Da es keine Schnüffler mehr gibt, ist das die einzig praktikable Vorgehensweise, um wenigstens für eine Wohnung dem Rundfunkbeitrag zu entgehen.
Allerdings könnte man sich strafbar machen, wegen Steuerhinterziehung, wenn die jeweilige Gemeinde eine Zweitwohnsitzsteuer verfügt hätte, vor einiger Zeit sind in Berlin ja diverse Bundestagsabgeordnete in ihren Berliner Zweitwohnungen aufgespürt worden, weil sie sich ihren Meldepflichten entzogen haben.
Ebenso könnte man eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn die Gemeinde eine Zweckentfremdungsverbotsverordnung beschlossen hätte, dann dürfte man die Wohnung möglicherweise nicht als Lagerraum verwenden.
Auch eine Umweltstraftat wäre konstruierbar, wenn die übelriechenden Substanzen dem Abfallgesetz oder der Chemikalienverordnung unterliegen, auch die Züchtung größerer Schimmelkulturen in der Küche könnte verboten sein, da die Bedingungen für biologische Experimente nicht den einschlägigen Vorschriften für Labore genügen und die Existenz des Labores nicht angezeigt wurde.