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Autor Thema: Norbert Häring - Todeszuckungen des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 11685 mal)

Uwe

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Norbert Häring - Todeszuckungen des Rundfunkbeitrags

Quelle: Norbert Häring 31.10.2016


Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk gibt wegen Überlastung keine Antwort mehr auf Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide. Der Beitragsservice straft seine Sprecherin Lügen und die Rundfunkanstalten wollen private Inkassounternehmen losschicken, weil die Städte und Gemeinden sich nicht von ihnen ausbeuten lassen wollen.

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/703-todeszuckungen#weiterlesen


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Das Zitat des sogenannten Beitragsservices ist wirklich köstlich:

Zitat
„Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.“

Sie haben "informiert", das beanspruchen ja die Rundfunkanstalten. Über rechtliche Hintergründe, sie sind ja ein Rechtsdienstleister. Sie verzichteten darauf, dem unmündigen Bürger einen Widerspruchsbescheid zuzumuten. Der unmündige Bürger weiß ja nicht, was er schrieb und schreibt. Wahrscheinlich meint der sogenannte Service an Bürger, die durch zu viel Rundfunkkonsum verwirrt sind.

Ich persönlich würde nichts bestätigen, sondern gemäß § 75 VwGO unmittelbar klagen. Viel besser ist aber, dem Beitragsservice Arbeit zu geben, vielleicht Fragen über ihren Verzicht stellen, bis sie auf die Erkenntnis kommen, sie hätten anstatt zu informieren, einen Widerspruchsbescheid erstellt.

Lange lebe der Boykott, lange lebe die Revolution!


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  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Lange lebe der Boykott, lange lebe die Revolution!

Nee nee nee, nix da!! Kurzen Prozess und aus mit GEZ-Boykott und von wegen lange Revolution!

Schluss aus weg damit! Weg,weg! Die Funker sollen ihr Geld verdienen, nicht einfach bekommen!

Ich will mich wieder mein richtiges Hobby widmen!


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ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

P
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Dem letzten Beitrag kann ich mich nur anschließen: Ich würde mich gerne wieder mit anderen Dingen befassen!

Was nun die Frechheit trifft, nur zu informieren und keinen Widerspruchsbescheid zu erlassen:
1. Der BS darf keine Widerspruchsbescheide erlassen, sondern nur die zuständige LRA. Solange die LRA nicht nachweisen kann, daß sie tatsächlich am Erstellen des Widerspruchsbescheides beiteiligt war, stellt sich die Frage, ob der dann nicht unrechtmäßig erlassen wurde.
2. Jeder, der einen Widerspruch schreibt, hat das Recht auf einen Widerspruchsbescheid und nicht nur auf eine bloße Info. Das wissen die LRA / der BS auch ganz genau, weil es dazu Urteile gibt, in denen das genau ausgeführt wurde
Leitsätze:
„1. Widerspruchsbescheide sind auch im sog. Massenverwaltungsverfahren wie der Rundfunkbeitragserhebung zuzustellen.“
Entscheidungsgründe:
"Gemäß § 73 Abs. 3 Satz 1 VwGO sind Widerspruchsbescheide zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. Zugestellt wird nach § 73 Abs. 3 Satz 2 VwGO von Amts wegen nach den Vorschriften des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG)."
"Im Übrigen besteht vor diesem Hintergrund Veranlassung, den Beklagten darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruchsbescheid gemäß § 73 Abs. 3 Sätze 1 und 2 VwGO zuzustellen ist. Ausnahmen sind auch in sog. Massenverwaltungsverfahren wie der Rundfunkbeitragserhebung gesetzlich nicht vorgesehen. Ein bewusstes Absehen des Beklagten von der ihm obliegenden Zustellungspflicht wäre mit seiner Bindung an Recht und Gesetz nach Art. 20 Abs. 3 GG nicht zu vereinbaren."
Es ist natürlich nachvollziehbar, daß der Verwaltungsvereinfachung... ähm Verwaltungsverkomplizierung dazu führt, daß man nicht mehr mit der Erstellung von "Bescheiden" hinterherkommt. Allerdings war das von vornherein abzusehen und ist keine ausreichende Begründung.

Diese Probleme könnten ganz einfach beseitigt werden: Privatisierung des ö.-r. Rundfunks. Dann zahlt jeder, der das sehen / hören möchte, der Rest der Menschheit bleibt unbehelligt.


Edit: Ich weiß nicht, warum der Link gerade nicht funktioniert.
Das Urteil wurde hier im Forum veröffentlicht unter
Zwangsvollstreckung eingeleitet laut Festsetzungsbescheid? Schon 12/2015?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18937.msg123658.html#msg123658]
Es wird doch wohl nicht gesperrt worden sein...


Edit "Bürger":
Es scheint an einem Punkt am Ende des Links gelegen zu haben, der dort wohl nicht hingehörte.
Scheint nun zu funktionieren... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2016, 02:39 von Bürger«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

m

motte

Zitat
„Wir haben Sie über die rechtlichen Hintergründe unserer Entscheidung informiert und zunächst auf die Erstellung eines Widerspruchsbescheids verzichtet. Sollten Sie trotz unserer Ausführungen den Klageweg beschreiten wollen, bitten wir Sie um entsprechende Mitteilung. Sie erhalten dann einen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid. Dafür bitten wir Sie um Geduld, weil uns zurzeit sehr viele Anfragen erreichen.“

Das ist doch super, so steht es auch in meinem letzten erhaltenen Brieflein.
Nach meinen Informationen sollen es derzeit knappe 5 Mio. Verweigerer geben.
Wenn  die  jetzt schon  wegen Überlastung nicht antworten können,
ist das doch ein idealer Zeitpunkt, in seinem Umfeld darauf hinzuweisen,
um vielleicht auch zögerliche Leute dazu zu bewegen, die Zahlungen einzustellen.
Den Nachkommenden droht vermutlich weniger Ungemach als den alten Hasen der Boykott-Gemeinschaft.


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  • IP logged

j
  • Beiträge: 265
Es ist schon ein starkes Stueck, was sich manche LRA so erlaubt.

Auf einen Widerspruch zu einem Bescheid mit Anforderung eines Widerspruchsbescheids mit einem Schreiben zu reagieren, das keinerlei Rechtscharakter hat, ist starker Tobak.
Im Grunde kann man das Schreiben ignorieren und warten, was weiter passiert.
Dem zugrundeliegenden Bescheid ist ja widersprochen worden.

Es ist nahezu unglaublich, was sich die LRA und der BS alles erlauben koennen.

Die ganze Sache ist so hanebuechern, wenn man es nicht am eigenen Leib erleben wuerde, man muesste meinen, es ist Comedy.

Alleine diese Definition der Grundversorgung. Dass man von ausssen sehen kann, dass 20+TV Sender und das ganze Programm nix mehr mit irgendeiner Grundversorgung zu tun hat, ist offensichtlich.
Ignoriert wird es trotzdem.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2016, 21:23 von Bürger«

 
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