusammengefasst und zudem leider angepasst werden.
Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
Vor Erstellung neuer Beiträge Schnelleinstieg und Suchfunktion benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. Person A, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
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Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 18:13 von Bürger«

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Kann man einen Befangenheitsantrag gegenüber den Richtern stellen?

Vielleicht, weil der Richter (ziemlich wahrscheinlich) die Beiträge zahlt und somit diesem Beitragssystem positiv gegenüber eingestellt ist...!?


Edit "Bürger" @alle:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. November 2016, 18:13 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

S
  • Beiträge: 88
Es finden insgesamt 6 Verhandlungen statt:

09:00 - 09:45 - 11:15 - 12:15 - 12:45 - 13:15 Uhr


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
@Stuttgarter
vielen Dank für diese Info, man sieht sich?
Heute und morgen?

An die Kläger, die dies hoffentlich noch lesen.
Für diese Verhandlungen am Mittwoch, 30.11.16 findet ein Extra-Runder-Tisch
in Stuttgart statt (und nur dafür!)
Siehe folgenden Link:
Runder Tisch Stuttgart, Dienstag, 29.11.16, 18 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20831.msg134442.html#msg134442

Nach Rücksprache, kann man mich auch zur Not noch vor den Verhandlungen am
Mittwoch, 30.11.16 treffen für ein kurzes Gespräch.


Jeweils keine Rechtsberatung, nur ein persönliches, privates Gespräch!


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Das waren heute mal Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Stuttgart, die wirklich Verhandlungen waren. Bei 3 Klägern war ich als Beistand vorne mit am …...Tisch.

1. Die Vorbereitung muss mindestens 2 Tage vorher geschehen, damit auch wirklich die angedachten und in Auftrag gegebenen Unterlagen vorliegen!

2. Alles muss aktuellst am Tag selber nochmal gegoogelt werden (von wegen, der Tübinger Beschluss vom 16.09.16 sei gekippt, gez noch, nicht mit mir!!!!)

Erfolge heute:
1x Verhandlungsunterbrechung (Zeitfenster ca. 2-3 Monate) um das „Schriftsatzrecht“ in Anspruch nehmen zu können (muss ich noch näher recherchieren)
1x Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis höchstrichterlich entschieden.
Der SWR würde einer erneuten Ruhensstellung nicht zustimmen, deswegen obiges.

Zitat
Schriftsatzrecht
Entscheidungserheblicher Prozessstoff und das rechtliche Gehör
… Wird einer Partei ein Schriftsatzrecht zur Stellungnahme zu einem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis vom Gericht eingeräumt und wird in einem daraufhin eingegangenen Schriftsatz neuer entscheidungserheblicher Prozessstoff eingeführt, so muss das Gericht die mündliche Verhandlung wiedereröffnen oder in das schriftliche Verfahren…

So das mal in Kürze.
Jede Verhandlung ist anders und muss individuell vorbereitet werden.
Liebe Mitstreiter, meldet Eure Verhandlungen, geht zu Runde Tische in Eurer Nähe, besprecht
Eure Klagegründe und nehmt einen Beistand mit nach vorne neben Euch am Tisch.
Beruhigt ungemein und die Person darf Euch unterstützen. :) ;D 8)


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M
  • Beiträge: 210
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Danke für deine regelmäßige Berichterstattung zu den diversen Verhandlungen - wird mit großem Interesse gelesen.  :)

Was wurde vorgetragen, um daraufhin das Schriftsatzrecht einzufordern?

Gibt es schon Erfahrungswerte, ob der Antrag auf Aussetzung, argumentativ untermauert, besser erst in einer mündlichen Verhandlung gestellt werden sollte oder genauso gut bereits vorab schriftlich eingereicht werden kann/sollte?


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  • IP logged

U
  • Beiträge: 147
Das waren heute mal Verhandlungen beim Verwaltungsgericht Stuttgart, die wirklich Verhandlungen waren. Bei 3 Klägern war ich als Beistand vorne mit am …...Tisch.

Ich bin begeistert. Vielen Dank für Deinen engagierten und unermüdlichen Einsatz für diese Sache.
Auch ich würde gerne weitere Details zu diesen Verhandlungen erfahren.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Danke für deine regelmäßige Berichterstattung zu den diversen Verhandlungen - wird mit großem Interesse gelesen.  :)

Was wurde vorgetragen, um daraufhin das Schriftsatzrecht einzufordern?

Nun in diesem Falle waren wir schon fast am Ende der fast 2-stündigen Verhandlung (mit mehreren Unterbrechungen)

1. Unterbrechung, die Richterin zog sich nocheinmal zurück, um zu erkunden, ob und wie ich als Beistand mit an
den Tisch sitzen darf. Das ginge dann nach §..... und ich musste meinen Namen nennen.

Somit stehe ich jetzt auch persönlich genannt in diesem Protokoll.

Der Kläger beantragt
.
.
Der Beklagtenvertreter beantragt

1. die Klage abzuweisen

2.

Die Beteiligten erhalten das Wort, um ihre Anträge zu begründen.

Nun, die Begründung des Beklagtenvertreters bezog sich u.a. auf einen Brief, in dem er auf 8 weitere Urteile aus Leipzig
vom 19.09.16 hingewiesen hatte , in dem eben die ........ nochmals bestätigt/bekräftigt wurde.

Diesen Brief erhielt der Kläger aber erst 1 Tag vor der Verhandlung.

Stirnrunzeln, da ja der Inhalt dieser Urteile zwar als Argument genannt wurde, um die Klage abzuweisen, aber es
sollte dem Kläger auch die Möglichkeit gegeben werden, vielleicht auch noch einen Blick hineinwerfen zu können. ::)

Die Richterin schaut uns beide (den Kläger und mich) groß an und fragt nach einer angemessenen Zeit:

"Sie möchte jetzt sicher von dem "Schriftsatzrecht" Gebrauch machen?"

Ooch, (davor noch nie etwas davon gehört, aber man lernt ja auch dazu  ::) 8))

Wir beide schauen uns an, Stirnerunzeln und nach einer angemessenen Zeit nicken wir beide zur Bestätigung.

Welcher Zeitrahmen ist dafür angemessen?

1 Woche, 2 Wochen?

Bei 8 "NEUEN" Urteilen vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig?

Außerdem müssen ja auch die dazu vorangegangenen Urteile der VGs und des VGH gesichtet werden.

Der Kläger erhält eine Frist bis Anfang Januar und der Beklagte bis Ende Januar 2017.
Zitat
Der Kläger verzichtet nicht auf eine weitere mündliche Verhandlung.
Die Einzelrichterin verkündet den Beschluss, dass die Verhandlung vertagt wird.
Der Termin wird von Amts wegen bestimmt.

Das war in meinen Augen mal eine Verhandlung wie ich sie mir optimal vorstelle. :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2016, 19:38 von karlsruhe«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

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